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Ratgeber Untervermietung
Unsere eBooks bieten strukturierte Informationen, für Untermieter und Untervermieter.
- Untermietvertrag:
Rechte der Untermieter,
Rechte der Hauptmieter 2,99 € - Untervermieten als Mieter
3,49 € - Streit mit Vermieter wegen Untervermietung 3,49 €
- Kündigung des Untermietvertrags 3,49 €
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Untervermietung ganze Wohnung – Kündigungsschutz Untermieter
Untervermietung der gesamten Wohnung an Untermieter: Hat der Mieter, der sogenannte Hauptmieter, mit Erlaubnis des Vermieters, seine gesamte Wohnung vollständig an einen Untermieter untervermietet, so gilt im Verhältnis zwischen Hauptmieter und Untermieter das normale Mietrecht, der normale Kündigungsschutz.
Untervermietung einer ganzen Wohnung - Untermieter kann Mietvertrag einfach kündigen
- Der Untermieter / die Untermieterin benötigt keinen Kündigungsgrund für eine ordentliche Kündigung, also die Kündigung mit der gesetzlichen Kündigungsfrist.
Anders ist es nur, wenn Hauptmieter und Untermieter einen wirksamen Zeitmietvertrag geschlossen haben: Untermietvertrag auf Zeit - Zeitmietvertrag für Untermieter - Für eine fristlose Kündigung müssen Untermieter besondere Gründe angeben.
Untermietvertrag - fristlose Kündigung im Untermietverhältnis
Vermietung einer ganzen Wohnung - Kündigung des Untermietvertrags durch Hauptmieter
Der Hauptmieter, also der "Untervermieter", muss einen Kündigungsgrund haben, ein berechtigtes Interesse, um den Untermietvertrag wirksam kündigen zu können.
Für die Kündigung ist vom Hauptmieter ein „berechtigtes Interesse“ (zum Beispiel bestehender Eigenbedarf) nachzuweisen, gemäß § 573 BGB.
Kündigung Mietvertrag - berechtigtes Interesse des Vermieters, Grund
Der Untermieter kann der Kündigung sogar widersprechen (§§ 574 ff. BGB):
Sozialklausel - Kündigung Mietvertrag, Widerspruch soziale Gründe
Untervermietung der gesamten Wohnung - es gelten Kündigungsfristen
Welche Kündigungsfristen für die ordentliche Kündigung gelten, erfahren Sie hier:
Untervermietung der gesamten Wohnung – Kündigungsfristen
Komplette Wohnung untervermietet - Untermieter kann einer Kündigung widersprechen
Der Untermieter hat das Recht, der Kündigung zu widersprechen und sich unter bestimmten Voraussetzungen gegenüber der Kündigung auf soziale Härtegründe zu berufen.
Siehe hierzu den Beitrag im Portal:
Vermieterkündigung – Widerspruch aus sozialen Härtegründen
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