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Ratgeber Untervermietung
Unsere eBooks bieten strukturierte Informationen, für Untermieter und Untervermieter.
- Untermietvertrag:
Rechte der Untermieter,
Rechte der Hauptmieter 2,99 € - Untervermieten als Mieter
3,49 € - Streit mit Vermieter wegen Untervermietung 3,49 €
- Kündigung des Untermietvertrags 3,49 €
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Kündigungsgrund Wohnung - berechtigtes Interesse des Vermieters
Hat der Vermieter eine ordentliche Kündigung des Mietvertrags ausgeprochen, so ist immer zu prüfen, ob der Vermieter ein berechtigtes Interesse an der Kündigung der Wohnung hat.
Kündigung der Wohnung durch Vermieter ohne ein berechtigtes Interesse kann möglich sein
Der Vermieter braucht kein berechtigtes Interesse für das Aussprechen einer Kündigung,
- wenn Wohnraum, Zimmer, nur für einen vorübergehenden Gebrauch vermietet sind,
- wenn ein vermietetes Zimmer, Teil einer vom Vermieter bewohnten Wohnung ist und vom Vermieter möbliert vermietet ist (aber nicht an eine Familie)
Untervermietung, Untermietvertrag - welche Kündigungsfrist gilt?
- Wohnraum Teil eines Studentenwohnheims ist,
- das Haus nur zwei Wohnungen (z.B. sogenannte Einliegerwohnung hat) und eine dieser Wohnungen vom Vermieter bewohnt ist.
Gründe des Vermieters für die ordentliche Kündigung der Wohnung aus berechtigtem Interesse
Für Vermieter gibt es unterschiedliche Kündigungsgründe für eine ordentliche Kündigung der Mietwohnung aus berechtigtem Interesse:
- Ordentliche Kündigung der Wohnung durch Vermieter - Gründe.
Im Kündigungsschreiben angegebene Gründe sollten immer geprüft werden!
Gekündigte Mietwohnung - Interessenabwägung muss vorgenommen werden
Immer sind den möglicherweise berechtigen Interessen des Vermieters an einer Kündigung auch die Interessen der Mieter gegenüberzustellen.
- Nur wenn die Interessenabwägung ergibt, dass im Einzelfall das berechtigte Interesse des Vermieters das Mieterinteresse an der Aufrechterhaltung des Mietvertrages überwiegt, kann die Kündigung des Vermieters Erfolg haben.
- Ein Widerspruch gegen die Kündigung, wegen Vorliegen eines Härtegrunds, kann möglich sein.
Soziale Härtegründe für Widerspruch gegen ordentliche Kündigung.
Kündigung des Mietvertrags der Mietwohnung wegen Vertragsverletzung durch Mieter
Welches berechtigte Interesse des Vermieters für eine Kündigung ausreicht, ist jeweils im Einzelfall gesondert zu prüfen, z.B., ob
- mietvertragliche Pflichten schuldhaft und nicht unerheblich vom Mieter verletzt wurden:
Kündigung der Mietwohnung wegen Vertragsverletzung durch Mieter.
Beispiele für Kündigung der Wohnung wegen Vertragsverletzung durch Mieter
Für das Durchsetzen einer Kündigung wegen eines Vertragsverstoßes müssen Mieter in der Regel schuldhaft gehandelt haben.
Beispiele:
- Ständige, wiederholte Verstöße gegen die Hausordnung.
- Häufige Störungen des Hausfriedens.
- unpünktliche Zahlung der Miete.
- Mietschulden.
- Überlassung von Räumen bzw. der Wohnung an Dritte (unerlaubte Untervermietung, auch Überbelegung)
- Verstoß gegen ein wirksames Verbot zur Haltung von Haustieren.
- eine unberechtigt geltend gemachte zu hohe Mietminderung, die zu Mietschulden führt
- usw.
Achtung:
Auch wenn ein Verstoß gegen mietvertragliche Pflichten auf das Verschulden von einzelnen Untermietern, Mitmietern oder erlaubten Mitbewohnern zurückzuführen ist, so müssen sich dies Mieter ggf. zurechnen zu lassen.
- Die wirksame Kündigung des Mietvertrags kann im Einzelfall möglich sein, auch wenn z.B. nur ein Mieter für eine Vertragsverletzung verantwortlich ist, oder ein Haushaltsmitglied.
Berechtigtes Interesse an einer Wohnungskündigung - Eigenbedarf des Vermieters
Mittlerweile ist die Eigenbedarfskündigung ein häufig vorkommender Grund. Auch hier sollte eine eingehende Prüfung der Kündigung vorgenommen werden:
Berechtigtes Interesse an einer Wohnungskündigung wegen wirtschaftlicher Verwertung
Ein besonderes Thema im Rahmen der Kündigung eines Mietvertrags ist, die Hinderung an einer angemessenen wirtschaftlichen Verwertung.
- ​​​​​​​Hinderung an einer angemessenen wirtschaftlichen Verwertung.
Für eine Kündigung des Mietvertrags aus wirtschaftlichen Gründen ist es nicht ausreichend, wenn der Vermieter an einen anderen Mieter zu einer höheren Miete neu vermieten könnte, oder dass er das Haus oder die Wohnung besser (zu einem höheren Preis) verkaufen könnte, wenn die Wohnung leer ist.
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