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Untervermietung - Vertragspartner ist der Hauptmieter der Wohnung

Wird eine Wohnung — oder einzelne Zimmer der Wohnung — von jemandem weiter vermietet, der selbst nur Mieter der Wohnung ist, dann spricht man von Untervermietung.

Der Hauptmieter ist der Vertragspartner des Untermieters

  • Denjenigen, der selbst die Wohnung gemietet hat und weitervermietet, nennt man Hauptmieter.
  • Der andere, der vom Hauptmieter die Wohnung oder einzelne Räume mietet, ist der Untermieter.

Vertragspartner: Der Vertrag besteht nur zwischen dem Hauptmieter (Wohnungsgeber) und dem Untermieter.

Mit demjenigen, von dem der Hauptmieter gemietet hat (z.B. ein Hauseigentümer oder Wohnungseigentümer), hat der Untermieter normalerweise rechtlich nichts zu tun.

Das Rechtsverhältnis nennt man Untermietvertrag: 
Untermieter - Fragen und Antworten zum Untermietvertrag

Hauptmieter braucht die Erlaubnis für die Untervermietung von seinem Vermieter

Der Hauptmieter selbst darf untervermieten, wenn er dafür vorher die Erlaubnis seines Vermieters — also des Haus- oder Wohnungseigentümers — eingeholt hat: 
Untermieterlaubnis - Erlaubnis zur Untervermietung  

Ist der Vermieter mit der Untervermietung nicht einverstanden, dann ist es möglich, dass der Hauptmieter (bei Vorliegen eines berechtigten Interesses) die Erlaubnis bei Gericht einklagt: 
Untervermietung verweigert - Klage auf Erlaubnis gegen Vermieter 

Hinweis


Es gibt auch Personen, z.B. nächste Familienangehörige, auch Personen für die Krankenpflege oder eine Haushaltshilfe, für die man als Mieter keine Erlaubnis einholen muss.

Der Vermieter ist aber zu informieren:
Information des Vermieters 

Untervermietung - Hauptmieter hat keine Erlaubnis

Ist die Erlaubnis zur Untervermietung Voraussetzung und wird ohne Erlaubnis des Vermieters untervermietet, dann kann der Vermieter - nach einer Abmahnung - den Hauptmietvertrag fristlos kündigen: Unerlaubte Untervermietung - Kündigung Mietvertrag  

Damit kann der Vermieter auch von dem Untermieter die Räumung untervermieteter Zimmer verlangen.

In solchen Fällen kann seitens des Untermieters ein Schadenersatzanspruch gegen den Hauptmieter, seinen "Vermieter" bestehen.

Der Hauptmieter ist Wohnungsgeber des Untermieters - Anmeldung des Wohnsitzes

Für die Anmeldung des Untermieters bei der Meldebehörde hat der Hauptmieter als Wohnungsgeber mitzuwirken:
Vermieterbescheinigung für Untermieter - Anmeldung Wohnsitz 

Untervermietung - Als Untermieter oder Hauptmieter Untermietvertrag kündigen

​​​​​​​Der Untermietvertrag kann von beiden Seiten gekündigt oder durch Aufhebungsvertrag beendet werden:  
Untervermietung - welche Kündigungsfrist gilt in welchem Fall? 

Rechte des Untermieters gegenüber dem Eigentümer der Wohnung

Der Untermieter kann vom Eigentümer, dem eigentlichen Vermieter, direkt nichts verlangen, und auch der Eigentümer der Mietwohnung hat keine vertraglichen Ansprüche gegenüber dem Untermieter. 

Der Eigentümer muss sich also normalerweise an den Hauptmieter halten, umgekehrt kann der Untermieter auch nur den Hauptmieter bitten, sich an den Eigentümer zu wenden, wenn der Untermieter etwas tun möchte, was auch den Eigentümer angeht, z.B. einen dem Vermieter gehörenden Teppichboden gegen einen Laminatboden tauschen.

    Was bedeutet es für den Untermieter, wenn der Mietvertrag des Hauptmieters endet?

    Wenn der Hauptmietvertrag wegfällt, z.B. wegen einer Kündigung durch Vermieter oder Hauptmieter, oder weil eine vereinbarte Befristung des Hauptmietvertrages ausläuft, dann hat der Untermieter gegenüber dem Eigentümer / Vermieter nicht mehr das Recht, in der Wohnung zu bleiben. 

    Von diesem Zeitpunkt an ist der Untermieter im Verhältnis zum Eigentümer / Vermieter unrechtmäßiger Besitzer, wenn er nicht auszieht. Dies kann zu Schadenersatzforderungen des Eigentümers der Wohnung führen.

    Hinweis


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