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Zweckentfremdungsverbot für Mietwohnungen gilt in vielen Städten
Die Zweckentfremdung von Wohnraum ist in zahlreichen Städten verboten.
Wohnraum ist in zahlreichen Städten knapp, daher ist es oft unerwünscht, dass er zu anderen Zwecken als zum Wohnen benutzt oder überlassen wird.
Auch die zeitweise Überlassung von Wohnraum an Touristen ist eine Zweckentfremdung.
Zweckentfremdungsverbot für Mietwohnungen durch Landesrecht
Die Zweckentfremdung von Wohnraum kann durch die Bundesländer verboten werden. Weil die Wohnungssituation in den Städten eines Bundeslandes sehr unterschiedlich sein kann, wird im Landesgesetz selbst oder in einer ergänzenden Verordnung geregelt, in welchen Städten das Verbot gelten soll - oder überall, wie vor allem in den Stadtstaaten.
Erkundigen Sie sich bei der örtlichen Wohnungsbehörde, ob in Ihrer Gemeinde ein Zweckentfremdungsverbot gilt.
Was bedeutet Zweckentfremdung von Wohnraum?
Von Zweckentfremdung ist auszugehen, wenn die Räume nicht als dauerhafter Lebensmittelpunkt für Bewohner benutzt werden. In dem jeweiligen Landesgesetz wird geregelt, welche Voraussetzungen vorliegen müssen, dass von einer Zweckentfremdung auszugehen ist.
Als Zweckentfremdung gilt meist:
- der Abriss von Wohnungen,
- Leerstand von Wohnungen (meist ab einer bestimmten Zahl von Monaten),
- die Überlassung einer Wohnung für andere Nutzungen, z.B. als Büro, Arztpraxis, Anwaltskanzlei,
- die Vergabe des Wohnraums an Personen, die sich nur begrenzte Zeit dort aufhalten
z.B. in der Art eines Wohnheims, einer Pension.
Mietwohnung an Touristen, Feriengäste vermieten ist eine Zweckentfremdung der Wohnung
- Die Vergabe des Wohnraums an Urlaubsgäste als Ferienwohnung, z.B. über gewerbliche Portale wie airbnb, auch die eigenständige Vermietung einer Mietwohnung als Ferienunterkunft, ist ebenfalls eine Zweckentfremdung.
Zweckentfremdungsverbot - Ausnahmen und Genehmigung
Im Gesetz wird auch festgelegt, welche Nutzungen doch nicht als Zweckentfremdung gelten sollen.
Beispielsweise gilt meist nicht als Zweckentfremdung, wenn weniger als 50 % der Fläche zu anderen Zwecken genutzt werden. Auch für Zweitwohnungen kann es Sonderregelungen geben.
- Im Gesetz ist auch geregelt, in welchen Fällen die Behörde auf Antrag eine Genehmigung erteilen kann oder erteilen muss.
Fehlende Zweckentfremdungsgenehmigung - Eigenbedarfskündigung unwirksam
Wenn eine bestimmte Nutzung genehmigt werden könnte, aber gar kein Antrag gestellt wird, die zweckfremde Nutzung einfach begonnn wird, liegt zunächst einmal klar eine Zweckentfremdung vor, was zu unangenehmen Konsequenzen führen kann.
Zweckentfremdungsverbot betrifft Vermieter und Mieter
Das Verbot der Zweckentfremdung richtet sich an alle, also gegen denjenigen, der den Wohnraum verbotswidrig abreisst, leerstehen lässt oder anderen überlässt, aber auch gegen denjenigen, der die Wohnung verbotswidrig nutzt.
Zweckentfremdungsverbot - Mieter können ihre Wohnung verlieren, bestraft werden
Mieter können wegen einer Zweckentfremdung belangt werden, wenn Sie selbst Wohnraum ohne Berechtigung zweckfremd nutzen, oder wenn Mieter ihre Mietwohnung abweichend von den geltenden Regeln anderen Personen überlassen.
Zweckentfremdung durch Mieter kann auch zur Kündigung des Mietvertrags führen
Wohnung an Touristen vermietet - Kündigung des Mietvertrags
In Berlin ist die Zweckentfremdung von Wohnraum ohne erforderliche Genehmigung eine Ordnungswidrigkeit. Das Bußgeld kann bis zu 500.000 Euro betragen - § 7 ZwVbG.
Zweckentfremdungsverbot - Handlungspflichten und Bußgelder
Die Behörde kann Bußgeldbescheide erlassen, um durchzusetzen, dass der Wohnraum wieder zu Wohnzwecken genutzt wird.
- Sie kann aber auch Bußgelder erlassen, und zwar sowohl gegen den Vermieter als auch gegenüber demjenigen, der Wohnraum verbotswidrig nutzt, sogar gegenüber Mietern.
Redaktion
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