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Ratgeber Untervermietung
Unsere eBooks bieten strukturierte Informationen, für Untermieter und Untervermieter.
- Untermietvertrag:
Rechte der Untermieter,
Rechte der Hauptmieter 2,99 € - Untervermieten als Mieter
3,49 € - Streit mit Vermieter wegen Untervermietung 3,49 €
- Kündigung des Untermietvertrags 3,49 €
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Untermieter der Mietwohnung als Verursacher eines Schadens
Hat der Untermieter einen Schaden verursacht, dann ist es in der Regel so, dass der Hauptmieter der Wohnung für den Schaden gegenüber dem Vermieter / Eigentümer einstehen muss.
Untermieter verursacht Schaden
Meist entstehen Schäden durch Unachtsamkeit: Der Untermieter lässt z.B. die Badewanne überlaufen.
- Rechtlich macht es einen Unterschied, ob dadurch ein Schaden an der Wohnung, am Haus entsteht, oder an den Sachen eines anderen Mieters, eines Nachbarn
Untermieter eines Nachbarn verantwortlich für Schaden?
Schaden durch Untermieter an der Mietwohnung oder am Haus
In praktisch allen Mietverträgen für Wohnungen ist vereinbart, dass der Mieter dem Vermieter gegenüber auch für Schäden haftet, die seine Besucher oder Untermieter verursachen.
Untermieter hat Schaden verursacht - Hauptmieter kann Schadenersatz fordern
Grundsätzlich ist es möglich, dass der Hauptmieter der Wohnung einen Anspruch gegenüber dem Verursacher, also in diesem Fall gegenüber dem Untermieter hat, dass dieser den Schaden erstattet.
Möglicherweise hat der Verursacher eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen, die den Schaden regulieren kann.
Schaden durch Untermieter - Schädigung des Vermieters - Haftung gegenüber Vermieter
Mieter müssen gegenüber dem Vermieter für Schäden einstehen, die aus ihrem Bereich heraus an der Wohnung oder am Haus entstehen.
Schaden an Mietwohnung durch Untermieter - Schadenersatz
- Gegenüber dem Vermieter kommt es nicht darauf an, wer in ihrem Bereich unachtsam gehandelt, einen Schaden verursacht hat.
- Voraussetzung für eine Schadenersatzpflicht ist meist, dass ein Verschulden vorliegt, also ein vorwerfbares Verhalten. Darunter fällt eben auch eine Unachtsamkeit.
Untermieter hat Schaden bei Nachbarn, anderen Mietern verursacht
Ist ein Schaden bei Nachbarn oder anderen Personen, z.B. an deren Sachen entstanden, dann spielt das Mietrecht zunächst einmal keine Rolle:
- Ein geschädigter Nachbar kann Ansprüche nur gegenüber dem Verursacher direkt geltend machen.
Aus Rücksicht auf das nachbarliche Verhältnis kann es sinnvoll sein, dass der Hauptmieter für den Schaden aufkommt.
Fehlverhalten eines Untermieters - Hauptmieter soll Untermieter kündigen
Schwerwiegendes Fehlverhalten von Untermietern kann dazu führen, dass Hauptmieter den Untermietvertrag kündigen müssen.
Absichtlich herbeigeführter Schaden durch Untermieter oder Besucher des Mieters
Hat ein Untermieter absichtlich den Schaden verursacht, z.B. aus Wut über eine Auseinandersetzung, dann ist besondere Vorsicht geboten.
Lassen Sie sich in solchen Schadensfällen anwaltlich beraten.
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Redaktion
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