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Ratgeber Untervermietung
Unsere eBooks bieten strukturierte Informationen, für Untermieter und Untervermieter.
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Rechte der Untermieter,
Rechte der Hauptmieter 2,99 € - Untervermieten als Mieter
3,49 € - Streit mit Vermieter wegen Untervermietung 3,49 €
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Kündigung Mietwohnung - Sonderkündigungsrecht des Vermieters
Vermieter haben in bestimmten Fällen ein Sonderkündigungsrecht zur Beendigung des Mietvertrags für eine Wohnung.
Es sollte immer fachlich geprüft werden, ob tatsächlich die Voraussetzungen für ein Sonderkündigungsrecht bestehen, ob der Vermieter alle Formvorschirften und Fristen eingehalten hat.
Das Sonderkündigungsrecht nicht zu verwechseln mit ordentlicher Kündigung der Wohnung
Das Sonderkündigungsrecht ist nicht zu verwechseln mit der "ordentlichen Kündigung".
Der Vermieter kann nur ordentlich kündigen, wenn dafür ein gesetzlicher Grund besteht:
Ordentliche Kündigung der Wohnung durch Vermieter - Gründe
Nachfolgend ersehen Sie die wesentlichen Sonderkündigungsrechte, die ein Vermieter für die Kündigung einer Wohnung ggf. wahrnehmen kann.
Mietvertrag der Mietwohnung - Gründe für ein Sonderkündigungsrecht des Vermieters
Der Vermieter kann ein Sonderkündigungsrecht insbesondere ausüben,
- wenn er ein Haus oder eine Wohnung durch Zwangsversteigerung erworben hat:
Zwangsversteigerung - neuer Eigentümer - Kündigung Mietvertrag - Todesfall:
Wenn der (einzige oder letzte) Mieter verstorben ist:
Todesfall - Vermieter kündigt Mietvertrag gegenüber Erben - Todesfall:
Wenn der Vermieter im Fall des verstorbenen Mieters einem Mitbewohner kündigt:
Todesfall - Vermieter kündigt Mietvertrag gegenüber Mitbewohner - Lang laufender Mietvertrag:
Wenn der Mietvertrag auf mehr als 30 Jahre abgeschlossen wurde und diese abgelaufen sind. - Nießbrauch:
Wenn der Mietvertrag mit einem Nießbraucher abgeschlossen wurde, und dessen Nießbrauch geendet hat. - Vermietung einer Wohnung im Zweifamilienhaus - Kündigung durch Vermieter
Sonderkündigungsrecht des Vermieters zum nächstzulässigen Termin, Grund angeben
In den vorgenannten Fällen kann der Vermieter nur
- zum nächstzulässigen Termin kündigen, nachdem er von den Umständen Kenntnis erhalten hat, und
- er muss den Grund für die Kündigung im Kündigungsschreiben angeben (Ausnahme Zweifamilienhaus, in dem der Vermieter in der anderen Wohnung wohnt).
Außerdem muss der Vermieter die Formvorschriften einhalten:​​​​​​​
Kündigung Mietvertrag durch Vermieter - Prüfung Anforderungen
Vermieter hat Sonderkündigungsrecht für Wohnung in einem Zweifamilienhaus
Gemäß § 573 a BGB ist eine erleichterte Kündigung des Vermieters möglich, wenn es sich um ein Zweifamilienhaus handelt und der Vermieter die andere Wohnung im Haus selbst bewohnt.
Der Vermieter kann in einem solchen Fall die Wohnung einfach kündigen, ohne einen Grund anzugeben, muss in der Kündigung aber angeben, dass gemäß § 573a Abs.1 BGB gekündigt wird.
In solchen Fällen verlängert sich dann die jeweils geltende Kündigungsfrist zu Gunsten betroffener Mieter um drei Monate und es besteht die Möglichkeit der Kündigung zu widersprechen. Weitere Einzelheiten:
​​​​​​​Kündigung Einliegerwohnung im Zweifamilienhaus durch Vermieter
Sonderkündigungsrecht des Vermieters - Verletzung von Pflichten aus dem Mietvertrag
Wird eine Kündigung nicht aus einem der vorstehenden Gründe ausgesprochen, sondern weil eine schwerwiegende Vertragsverletzung durch den Mieter vorliegen soll,
- dann geht es nicht um ein Sonderkündigungsrecht:
Kündigung der Mietwohnung wegen Vertragsverletzung durch Mieter
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