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Ratgeber Untervermietung
Unsere eBooks bieten strukturierte Informationen, für Untermieter und Untervermieter.
- Untermietvertrag:
Rechte der Untermieter,
Rechte der Hauptmieter 2,99 € - Untervermieten als Mieter
3,49 € - Streit mit Vermieter wegen Untervermietung 3,49 €
- Kündigung des Untermietvertrags 3,49 €
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Wohnung, Zimmer an Tourist vermietet - Kündigung der Wohnung
Vermieter können gegenüber ihrem Mieter die Kündigung der Wohnung aussprechen, wenn dieser ohne Erlaubnis die Wohnung, oder Zimmer der Wohnung zeitweise an Touristen vermietet.
Wohnung an Touristen ohne Erlaubnis vermietet - fristlose Kündigung durch Vermieter
Nach einem Beschluss des Landgerichts Berlin vom 3.2.2015 (Az. 67 T 29/15) hatte der Vermieter nicht nur ein berechtigtes Interesse an einer fristgemäßen Kündigung, er konnte sogar fristlos den Mietvertrag für die Wohnung kündigen.
Mieter wurde wegen unerlaubter Untervermietung an Touristen vom Vermieter abgemahnt
Der Mieter hatte seine Wohnung an Touristen vermietet und erhielt deswegen eine Abmahnung vom Vermieter.
Trotz dieser Abmahnung wurde die Wohnung weiterhin über das Portal Airbnb öffentlich angeboten, aber nicht mehr an Touristen vermietet.
Werbung mit Vermietung an Touristen - vertragswidriges Verhalten des Mieters
Das Landgericht Berlin urteilte,
- mit dem fortgesetzten öffentlichen Angebot zur Anmietung der Wohnung, hier Airbnb, sei ein erhebliches vertragswidriges Verhalten des Mieters zu sehen, denn es sei weiterhin beabsichtigt, ohne Erlaubnis des Vermieters an Touristen Wohnraum, bzw. die Wohnung zu vermieten, trotz der erhaltenen Abmahnung..
Aus dem Urteil ist zu entnehmen:
"Bei ...(dem Angebot) handelt es sich gleichwohl um eine gravierende Pflichtverletzung, da der Mieter damit der Öffentlichkeit und gleichzeitig dem Vermieter gegenüber schlüssig, aber gleichzeitig unmissverständlich zum Ausdruck bringt, die vertragswidrige entgeltliche Überlassung der Mietsache an Touristen – ungeachtet der vermieterseits ausgesprochenen Abmahnung – auch in Zukunft fortzusetzen." ​​​​​​​
Wegen Zweckentfremdung der Mietwohnung können hohe Bußgelder zu zahlen sein
Mieter riskieren nicht nur die Kündigung ihrer Wohnung, sondern können auch mit hohen Geldbußen für illegale Vermietungen bestraft werden.
Näheres regeln Satzungen, Verordnungen der Städte. Städte, die z.B. bereits eine Zweckentfremdungsverbotsverordnung bzw. eine entsprechende Satzung erlassen haben, sind z.B.:
Berlin, Bonn, Dortmund, Hamburg, Freiburg, München, Münster, Stuttgart usw.
Zweckentfremdung von Wohnraum - Verbot gilt in vielen Städten.
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