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Ratgeber Untervermietung
Unsere eBooks bieten strukturierte Informationen, für Untermieter und Untervermieter.
- Untermietvertrag:
Rechte der Untermieter,
Rechte der Hauptmieter 2,99 € - Untervermieten als Mieter
3,49 € - Streit mit Vermieter wegen Untervermietung 3,49 €
- Kündigung des Untermietvertrags 3,49 €
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Todesfall - Vermieter kündigt Wohnung gegenüber Erben
Geht nach dem Tod des Mieters der Mietvertrag der Wohnung auf die Erben über, so kann der Vermieter in einem solchen Fall den Mietvertrag gegenüber den Erben kündigen.
Mieter verstorben - Mietvertrag für die Mietwohnung kann auf die Erben übergehen
Auf die Erben eines Verstorbenen gehen dessen Pflichten und Rechte über.
- Dazu gehört auch ein Mietvertrag, wenn der Verstorbene alleiniger bzw. letzter überlebender Mieter war.
- Todesfall - Hinweise für Erben eines verstorbenen Mieters
Todesfall - Kündigung des Mietvertrags der Wohnung gegenüber den Erben
Gibt es keine bevorrechtigten Personen, die in den Mietvertrag eintreten, dann geht der Mietvertrag durch Erbrecht auf die Erben über. Der Vermieter kann gegenüber diesen Erben, ohne Angabe eines Grundes, den Mietvertrag kündigen.
Mieter verstorben, Übergang des Mietvertrags für die Wohnung - bevorrechtigte Personen
Gibt es noch einen Mitmieter, eine Mitmieterin, Ehegatten, oder gibt es Personen, die in dem Haushalt des Verstorbenen gelebt haben und in den Mietvertrag eintreten wollen, dann haben diese Personen Vorrang vor den Erben.
Todesfall - hat der Vermieter die Kündigung der Wohnung rechtzeitig ausgesprochen?
Der Vermieter muss von diesem Sonderkündigungsrecht innerhalb von einem Monat Gebrauch machen, nachdem er vom Tod des Mieters Kenntnis erhalten hat:
Kündigung Mietvertrag nach Tod des Mieters
- Es kann wichtig sein, dass nachweisbar ist, wann der Vermieter vom Tod des Mieters erfahren hat.
- Der Zugang einer schriftlichen Mitteilung sollte beweisbar sein:
Mitteilung an den Vermieter, dass der Mieter verstorben ist
Geht die Kündigung des Vermieters erst später bei den Erben ein (Zugang spätestens mit Ablauf des Monats), kann sie schon aus diesem Grund unwirksam sein.
Verstorbener Mieter - Kündigungsfrist für die Kündigung der Wohnung gegenüber Erben
- Eine wirksame Kündigung beendet den Mietvertrag mit der gesetzlichen Frist von 3 Monaten:
Wenn die Kündigung bis zum 3. Werktag eines Monats eingegangen ist, dann beendet sie den Mietvertrag bis zum Ende des übernächsten Monats.
Eine Kündigung, die bis zum 3. Werktag im Juni eingeht, beendet den Mietvertrag zum Ende August.
- Auch die Erben können die Wohnung kündigen, haben ein Sonderkündigungsrecht, das innerhalb eines Monats ausgeübt werden muss:
Todesfall - Kündigung Mietvertrag durch die Erben des Mieters - Interessant ist das vor allem dann, wenn ein Zeitmietvertrag (auch bei Mietvertrag mit Kündigungsausschluss) geerbt wird, der noch länger laufen würde:
Zeitmietvertrag, Todesfall - Sonderkündigungsrecht der Erben
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