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Einbauküche hat Lackschäden - Vermieter fordert Schadenersatz
Bei Schäden an einer mitvermieteten Einbauküche kann der Vermieter nicht immer Schadenersatz vom Mieter verlangen, wenn diese einer normalen Abnutzung entsprechen.
Kleine Lackschäden, Lackabsplitterungen an einer Einbauküche - Vermieter will Schadenersatz
Im Zuge der Wohnungsrückgabe wurde festgestellt, dass kleinere Lackabsplitterungen an diversen Stellen der Küche vorhanden waren.
Wohnungsrückgabe - Beschädigungen an Oberflächen, Arbeitsplatten, Küchenschränken
Werden bei der Wohnungsrückgabe Beschädigungen an Oberflächen einer mitvermieteten Einbauküche festgestellt, so sind solche oft nicht vom Mieter zu ersetzen, da es sich um übliche Abnutzungen handelt.
Entstehen durch einen normalen vertragsgemäßen Gebrauch, eine übliche Nutzung, Schäden, die nicht zu vermeiden sind, dann entsteht für Mieter auch keine Haftung. Nicht vermeidbare Schäden, Kratzer entstehen z.B. beim Einräumen, Abstellen von Geschirr auf Oberflächen.
Wohnungsrückgabe - kein Schadenersatz für normale Abnutzung
Beschädigungen an einer mitvermieteten Einbauküche
Für kleinere, übliche Beschädigungen, die im täglichen Gebrauch entstehen, ist von Mietern kein Schadenersatz zu leisten.
Vermieter klagt auf Schadenersatz wegen Lackschäden an der Einbauküche
Die Mieter waren mit der Schadenersatzforderung ihres Vermieters nicht einverstanden, es kam zum Streit vor Gericht, das einen Gutachter beauftragte.
Der Gutachter stellte fest, dass die lackierten Oberflächen der Küche besonders empfindlich seien - im Rahmen der täglichen Nutzung könnten die entstandenen Beschädigungen praktisch nicht vermieden werden.
- Der Vermieter konnte daher seine Schadenersatzforderung nicht durchsetzen.
Urteil Amtsgericht Homburg, vom 9. August 2018, Az. 9 C 273/16
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