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Kündigung Untermietvertrag, Auflösung Untermietverhältnis

Wie bei jedem Mietvertrag ist auch die Kündigung eines Untermietvertrages gesetzlich vorgeschrieben, sie hat schriftlich zu erfolgen.

Schriftliche Kündigung des Untermietvertrages

Gemäߠ§ 568 BGB bedarf die Kündigung der Schriftform.

In dem Brief sollten ausdrücklich die Worte "Kündigung" oder "ich kündige" - "wir kündigen" stehen, 

  • dieses Schreiben muss original unterschrieben sein. 
  • Die schriftliche Kündigung muss der anderen Vertragspartei zugehen. 
Hinweis


Auch wenn Untermieter und der Untervermieter in der Wohnung gemeinsam wohnen, ein gutes Verhältnis besteht, daher die schriftliche Kündigung für Ã¼berflüssig gehalten wird:

  • Es ist immer gut darauf zu achten, dass die andere Seite bestätigt, die Kündigung erhalten zu haben.

Das geht z.B. ganz einfach, in dem auf der Kündigung vermerkt, quittiert wird: 
​​​​​​​Kündigung erhalten am .... Unterschrift.

Mehrere Untermieter oder mehrere Untervermieter im Vertrag?

Wenn in dem Untermietvertrag mehrere Personen gemeinschaftlich als (Unter-) Vermieter auftreten, müssen alle diese Personen die Kündigung unterschreiben, oder derjenige, der unterschreibt, muss Vollmacht der anderen haben.

Ebenso ist es, wenn den Untermietvertrag mehrere Personen zusammen als Untermieter geschlossen haben. Auch dann müssen sie gemeinschaftlich kündigen, oder derjenige, der kündigt, muss ausreichende Vollmacht der anderen Untermieter haben.

Normale Kündigung eines Untermietvertrags - Kündigungsgrund 

Als Untermieter müssen Sie meist keinen Kündigungsgrund angeben. 
Als Untermieter den Untermietvertrag kündigen, beenden 

Der Unter-Vermieter (Hauptmieter der Wohnung) braucht in manchen Fällen einen Kündigungsgrund - dann muss er diesen auch in dem Kündigungsschreiben angeben:
Untermietvertrag - Kündigungsgrund 

Hierfinden Sie eine Übersicht für bestehende Kündigungsfristen im Untermietverhältnis:
Welche Kündigungsfrist gilt für welchen Fall der Untervermietung?

Wann gilt die 

Kurze Kündigungsfrist beim Untermietvertrag?

Fristlose Kündigung des Untermietvertrages - Grund ist anzugeben

Aus der Kündigung muss klar hervorgehen, ob es sich um eine fristlose Kündigung handeln soll - dann müssen jedenfalls die Gründe angegeben werden.

Oder um eine ordentliche Kündigung, dann muss angegeben werden, zu wann die Kündigung den Untermietvertrag beenden soll. 

Möglich ist, wenn Sie nicht genau wissen, wann die Kündigungsfrist endet, die Formulierung "hilfsweise zum Ende der gesetzlichen Kündigungsfrist". 

Der Zugang einer fristlosen Kündigung sollte immer beweisbar sein: 
Zustellungsnachweis - Sicherer Versand für Schreiben, Briefe  

Auflösung Untermietvertrag - Mündliche Kündigung, Aufhebung des Untermietvertrages

Es kann auch mündlich die Aufhebung eines Untermietvertrags vereinbart werden.

  • Allerdings muss dann im Fall des Falles bewiesen werden, dass beide Seiten den Vertrag beenden wollten und dies auch unmissverständlich erklärt haben.
  • Vom Untervermieter oder Untermieter eine schriftliche Bestätigung über die Kündigung / Aufhebung des Untermietvertrags zu bekommen ist immer besser.
    Untervermietung - Untermietvertrag mit Aufhebungsvertrag beenden 


Hinweis

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