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Untervermietung gesamte Wohnung – Kündigung und Kündigungsfristen

Hat ein Mieter, der sogenannte Hauptmieter, seine gesamte Wohnung vollständig an einen Untermieter untervermietet, so gelten die gesetzlichen Kündigungsfristen. 

Untervermietung der gesamten Wohnung - nur mit Genehmigung des Vermieters

Auf eine Erlaubnis zur Untervermietung der gesamten Wohnung hat ein Hauptmieter keinen Anspruch - der Vermieter kann natürlich eine solche Erlaubnis erteilen.

Ganze Wohnung untervermietet - Untermieter hat Kündigungsschutz

Wenn die gesamte Wohnung untervermietet wurde, dann hat der 

Untermietvertrag für ganze Wohnung - Kündigungsfrist für Untermieter

Die Kündigungsfrist beträgt für die Kündigung durch den Untermieter, wie bei einem normalem Mietverhältnis, drei Monate. 

Kündigung des Untermietvertrags für die Wohnung muss schriftlich erfolgen

Für  den Untermieter und den Hauptmieter gilt gleichermaßen:
Die Kündigung muss schriftlich erfolgen, und sie muss spätestens am dritten Werktag eines Monats der anderen Seite zugehen, sonst wird das Untermietverhältnis erst einen vollen Monat später beendet. 

Achten Sie darauf, dass Sie nachweisen können, wann eine Kündigung zugestellt wurde. 
Zeitpunkt der Zustellung von Briefen - Nachweis des Zugangs wichtig 

Ganze Wohnung untervermietet - Hauptmieter will Mietvertrag kündigen

Im Rahmen der Kündigung kann es Schwierigkeiten geben, wenn der Untermieter die Kündigung nicht akzeptiert, nicht ausziehen möchte, denn der Hauptmieter braucht einen Kündigungsgrund, ein berechtigtes Interesse für die Kündigung des Vertrages.
Kündigung Mietvertrag - Berechtigtes Interesse des Vermieters
 

Untervermietung ganze Wohnung - Kündigungsfrist für Hauptmieter gegenüber Untermieter

Für die Kündigung durch den Hauptmieter (Untervermieter) beträgt die Kündigungsfrist zunächst ebenfalls drei Monate. 

  • Allerdings:
    Nach fünf Jahren Untermietzeit verlängert sich die Kündigungsfrist für die Kündigung durch den Hauptmieter auf sechs Monate, nach acht Jahren Untermietzeit auf neun Monate.


    Dirk Beckmann, Rechtsanwalt
    10557 Berlin
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