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Zweckentfremdungsverbot für Mietwohnungen gilt in vielen Städten
Die Zweckentfremdung von Wohnraum ist in zahlreichen Städten verboten. Was versteht man unter dem Zweckentfremdungsverbot und warum wird es erlassen?
Geringes Wohnungsangebot in Städten - Zweckentfremdungsverbot soll helfen
Wohnraum ist in zahlreichen Städten knapp, daher ist es oft unerwünscht, dass Wohnraum oder Wohnungen zu anderen Zwecken als zum Wohnen benutzt oder überlassen wird.
Auch die zeitweise Ãœberlassung von Wohnraum an Touristen ist eine Zweckentfremdung.
Was bedeutet Zweckentfremdung von Wohnraum?
Von Zweckentfremdung ist auszugehen, wenn die Räume nicht als dauerhafter Lebensmittelpunkt für Bewohner benutzt werden. In dem jeweiligen Landesgesetz wird geregelt, welche Voraussetzungen vorliegen müssen, dass von einer Zweckentfremdung auszugehen ist.
Als Zweckentfremdung gilt meist:
- Leerstand von Wohnungen (meist ab einer bestimmten Zahl von Monaten),
- die Überlassung einer Wohnung für andere Nutzungen, z.B. als Büro, Arztpraxis, Anwaltskanzlei,
- die Vergabe des Wohnraums an Personen, die sich nur begrenzte Zeit dort aufhalten,
z.B. in der Art eines Wohnheims, einer Pension, - der Abriss von Wohnungen.
Zweckentfremdungsverbot für Mietwohnungen durch Landesrecht
Die Zweckentfremdung von Wohnraum kann durch die Bundesländer verboten werden. Weil die Wohnungssituation in den Städten eines Bundeslandes sehr unterschiedlich sein kann, wird im Landesgesetz selbst oder in einer ergänzenden Verordnung geregelt, in welchen Städten das Verbot gelten soll - oder ob es im gesamten Bundesland gelten soll, z.B. in den Stadtstaaten.
- Erkundigen Sie sich bei der örtlichen Wohnungsbehörde, ob in Ihrer Gemeinde ein Zweckentfremdungsverbot gilt.
Mietwohnung an Touristen, Feriengäste vermieten ist eine Zweckentfremdung der Wohnung
Ber der Vergabe, Vermietung von Wohnraum an Urlaubsgäste als Ferienwohnung, z.B. über gewerbliche Portale wie airbnb, oder auch die eigenständige Vermietung einer Mietwohnung als Ferienunterkunft, ist ebenfalls eine Zweckentfremdung.
Zweckentfremdungsverbot - Ausnahmen und Antrag auf Genehmigung
Im Gesetz wird auch festgelegt, welche Nutzungen nicht als Zweckentfremdung gelten sollen.
Beispielsweise gilt meist nicht als Zweckentfremdung, wenn weniger als 50 % der Fläche zu anderen Zwecken genutzt werden.
Auch für Zweitwohnungen kann es Sonderregelungen geben.
- Im Gesetz ist auch geregelt, in welchen Fällen die Behörde auf Antrag eine Genehmigung erteilen kann oder erteilen muss.
Fehlende Zweckentfremdungsgenehmigung - Eigenbedarfskündigung unwirksam
Es wurde kein Antrag auf eine Ausnahmeregelung für eine Zweckentfremdung gestellt
Wenn eine bestimmte Nutzung genehmigt werden könnte, aber gar kein Antrag gestellt wird, die zweckfremde Nutzung einfach begonnnen wird, liegt zunächst einmal eindeutig eine Zweckentfremdung vor, was zu unangenehmen Konsequenzen führen kann.
Zweckentfremdungsverbot betrifft Vermieter und Mieter
Das Verbot der Zweckentfremdung richtet sich an alle, also gegen denjenigen, der Wohnraum verbotswidrig durch Abriss beseitigt, leerstehen lässt oder anderen überlässt, aber auch gegen denjenigen, der die Wohnung verbotswidrig nutzt.
Zweckentfremdungsverbot - Mieter können ihre Wohnung verlieren, bestraft werden
Mieter können wegen einer Zweckentfremdung belangt werden, wenn sie selbst Wohnraum ohne Berechtigung zweckfremd nutzen, oder wenn Mieter ihre Wohnung abweichend von den geltenden Regeln anderen Personen überlassen.
Zweckentfremdung durch Mieter kann auch zur Kündigung des Mietvertrags führen
Wohnung an Touristen vermietet - Kündigung des Mietvertrags
In Berlin ist die Zweckentfremdung von Wohnraum ohne erforderliche Genehmigung eine Ordnungswidrigkeit. Das Bußgeld kann bis zu 500.000 Euro betragen - § 7 ZwVbG.
Zweckentfremdungsverbot - Handlungspflichten und Bußgelder
Die Behörde kann Bußgeldbescheide erlassen, um durchzusetzen, dass der Wohnraum wieder zu Wohnzwecken genutzt wird.
- Behördlich können auch Bußgelder gegen den Vermieter als auch gegenüber demjenigen, der Wohnraum verbotswidrig nutzt, erlassen werden.
Redaktion
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