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Mitvermietete Einbauküche - Zahlt Vermieter oder Mieter Reparaturen?
Wurde eine Mietwohnung mit einer Einbauküche (Küchenzeile) bezogen, dann ist davon auszugehen, dass die Küche und die zugehörigen Geräte mitvermietet sind.
Üblicherweise wird im Mietvertrag oder auch im Übergabeprotokoll die Küche erwähnt.
Nicht immer ist eine Küche vom Mieter mitgemietet, Bestandteil der Mietwohnung
Ist eine zur Wohnung gehörende Küche nicht gesondert im Mietvertrag oder im Übergabeprotokoll aufgeführt ist, dann ist in der Regel eine zu Beginn des Mietverhältnisses in der Wohnung befindliche Küche mitgemietet
Sie ist dann automatisch Bestandteil des Mietvertrages.
- Ausnahmen ergeben sich aber, wenn Mieter eine im Eigentum des Vormieters stehende Küche von diesem übernommen, oder gekauft hat, oder mit dem Vermieter ein wirksamer Leihvertrag über die Küche geschlossen wurde. Dann ist eine Küche nicht mitgemietet - Reparaturen sind die Angelegenheit des Mieters.
Mitvermietete Einbauküche - Muss Vermieter oder Mieter Reparaturen zahlen?
Grundsätzlich muss der Vermieter Reparaturen an mitvermieteten Teilen, also auch an einer Einbauküche, bezahlen.
- Wurde im Mietvertrag eine Kleinreparaturklausel wirksam vereinbart, dann sind kleinere Reparaturen vom Mieter zu zahlen, aber nur für solche Bestandteile, die einem häufigen Zugriff des Mieters unterliegen, z.B. die Mischbatterie.
Bei älteren Küchen kann auch eine wirksame Kleinreparaturklausel möglicherweise nicht anwendbar sein, z.B. wenn ein Monat nach Einzug die Mischbatterie undicht wird, ein Austausch erforderlich ist.
Kleinreparaturen an einer Küche - Vermieter soll Auftrag erteilen
Auch Kleinreparaturen sollten Sie nicht selbst in Auftrag geben, sondern dies dem Vermieter überlassen, der dann von Ihnen entsprechend einer wirksamen Kleinreparaturklausel Reparaturkosten fordern kann. Größere Reparaturen (z.B. über ca. 110, 120 €) muss der Vermieter bezahlen.
Vermieter hat für vertragsgemäßen Zustand einer zur Wohnung gehörenden Küche zu sorgen
Während der gesamten Mietdauer muss sich die Einbauküche in einem vertragsgemäßen Zustand befinden, vom Mieter benutzt werden können, darf keine erheblichen Mängel haben.
- Reparaturen, Instandsetzungen (außerhalb einer wirksamen Kleinreparaturklausel), die auf eine normale Abnutzung bzw. normalen Verschleiß der Einrichtung oder der Einbaugeräte zurückzuführen sind, sind vom Vermieter zu beauftragen und zu zahlen.
Mieter hat die Einbauküche, elektrische Geräte beschädigt - Zahlung Schadenersatz
- Schadenersatz zahlen, wenn Beschädigungen der Küche durch den Mieter erfolgt sind:
Meist ist nicht der Neupreis zu zahlen, wenn etwas erneuert werden muss - der Vermieter muss sich einen Abzug "Neu für Alt" anrechnen lassen. - Ist eine kostengünstige Reparatur einer durch den Mieter beschädigten Sache möglich, so hat der Mieter diese Kosten zu zahlen.
Mangel dem Vermieter mitteilen
- Bei erheblichen Mängeln kann eine Mietminderung möglich sein.
Lesetipp
Einbauküche Mietwohnung - Spülmaschine, Herd, Kühlschrank defekt
- wer ist in welchem Fall für Reparaturen zuständig, muss die Kosten tragen?
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