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Einbauküche hat Lackschäden - Vermieter fordert Schadenersatz

Bei Schäden an einer mitvermieteten Einbauküche kann der Vermieter nicht immer Schadenersatz vom Mieter verlangen, wenn die Schäden einer normalen Abnutzung entsprechen - dies kann auch für Lackschäden an der Küche der Fall sein.

Kleine Lackschäden, Lackabsplitterungen an einer Einbauküche - Vermieter will Schadenersatz

Im Zuge der Wohnungsrückgabe wurde festgestellt, dass kleinere Lackabsplitterungen an diversen Stellen der Küche vorhanden waren.

Wohnungsrückgabe - Beschädigungen an Oberflächen, Arbeitsplatten, Küchenschränken

Werden bei der Wohnungsrückgabe Beschädigungen an Oberflächen einer mitvermieteten Einbauküche festgestellt, so brauchen Mieter solche Schäden oft nicht  zu ersetzen, da es sich um übliche Abnutzungen handelt.

Entstehen durch einen normalen vertragsgemäßen Gebrauch, eine übliche Nutzung, Schäden, die nicht zu vermeiden sind, dann entsteht für Mieter auch keine Haftung. Nicht vermeidbare Schäden, Kratzer entstehen z.B. beim Einräumen, Abstellen von Geschirr auf Oberflächen.
Wohnungsrückgabe - kein Schadenersatz für normale Abnutzung 

Beschädigungen an einer mitvermieteten Einbauküche

Für kleinere, übliche Beschädigungen, die im täglichen Gebrauch entstehen, brauchen Mieter keinen Schadenersatz zu leisten.

Vermieter klagt auf Schadenersatz wegen Lackschäden an der Einbauküche

Die Mieter waren mit der Schadenersatzforderung ihres Vermieters nicht einverstanden, es kam zum Streit vor Gericht, das einen Gutachter beauftragte. 

Der Gutachter stellte fest, dass die lackierten Oberflächen der Küche besonders empfindlich seien - im Rahmen der täglichen Nutzung könnten die entstandenen Beschädigungen praktisch nicht vermieden werden.

  • Der Vermieter konnte daher seine Schadenersatzforderung nicht durchsetzen. 
    Urteil Amtsgericht Homburg, vom 9. August 2018, Az. 9 C 273/16



Redaktion


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