Logo

Untervermietung Mietwohnung an Touristen - Anspruch auf Erlaubnis?

Ein Mieter hat grundsätzlich keinen Anspruch auf die Untervermietung an Touristen, Feriengäste. 

Keine Erlaubnis zur Vermietung einer Mietwohnung oder Zimmer an Touristen

Der Vermieter kann auf Anfrage des Mieters eine ausdrückliche Erlaubnis für die Untervermietung an Touristen erteilen, er muss es aber nicht.

Eine Untervermietung findet für gewöhnlich in der Weise statt, dass der Mieter den betreffenden Wohnraum (Teile einer Wohnung) mit Genehmigung des Vermieters einer dritten Person auf unbestimmte Zeit oder für einen (nach Monaten oder Jahren) befristeten Zeitraum überlässt, jedenfalls für eine gewisse Dauer.

Unerlaubte Untervermietung von Zimmern, der Mietwohnung an Feriengäste, Urlauber 

Von diesem Regelfall unterscheidet sich die Überlassung des Wohnraums für kurze Zeiträume an wechselnde Touristen grundlegend, unabhängig davon, ob der Mieter dafür Geld (oder eine andere Gegenleistung) von den Touristen oder einer Agentur erhält.

  • Für eine solche ungewöhnliche Nutzung hat der Mieter keinen Anspruch auf die Erlaubnis des Vermieters.

Erlaubnis für Untervermietung beinhaltet nicht die Erlaubnis für Untervermietung an Gäste

Eine bestehende Erlaubnis des Vermieters für eine Untervermietung beinhaltet nicht die zeitweise (Weiter)-Vermietung der Wohnung oder einzelner Zimmer an Feriengäste, Touristen.

Vermietung der Mietwohnung, Zimmer an Feriengäste - Muss der Vermieter vorher abmahnen?

Die unerlaubte Überlassung von Räumen an Touristen kann zur fristlosen Kündigung führen.

Untermieter vermietet sein Zimmer weiter, z.B. an Touristen

Angebot Zimmer, Mietwohnung über Portale für Touristen, Feriengäste - Kündigung

Das Risiko, dass der Vermieter zur fristlosen Kündigung berechtigt ist, kann sogar dann bestehen, wenn der Mieter wegen der unerlaubten Untervermietung an Touristen bereits abgemahnt worden ist,  die Untervermietung dann unterlässt, aber nicht dafür sorgt, dass sein bisheriges Angebot in Portalen, z.B. bei Airbnb, gelöscht wird.

Dirk Beckmann, Rechtsanwalt
10557 Berlin
Zur Autorenseite von Dirk Beckmann


Hinweis

Durch Klick auf einen Tag erhalten Sie Inhalte zum Stichwort: