Kostenlos für registrierte Nutzer
Registrierte Nutzer haben kostenlosen Zugriff auf alle
- Musterbriefe
- Protokolle
- Tabellen
- Checklisten
Bücher & eBooks zu diesem Thema
Fachkundige Autoren
- Veröffentlichen Artikel
- Zeigen ihr Fachwissen
- Haben eine Autorenseite
- Steigern ihre Sichtbarkeit
Wir freuen uns auf Ihre Mitarbeit!
Untermieter der Mietwohnung als Verursacher eines Schadens
Hat der Untermieter einen Schaden verursacht, dann ist es durchaus so, dass der Hauptmieter der Wohnung dafür einstehen muss. Ähnlich ist es, wenn Besucher oder andere Personen, die auf Veranlassung des Mieters mit der Wohnung zu tun haben, einen Schaden verursachen.
Meist entstehen Schäden durch Unachtsamkeit: Der Untermieter (oder Besucher) lässt die Badewanne überlaufen, es wird nicht bemerkt, dass der Waschmaschinenschlauch geplatzt ist, usw.
- Rechtlich macht es einen Unterschied, ob dadurch ein Schaden an der Wohnung, am Haus entsteht, oder an den Sachen eines anderen Mieters, eines Nachbarn
Untermieter eines Nachbarn verantwortlich für Schaden?
Schaden durch Untermieter an der Mietsache, an der Mietwohnung oder am Haus
In praktisch allen Mietverträgen für Wohnungen ist vereinbart, dass der Mieter dem Vermieter gegenüber auch für Schäden haftet, die seine Besucher oder Untermieter verursachen.
Schaden durch Untermieter - Schädigung des Vermieters - Haftung gegenüber Vermieter
Mieter müssen gegenüber dem Vermieter für Schäden einstehen, die aus ihrem Bereich heraus an der Wohnung oder am Haus entstehen.
Schaden an Mietwohnung durch Untermieter - Schadenersatz
Grundsätzlich ist es möglich, dass Sie einen Anspruch gegenüber dem Verursacher, Untermieter, haben, dass der Ihnen Beträge erstattet, die Sie seinetwegen aufwenden müssen.
Möglicherweise hat der Verursacher eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen, die den Schaden regulieren kann.
- Gegenüber dem Vermieter kommt es nicht darauf an, wer in Ihrem Bereich unachtsam gehandelt, einen Schaden verursacht hat.
- Voraussetzung für eine Schadenersatzpflicht ist meist, dass ein Verschulden vorliegt, also ein vorwerfbares Verhalten.
Untermieter hat Schaden bei Nachbarn, anderen Personen verursacht
Ist ein Schaden bei Nachbarn oder anderen Personen, an deren Sachen entstanden, dann spielt das Mietrecht zunächst einmal keine Rolle:
- Da Sie keinen Vertrag mit Ihrem Nachbarn geschlossen haben, kann der Nachbar, andere Personen Ansprüche nur gegenüber dem Verursacher direkt geltend machen.
Aus Rücksicht auf das nachbarliche Verhältnis kann es trotzdem sinnvoll sein, dass Sie für den Schaden aufkommen.
Erst recht ist das anzuraten, wenn es Konflikt mit dem Vermieter wegen Besuchern oder Untervermietung gibt.
- Schwerwiegendes Fehlverhalten von Untermietern kann dazu führen, dass Sie den Untermietvertrag kündigen müssen.
Absichtlich herbeigeführter Schaden durch Untermieter oder Besucher des Mieters
Hat Ihr Besucher oder Ihr Untermieter absichtlich den Schaden verursacht, etwa aus Wut über eine Auseinandersetzung, dann ist besondere Vorsicht geboten.
Lassen Sie sich in Schadensfällen frühzeitig anwaltlich beraten.
Lesetipps zum Thema
Redaktion
Durch Klick auf einen Tag erhalten Sie Inhalte zum Stichwort: