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Wohnungsmietvertrag - Anwalt des Vermieters schickt Kündigung
Ein Rechtsanwalt kann als Vertreter des Vermieters auftreten.
- Voraussetzung dafür ist, dass er entweder vom Vermieter selbst oder von dessen Verwaltung beauftragt worden ist. Wenn ein solcher Auftrag vorliegt, kann der Rechtsanwalt auch eine Kündigungserklärung schreiben.
Kündigung des Mietvertrages für die Mietwohnung erfolgt durch Rechtsanwalt
Der Rechtsanwalt muss mit der Kündigung eine Originalvollmacht desjenigen vorlegen, der ihn beauftragt hat.
- Lässt sich der Rechtsanwalt von der Hausverwaltung beauftragen, dann muss nicht nur die Vollmacht der Verwaltung vorgelegt werden, sondern es muss auch nachgewiesen sein, dass die Verwaltung ihrerseits vom Vermieter / Eigentümer entsprechend bevollmächtigt wurde.
Rechtsanwalt muss die formellen Anforderungen an eine Kündigung einhalten
Allerdings sollte man sich nicht auf den ersten Anschein verlassen, dass die Kündigung formell unwirksam ist.
- Prüfen Sie sofort, ob Sie gegen die Kündigung auch inhaltlich vorgehen müssen, insbesondere einen Kündigungswiderspruch erheben.
Kündigung Mietvertrag durch Vermieter - Prüfung Anforderungen
Anwalt kündigt wegen Mietschulden den Mietvertrag der Wohnung - formale Unwirksamkeit
Liegt eine formale Unwirksamkeit vor und wird wegen Mietrückständen gekündigt, so kann es sehr sinnvoll sein, sofort die geforderten Beträge - wenn nötig unter Vorbehalt - zu bezahlen, dass für eine erneute (dann womöglich formwirksame) Kündigung kein Grund mehr besteht.
Kündigung des Mietvertrags durch Anwalt - Kündigungsschreiben enthält keine Vollmacht
Erhalten Sie mit dem Kündigungsschreiben keine Vollmacht bzw. Vollmachten, dann können Sie die Kündigung schriftlich als
„formunwirksam wegen Verstoß gegen §174 BGB“
zurückweisen.:
Vollmachtsrüge - Beispiel für Zurückweisung einer Erklärung, Schreiben
Dies müssen Sie allerdings unverzüglich tun.
- Wenn Ihnen schon vorher, im Zusammenhang mit dem Streitigkeiten um die es geht, ausreichende Originalvollmachten vorgelegt worden sind, ist eine solche Zurückweisung vielleicht wirkungslos.
Beachten Sie auch die Besonderheiten, wenn bei Ihnen
- angeblich ein neuer Eigentümer auf Vermieterseite eingetreten sein soll,
- mehrere Personen auf Vermieterseite stehen (dann müssen entweder alle Vermieter die Vollmacht unterschrieben haben, oder für diejenigen, die nicht selbst unterschreiben, muss eine Vollmacht auf den Unterzeichner vorgelegt werden)
- oder eine Gesellschaft Vermieter ist (nur derjenige, der die Gesellschaft vertreten darf, kann wirksam eine Vollmacht erteilen).
Lassen Sie sich jedenfalls sofort fachlich beraten!
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