​​​​​​​eBooks
Ratgeber Untervermietung
Unsere eBooks bieten strukturierte Informationen, für Untermieter und Untervermieter.
- Untermietvertrag:
Rechte der Untermieter,
Rechte der Hauptmieter 2,99 € - Untervermieten als Mieter
3,49 € - Streit mit Vermieter wegen Untervermietung 3,49 €
- Kündigung des Untermietvertrags 3,49 €
Leseproben und Bestellung:
​​​​​​​eBook Reader sind kostenlos erhältlich.
Fachkundige Autoren
- Veröffentlichen Artikel
- Zeigen ihr Fachwissen
- Haben eine Autorenseite​​​​​​​
Todesfall - Ãœbernahme Mietvertrag der Wohnung durch Mitbewohner
Bei Mitbewohnern, die nicht Familienangehörige des Verstorbenen sind, kann ein Anspruch bestehen, den Mietvertrag der Wohnung zu übernehmen, teilweise auch dadurch, dass diese Personen in den Vertrag eintreten.
Der Freund, die Freundin will den Mietvertrag des Verstorbenen übernehmen
Es ist sogar möglich, dass ein im Haushalt des Verstorbenen lebender Freund / Freundin den Mietvertrag für die Wohnung bekommt - das sollte im Einzelfall mit einer Rechtsberatung geklärt werden:
Todesfall - Übernahme Mietvertrag für Mietwohnung als Freundin, Freund
Todesfall - kann der Untermieter in der Wohnung bleiben, den Mietvertrag übernehmen?
Nicht immer bedeutet ein Todesfall, dass ein Untermieter dann die Wohnung verlassen muss, der Vertrag endet.
Ein Untermieter kann auch Erbe des Verstorbenen sein. Allerdings besteht für Vermieter ein Sonderkündigungsrecht.
- Mehr dazu hier:
​​​​​​​Tod des Hauptmieters - Was wird aus Untermieter, Untermietvertrag?
Todesfall - Übernahme Mietvertrag durch den im Haushalt lebenden Familienangehörigen
Manchmal ist es so, dass der Ehepartner das Mietverhältnis nicht fortsetzen will.
In seinem solchen Fall können auch die vor dem Sterbefall in der Wohnung lebenden volljährigen Kinder oder andere Familienangehörige (z.B. Bruder, Schwester, wenn sie ebenfalls in der Wohnung gelebt haben), in den Mietvertrag eintreten.
Will der Ehegatte den Mietvertrag nicht übernehmen oder mitwohnende Familienangehörige oder sonstige berechtigte Mitbewohner wollen nicht den Mietvertrag:
- Der Mietvertrag geht in diesen Fällen auf die Erben über:
Todesfall - Was Erben des verstorbenen Mieters wissen, prüfen sollten
Todesfall - im Haushalt lebender Angehöriger bekommt den Mietvertrag
Familienangehörige, die vor dem Sterbefall Mitbewohner im Haushalt waren, treten automatisch in den Vertrag ein.
Todesfall - als Familienangehöriger Mietvertrag, Wohnung übernehmen
Ist der Eintritt nicht gewünscht, so haben Sie die Möglichkeit, den Mietvertrag außerordentlich zu kündigen.​​​​ Das müssen Sie dem Vermieter schriftlich mitteilen.
Hierbei ist die gesetzliche Frist von einem Monat (beginnt mit Kenntnis von dem Todesfall) unbedingt zu beachten.
Sie sollten nachweisen können, dass der Vermieter diese Erklärung erhalten hat.
- Sind die Möglichkeiten, sich von dem Vertrag zu lösen, verpasst, bleibt noch das Recht der Mieter / Erben auf die ordentliche Kündigung des Mietvertrags der Wohnung mit der gesetzlichen Kündigungsfrist.
Verstorbener Mieter - Übernahme des Mietvertrages durch Mitbewohner schnell klären
​​​​​​​Gerade, wenn mehrere Personen für die Übernahme bzw. den Eintritt in den Mietvertrag in Frage kommen, so muss dies sehr zügig geklärt werden.
- Nehmen Sie umgehend fachkundigen Rat in Anspruch!
Durch Klick auf einen Tag erhalten Sie Inhalte zum Stichwort: