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Ratgeber Untervermietung
Unsere eBooks bieten strukturierte Informationen, für Untermieter und Untervermieter.
- Untermietvertrag:
Rechte der Untermieter,
Rechte der Hauptmieter 2,99 € - Untervermieten als Mieter
3,49 € - Streit mit Vermieter wegen Untervermietung 3,49 €
- Kündigung des Untermietvertrags 3,49 €
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Schaden an Mietwohnung durch Untermieter - Schadenersatz
Hat ein Untermieter einen Schaden an der Wohnung, in den untervermieteten Räumen bzw. des Zimmers oder an der zur Wohnung gehörenden Einrichtung verursacht, dann muss der Untermieter den Schaden ersetzen.
Mieter der Wohnung haftet für von einem Untermieter verursachten Schäden
In der Regel haftet der Hauptmieter gegenüber dem Eigentümer / Vermieter der Wohnung ("Hauptvermieter") für die Kosten einer Reparatur, oder der Behebung eines Schadens durch Erneuerung einer Sache.
Schäden können z.B. an der mitvermieteten Einbauküche, am Waschbecken entstehen, oder es sind z.B. tiefe Kratzer im Fußboden.
Beseitigung eines vom Untermieter an der Wohnung verursachten Schadens
Auch wenn Sie als Hauptmieter keine Schuld an dem Schaden trifft, so müssen Sie für die Beseitigung sorgen und dem Vermieter den Schaden melden:
Mangel dem Vermieter mitteilen
Der Vermieter ist immer verpflichtet, den Schaden zu beseitigen, unabhängig davon, wer diesen verursacht hat:
Vermieter muss Mietwohnung instandhalten und instandsetzen
Schadenersatz für vom Untermieter verursachte Schäden
Für einen zu leistenden Schadenersatz, Erstattung von Reparaturkosten, hält sich der Vermieter an seinen Mieter, also den Hauptmieter der Wohnung - nur mit dem Hauptmieter hat der Vermieter ein Vertragsverhältnis, nicht mit dem Untermieter.
Will der Hauptmieter dann später seine Zahlung an den Vermieter für einen vom Untermieter verursachten Schaden ersetzt bekommen, dann muss der Hauptmieter der Wohnung zunächst darauf achten, dass die Schadenersatzforderung des Vermieters nicht zu hoch war, z.B. ein Abzug "Neu für Alt" vorgenommen wurde:
Tabelle wirtschaftliche Lebensdauer - Schadenersatz bei Neu für Alt
Schaden an der Wohnung durch Untermieter - Schaden beseitigen
Die Beseitigung des Schadens sollten sowohl der Untermieter als auch der Hauptmieter eher nicht selbst durchführen bzw. in Auftrag geben, sondern dies besser dem Vermieter überlassen, weil Garantie- und Gewährleistungsansprüche beim Auftraggeber liegen.
- Wichtig für Hauptmieter:
Am Ende des Hauptmietvertrags, bei Rückgabe der Wohnung, kann es zu Problemen kommen, wenn der Vermieter mit einer vom Untermieter (oder Hauptmieter) durchgeführten Reparatur nicht einverstanden ist, weil diese nicht fachgerecht ist oder vielleicht nicht der Qualität einer zuvor vorhandenen Ausstattung der Wohnung entspricht.
Dadurch kann sich der Hauptmieter schadenersatzpflichtig machen.
Beispiel:
Schaden an Waschbecken - Schadenersatz Mieter
Untermieter ist schuld am Schaden an der Wohnung - Haftpflichtversicherung Schaden melden
Hat der Untermieter eine Privathaftpflichtversicherung, in der Mietsachschäden eingeschlossen sind, so sollte der Untermieter den Schaden seiner Versicherung melden.
- Es besteht ggf. die Möglichkeit, dass der Schaden gegenüber dem Hauptmieter reguliert wird, eventuell auch von der Versicherung direkt mit dem Vermieter, Eigentümer der Wohnung, ohne Umweg über den Hauptmieter.
Untermieter ist für Schaden verantwortlich - Schaden beheben, Schadenersatz bekommen
Hat der Untermieter keine Haftpflichtversicherung, dann sind die Kosten einer notwendigen Reparatur vom Schädiger, also vom Untermieter gegenüber dem Hauptmieter der Wohnung zu ersetzen.
Schaden durch Untermieter - Hauptmieter zahlt Schadenersatz an den Vermieter der Wohnung
Steht die Höhe eines zu zahlenden Schadenersatzes abschließend fest, so muss der Hauptmieter diesen zeitnah an den Vermieter bezahlen.
- Anschließend kann der Hauptmieter die Bezahlung des Schadens von seinem Untermieter verlangen.
Redaktion
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