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Mieter verursacht Beschädigung - Beseitigung durch Vermieter

Wird durch Mieter, Haushaltsangehörige des Mieters oder auch durch Besucher eine Beschädigung an der Wohnung verursacht, dann ist der Vermieter in der Pflicht den Mangel, den Schaden beseitigen.

Mängel der Mietwohnung - Vermieter hat die Pflicht zur Mängelbeseitigung, Reparatur

Der Vermieter hat während der gesamten Mietzeit die Wohnung in einem fehlerfreien und ordnungsgemäßen Zustand zu erhalten (§ 535 BGB). 

Die Pflicht, für die Reparatur zu sorgen, besteht für Vermieter also immer, sogar unabhängig davon, wer Schuld an der Beschädigung hat - Vermieter müssen auch Mängel beseitigen, die durch fremde Personen verursacht werden:
Verursachung eines Mangels, Schaden an Mietwohnung durch Dritte.

Mieter müssen verursachten Schaden an der Mietwohnung immer dem Vermieter mitteilen

Mieter haben eine Sorgfaltspflicht - und müssen Mängel, Schäden an der Wohnung dem Vermieter melden.

Vermieter fordert wegen einer Beschädigung der Wohnung Schadenersatz vom Mieter

Je nachdem, wie die Sachlage ist:

Schaden an der Wohnung durch Untermieter - Mieter soll Schadenersatz zahlen

Wurde durch den Untermieter an der Wohnung ein Schaden verursacht, so ist für diesen Schaden ebenfalls der Hauptmieter gegenüber dem Vermieter der Wohnung verantwortlich:
Schaden an Mietwohnung durch Untermieter - Schadenersatz.

    Mieter hat Beschädigung verursacht - Pflicht des Mieters zur Erstattung der Kosten

    Je nach Sachlage kann sich für Mieter die Verpflichtung ergeben, die vom Vermieter aufgewendeten Kosten für die Reparatur des Schadens zu erstatten.

    Beschädigung der Wohnung - Vermieter will Schadenersatz für Erneuerung einer Sache 

    Muss eine Sache erneuert werden, so haben Mieter fast nie die gesamten Kosten zu tragen, denn der Vermieter muss sich einen Abzug Neu für Alt anrechnen lassen.

    • Je nach Alter einer beschädigten Sache ist womöglich gar kein Schadenersatz vom Mieter zu zahlen, wenn der wirtschaftliche Wert einer Sache nicht mehr vorhanden ist

    Abzug Neu für Alt im Mietrecht - Schadenersatz des Mieters geringer.

    Mieter hat Schaden verursacht - Wie Zeitwert einer Sache berechnen? 

    Beschädigung der Wohnung durch Mieter - Mieter soll Auftrag für die Reparatur erteilen

    Sollte der Vermieter die Auftragserteilung durch den Mieter wünschen, so sollte ihm mitgeteilt werden, dass er verpflichtet ist, für den ordnungsgemäßen Zustand der Wohnung zu sorgen, und selbst den Auftrag geben soll.

    Mieter sollten einen von ihnen verursachten Schaden nicht selbst beseitigen bzw. die Schadensbehebung in Auftrag geben, da aus einer Auftragserteilung für Mieter Pflichten entstehen können:
    Mieter beauftragt Arbeiten in der Wohnung - Haftung für Ausführung.

    Reparatur des Schadens wird vom Mieter beauftragt - Durchsetzung von Garantieansprüchen

    Gerade wegen der Durchsetzung von Gewährleistungsansprüchen, Garantieleistungen, wenn etwas mit einer selbst beauftragten Schadensbeseitigung nicht in Ordnung ist, sollten Mieter dem Vermieter die Erteilung eines Auftrags für eine Reparatur, Austausch einer Sache überlassen, nicht selbst den Auftrag erteilen.

    • Wurde trotzdem, vielleicht sogar ohne Wissen des Vermieters, vom Mieter ein Auftrag erteilt, so kann es am Mietvertragsende zu Schwierigkeiten kommen, wenn die Erneuerung einer Sache nicht der bisher vorhandenen Qualität entspricht.
    • Der Vermieter hat für die Behebung, Reparatur eines Schadens Anspruch auf gleiche Güte und Qualität einer Sache.

    Vom Mieter verursachten Schaden an der Wohnung über Haftpflichtversicherung regulieren

    Besteht eine private Haftpflichtversicherung, und sind Mietsachschäden eingeschlossen, dann kann die Regulierung des Schadens über die Versicherung möglich sein.
    Private Haftpflichtversicherung für Mieter - Mietsachschäden versichern

    Kleinreparaturen in der Wohnung - Vermieter für die Erteilung des Auftrags informieren

    Auch für die Behebung von Bagatellschäden, wenn im Mietvertrag Kleinreparaturen wirksam auf den Mieter übertragen sind, sollte der Vermieter informiert werden:
    Kleinreparaturen beauftragen - Auftrag durch Mieter - Besser nicht! 


      Redaktion


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