Logo

Checkliste Abschluss Untermietvertrag, für Hauptmieter, Untermieter

Soll ein Untermietvertrag abgeschlossen werden, so haben die Beteiligten einiges zu bedenken und manches zu regeln - dabei hilft diese Checkliste für den Abschluss eines Untermietvertrages.

Mündlicher Untermietvertrag ist möglich, aber im Streitfall kann es Probleme geben

Von einem mündlichen Untermietvertrag sollte Abstand genommen werden - mündliche Vereinbarungen sind manchmal gar nicht zu beweisen und es gilt:

  • Wer aus einem mündlichen Untermietvertrag Rechte geltend machen will, muss dafür die tatsächlichen Voraussetzungen darlegen und beweisen können - das ist oft nicht möglich. Auch wenn es Zeugen gibt: Wer kann sich im Einzelnen an den Abschluss und die getroffenen mündlichen Vereinbarungen tatsächlich erinnern?

Untervermietung - was prüfen, bevor ein Untermietvertrag abgeschlossen werden kann

  • Hat die Untermieterlaubnis Einschränkungen - z.B. eine Befristung für eine Mietdauer?
    Wenn die Untervermietungserlaubnis des Vermieters Einschränkungen enthält, dann sollten diese auch immer im Untermietvertrag stehen.

Die ganze Wohnung soll untervermietet werden

Untermieter - wer darf in der Wohnung wohnen?

Untervermietung - was genau, welche Zimmer werden untervermietet?

Einzug des Untermieters - wie ist der Zustand der Räumlichkeiten?

  • Es ist durchaus wichtig, dass der Renovierungszustand, Schäden bzw. die Schadensfreiheit bei Ãœbergabe an den Untermieter festgehalten wird:
    Daher empfiehlt es sich immer, ein Ãœbergabeprotokoll zu machen. Dies ist im Interesse des "Untervermieters" als auch im Interesse des Untermieters:
    Mustervorlage - Ãœbergabeprotokoll Untervermietung, Untermieter.

Gemeinschaftliche Nutzung von Räumen der Wohnung durch Untermieter und Hauptmieter

  • Welche anderen Räume kann der Untermieter mit nutzen?
  • Wer putzt die gemeinschaftlich genutzten Räume und wann, Putzplan?
  • Werden noch Zimmer an andere Untermieter vermietet?
  • Welche Schlüssel erhält der Untermieter?

Untervermietung - Abschluss Untermietvertrag, Miethöhe und Betriebskosten

  • Wie hoch soll die monatliche Untermiete sein?

    Die Untermiete muss nicht dem Mietanteil (entsprechend der Größe in m² für das / die gemieteten Zimmer) entsprechen, den der Hauptmieter als Miete an den Vermieter zahlt.

    Einrichtung der Wohnung, die dem Hauptmieter gehört, z.B. Waschmaschine, Küche, usw. nutzen auch Untermieter.

    Reparaturen, Erneuerung von Geräten würde, wenn das unberücksichtigt bleibt, alleine der Hauptmieter zahlen, nicht zu vergessen Strom und den Internetanschluss.
    Der Untermieter nutzt auch Gemeinschaftsflächen, wie Küche, Bad, Flur etc. und meist auch hier die vorhandene Wohnungsausstattung- der Hauptmieter darf also eine höhere Miete verlangen. Diese sollte verhältnismäßig sein.

    Manchmal verlangt der Vermieter einen Untermietzuschlag - dieser wird oft dem Untermieter als Miete zugeschlagen.

  • Soll eine Inklusivmiete vereinbart werden, worin alle Kosten enthalten sind?
  • Oder werden zur Untermiete
    - Vorschüsse auf die kalten Betriebskosten vereinbart (wie hoch?)
    - Vorschüsse auf die warmen Betriebskosten (Heizung, Warmwasser) vereinbart (wie hoch?)
  • Sollten Vorschüsse vereinbart werden:
    Wann rechnet der Hauptmieter darüber ab?
    Was geschieht, wenn sich nach Auszug des Untermieters eine Nachzahlungsforderung ergibt?
  • Falls der Vermieter einen Untermietzuschlag verlangt:
    Wer zahlt den Zuschlag?
  • Wer trägt in welcher Höhe die Kosten für Telefon, Internet?
    - Wer legt welche Belege dafür vor, und wann?
  • Soll eine Kaution vereinbart werden?
  • Soll es eine Gemeinschaftskasse geben, wenn ja, wofür?

    Vielleicht geht es gar nicht nur darum, ein Zimmer unterzuvermieten oder als Untermieter anzumieten, sondern um die Gründung einer Wohngemeinschaft? Nachfolgend finden Sie zu diesem Thema Informationen:
    Gründung einer Wohngemeinschaft - Möglichkeiten.

Kündigungsfristen Untermietvertrag - Vereinbarung über das Ende des Untermietverhältnisses

Ende des Untermietvertrags - muss der Untermieter Schönheitsreparaturen ausführen?

  • Muss der Untermieter sein Zimmer renovieren?
    - wenn ja, bei welchem Zustand?
    Es gilt übrigens auch für ein Untermietverhältnis die gesetzliche Regelung für Schönheitsreparaturen. 
    Ist keine wirksame Vereinbarung dazu im Untermietvertrag, dann sind eventuelle Schönheitsreparaturen vom Hauptmieter (Untervermieter) auszuführen.

Ende Untermietvertrag - was ist mit Schäden, die der Untermieter verursacht hat?



Redaktion


Hinweis

Durch Klick auf einen Tag erhalten Sie Inhalte zum Stichwort: