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Ratgeber Untervermietung
Unsere eBooks bieten strukturierte Informationen, für Untermieter und Untervermieter.
- Untermietvertrag:
Rechte der Untermieter,
Rechte der Hauptmieter 2,99 € - Untervermieten als Mieter
3,49 € - Streit mit Vermieter wegen Untervermietung 3,49 €
- Kündigung des Untermietvertrags 3,49 €
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Untervermietung Mietwohnung an Touristen - Anspruch auf Erlaubnis?
Ein Mieter hat grundsätzlich keinen Anspruch auf die Untervermietung an Touristen, Feriengäste.
Keine Erlaubnis zur Vermietung einer Mietwohnung oder Zimmer an Touristen
Der Vermieter kann auf Anfrage des Mieters eine ausdrückliche Erlaubnis für die Untervermietung an Touristen erteilen, er muss es aber nicht.
Eine Untervermietung findet für gewöhnlich in der Weise statt, dass der Mieter den betreffenden Wohnraum (Teile einer Wohnung) mit Genehmigung des Vermieters einer dritten Person auf unbestimmte Zeit oder für einen (nach Monaten oder Jahren) befristeten Zeitraum überlässt, jedenfalls für eine gewisse Dauer.
Unerlaubte Untervermietung von Zimmern, der Mietwohnung an Feriengäste, Urlauber
Von diesem Regelfall unterscheidet sich die Überlassung des Wohnraums für kurze Zeiträume an wechselnde Touristen grundlegend, unabhängig davon, ob der Mieter dafür Geld (oder eine andere Gegenleistung) von den Touristen oder einer Agentur erhält.
- Für eine solche ungewöhnliche Nutzung hat der Mieter keinen Anspruch auf die Erlaubnis des Vermieters.
Erlaubnis für Untervermietung beinhaltet nicht die Erlaubnis für Untervermietung an Gäste
Eine bestehende Erlaubnis des Vermieters für eine Untervermietung beinhaltet nicht die zeitweise (Weiter)-Vermietung der Wohnung oder einzelner Zimmer an Feriengäste, Touristen.
Vermietung der Mietwohnung, Zimmer an Feriengäste - Muss der Vermieter vorher abmahnen?
Die unerlaubte Überlassung von Räumen an Touristen kann zur fristlosen Kündigung führen.
- Üblicherweise muss der Vermieter, wenn er die Untervermietung an Touristen bemerkt, den Mieter vor Ausspruch einer Kündigung abmahnen, also ausdrücklich auffordern, diese Art der Untervermietung zu unterlassen.
Wohnung an Touristen vermietet - Kündigung des Mietvertrags
Untermieter vermietet sein Zimmer weiter, z.B. an Touristen
- Das Kündigungsrisiko für den Mietvertrag des Hauptmieters besteht auch, wenn sein Untermieter sein Zimmer an Touristen weitervermietet, denn auch dies ist nicht erlaubt:
Untermieter vermietet an Touristen - Kündigung Hauptmietvertrag
Angebot Zimmer, Mietwohnung über Portale für Touristen, Feriengäste - Kündigung
Das Risiko, dass der Vermieter zur fristlosen Kündigung berechtigt ist, kann sogar dann bestehen, wenn der Mieter wegen der unerlaubten Untervermietung an Touristen bereits abgemahnt worden ist, die Untervermietung dann unterlässt, aber nicht dafür sorgt, dass sein bisheriges Angebot in Portalen, z.B. bei Airbnb, gelöscht wird.
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