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Untervermietung, Untermietvertrag - welche Kündigungsfrist gilt?
Bei einem Untermietverhältnis können unterschiedliche Kündigungsfristen in Betracht kommen. Aber welche Kündigungsfrist gilt in welchem Fall?
Hauptmieter und Untermieter können in einem Untermietvertrag ausdrücklich besondere Kündigungsfristen vereinbaren. Eine im Untermietvertrag vereinbarte Kündigungsfrist darf aber zu Lasten des Untermieters nicht kürzer sein als die gesetzliche Frist.
Im Untermietvertrag ist eine andere Kündigungsfrist für den Untermieter geregelt
- Es kann zwar vereinbart werden, dass der Untermieter innerhalb kürzerer Frist kündigen kann,
für den Hauptmieter (Vermieter des Untermieters), der kündigen will, gilt aber immer mindestens die gesetzliche Frist (sie kann durch Vertrag nur verlängert werden).
- Immer zu beachten: Eine Kündigung muss immer schriftlich (wegen Erfordernis der Schriftform) erfolgen.
Gleichgültig, welche Kündigungsfrist gilt: Zur Aufhebung eines Untermietvertrags ist ein Aufhebungsvertrag möglich:
Untermietvertrag mit Aufhebungsvertrag beenden
Untermietvertrag - Die gesetzliche Kündigungsfrist bei Untervermietung ist unterschiedlich
Weil Untermietverhältnisse ganz unterschiedliche Lebenssituationen betreffen können, kommen auch ganz unterschiedliche Kündigungsfristen zur Anwendung.
In besonderen Fällen kann eine fristlose Kündigung des Untermietverhältnisses in Frage kommen:
Untermietvertrag - fristlose Kündigung im UntermietverhältnisDie Ratgeber können Sie überall kaufen, wo es eBooks gibt, z.B. bei
Voller Kündigungsschutz für Untermieter
In folgenden Fällen gilt für den Untermieter gegenüber einer vom Hauptmieter ausgesprochenen Kündigung der volle gesetzliche Kündigungsschutz, mit den üblichen Kündigungsfristen bei einer ordentlichen Kündigung.
- Wenn die gesamte Wohnung an denselben Untermieter vermietet wurde.
- Wenn an den Untermieter mit seiner Familie untervermietet wurde.
Wenn der Hauptmieter in derselben Wohnung wohnt wie der Untermieter
Wenn einzelne Zimmer einer Wohnung untervermietet wurden und der Hauptmieter weiter in der Wohnung wohnt, gelten besondere Regeln. In folgenden Fällen gelten für den Hauptmieter Kündigungserleichterungen: Er braucht keinen Kündigungsgrund anzugeben und der Untermieter kann sich nicht auf die Sozialklausel berufen.
Unterschiedlich sind die Kündigungsfristen, je nachdem, ob
- einzelne möblierte Zimmer untervermietet wurden, oder
- einzelne unmöblierte Zimmer untervermietet wurden.
Vermietung von Wohnraum, Zimmern zum vorübergehenden Gebrauch
Besonderheiten gelten bei einer Vermietung von Wohnraum zum vorübergehenden Gebrauch. Dies kann einzelne Zimmer in der Wohnung des Vermieters betreffen, oder auch eine abgeschlossene Wohneinheit sein (Studentenwohnheim).
Wohnung zum vorübergehenden Gebrauch
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