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Ratgeber Untervermietung
Unsere eBooks bieten strukturierte Informationen, für Untermieter und Untervermieter.
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Rechte der Untermieter,
Rechte der Hauptmieter 2,99 € - Untervermieten als Mieter
3,49 € - Streit mit Vermieter wegen Untervermietung 3,49 €
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Todesfall, Mieter verstorben - Mitteilung an Vermieter der Wohnung
Ist ein Mieter, eine Mieterin gestorben, dann sollte über den Todesfall eine schriftliche Mitteilung an den Vermieter geschickt werden.
Wer informiert den Vermieter über den eingetretenen Todesfall?
Wer am besten den Vermieter über den Tod eines Mieters informiert, hängt von der Vertragssituation, der Familiensituation und den Lebensverhältnissen ab.
Gibt es gemäß dem Mietvertrag einen weiteren Mieter, eine weitere Mieterin, dann wird der Mietvertrag mit dem überlebenden Mieter fortgesetzt. Diese(r) sollte(n) den Vermieter informieren.
Ist ein Mitmieter oder ein Ehepartner vorhanden, dann erfolgt die Information von diesen.
- Eine frühzeitige anwaltliche Beratung ist anzuraten, wenn der Mietvertrag von einem Mitbewohner, Haushaltsangehörigem übernommen werden soll oder auch, wenn der Mietvertrag aufgelöst werden soll.
Ehegatte, Lebenspartner als Mieter verstorben - Vermieter über den Todesfall informieren
Wenn ein Ehegatte oder eingetragener Lebenspartner in der Wohnung gewohnt hat, wird der Mietvertrag einfach mit diesem fortgesetzt. Die Mitteilung über den Todesfall wird am besten dann der Ehegatte, der Lebenspartner an den Vermieter schicken.
Ein Ehegatte, ein Lebenspartner kann den Mietvertrag einfach weiterführen.
Todesfall, Mietvertrag weiterführen - Mitmieter, Ehegatte, Lebenspartner.
- Wenn der Ehegatte / Lebenspartner den Vertrag nicht fortsetzen will, muss dies dem Vermieter innerhalb von einem Monat mitgeteilt werden.​​​​​​​
Mieter verstorben, Information des Vermieters - besondere Form nicht zu beachten
Für die Information des Vermieters ist keine besondere Form zu beachten. Es reicht die einfache Mitteilung, z.B. die Übersendung einer Todesanzeige.
- In manchen Fällen kann es aber wichtig sein, nachzuweisen, wann der Vermieter über den Tod des Mieters informiert wurde, wann er diese Mitteilung erhalten hat, z.B. für die Wahrnehmung eines Sonderkündigungsrechts.
Zeitpunkt der Zustellung von Briefen - Nachweis, Beweis des Zugangs.
Mieter verstorben - Frist für Mitteilung über Todesfall an den Vermieter
Beachten Sie die Frist für die Mitteilung an den Vermieter,
- wenn nach dem Gesetz der Vertrag mit Ihnen fortgesetzt würde, Sie aber den Vertrag nicht fortsetzen wollen.​​​​​
- Der überlebende Mieter hat ein Sonderkündigungsrecht, eine solche Kündigung muss innerhalb von einem Monat beim Vermieter sein.
Todesfall - Mieter gestorben, was wird aus der Wohnung?
Eintritt in den Mietvertrag des Verstorbenen - wer kann den Mietvertrag übernehmen?
Setzt weder ein Mitmieter noch ein Ehegatte / Lebenspartner den Vertrag fort, so kommt es in Betracht, dass eine andere Person in den Mietvertrag eintritt.
Es ist dann unbedingt zu empfehlen, dass der Vermieter schriftlich (nachweisbar) über den Tod des Mieters informiert wird.
- Wenn weder ein Mitmieter noch ein Ehegatte / Lebenspartner den Vertrag fortsetzt, aber ein (auch erwachsenes, auch adoptiertes) Kind des Verstorbenen in der Wohnung gelebt hat, dann tritt dieses Kind in den Vertrag ein.
In diesem Fall sollte das Kind des Verstorbenen - bei Minderjährigkeit sein Vertreter - die Mitteilung an den Vermieter schicken.
Wenn das in der Wohnung lebende Kind des Verstorbenen, ein dort lebendes Familienmitglied, eine in gemeinsamem Haushalt lebende andere Person den Vertrag nicht fortsetzen will, muss dies dem Vermieter innerhalb von einem Monat mitgeteilt werden.
- Wenn ein anderer Familienangehöriger mit dem verstorbenen Mieter einen gemeinsamen Haushalt in der Wohnung geführt hat, und weder ein Mitmieter noch ein Ehegatte / Lebenspartner den Vertrag fortsetzt, dann kann der Mietvertrag auch mit diesem Familienangehörigen fortgesetzt werden.
Es sollte diese Person dann auch die Mitteilung an den Vermieter schicken. - Andere Personen, die nicht zur Familie gehören, müssen im Streitfall nachweisen, dass sie mit dem Verstorbenen einen auf Dauer angelegten gemeinsamen Haushalt geführt haben. Dann wird der Vertrag mit ihnen fortgesetzt.
Jedenfalls sollte eine solche Person dann auch die Mitteilung an den Vermieter schicken, am besten gleich mit der Bestätigung der vorrangigen Personen, dass sie nicht in den Mietvertrag eintreten.
Mitteilung über den Tod des Mieters durch die Erben
Wenn keine der vorgenannten Personen in den Vertrag eintritt, bzw., wenn das Recht besteht, einfach einen Mietvertrag weiterführt, dann geht der Vertrag auf die Erben über.
Es ist dann Sache des Erben / der Erben, den Vermieter zu informieren.
Wenn Sie als Erbe des verstorbenen Mieters in Betracht kommen, nehmen Sie möglichst frühzeitig die anwaltliche Beratung in Anspruch.
- Es kann sinnvoll sein, das Erbe auszuschlagen, oder den Mietvertrag umgehend zu kündigen.
Weitere Hinweise
Redaktion
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