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Gemeinsamer Mietvertrag ist Zeitmietvertrag - wegen Todesfall kündigen

Ist ein Mitmieter der Wohnung verstorben und besteht ein gemeinsamer Mietvertrag als Zeitmietvertrag, so hat der bzw. die überlebenden Mieter das Recht, innerhalb eines Monats ab Kenntnis vom Tod des Mitmieters das bestehende Mietverhältnis außerordentlich mit der gesetzlichen Kündigungsfrist von drei Monaten zu kündigen. 

Gemeinsame Wohnung, Mieter verstorben - als Mitmieter die Wohnung kündigen

Dieses Kündigungsrecht ist insbesondere bei Mietverträgen mit Kündigungsausschluss, Kündigungsverzicht oder auch bei einem abgeschlossenen Zeitmietvertrag interessant, wenn man sich von solch einem Mietvertrag lösen möchte. Auf Grund des Todesfalls des Mitmieters können solche Mietverträge beendet werden.

  • Die Frist für diese Kündigung beträgt ein Monat ab Kenntnis des Todesfalls
  • Wird innerhalb der gesetzlichen Frist von einem Monat der Mietvertrag nicht gekündigt, dann wird das Mietverhältnis mit dem / bzw. den überlebenden Mieter(n) unverändert fortgesetzt.
Beispiel

Einer von zwei Mietern stirbt am 6. August, der andere ist verreist und erfährt vom Tod erst am 5. September.

Eine Kündigung muss bis spätestens am 5. Oktober beim Vermieter ankommen, und sie beendet dann den Mietvertrag zum 31. Januar des Folgejahres.
Achtung: Wenn die Kündigung bereits bis zum 3. Werktag des Oktober beim Vermieter ankommt, so beendet sie den Mietvertrag schon zum 31. Dezember.

Todesfall - Kündigungsrecht für Mitmieter bei Zeitmietvertrag oder Kündigungsausschluss

Das Recht zur außerordentlichen Kündigung des Mietvertrages für die Wohnung hat der bzw haben die Mitmieter also auch für den Fall, dass im Mietvertrag für die Wohnung das Kündigungsrecht für einen bestimmten Zeitraum wirksam ausgeschlossen ist, und auch, wenn ein Zeitmietvertrag abgeschlossen war:
Zeitmietvertrag, Vertrag mit Kündigungsausschluss vorzeitig beenden

Weitere Hinweise:
Todesfall Mieter - Ãœbernahme Mietvertrag oder Kündigung Wohnung? 

Mieter verstorben - Mitmieter können Mietvertrag der Wohnung kündigen

Wollen mehrere verbleibende Mieter den Mietvertrag wegen des Todesfalls des Mitmieters kündigen, so ist darauf zu achten, dass alle anderen Mieter die Kündigung persönlich unterschreiben oder dass ein Mieter die Vollmacht hat, die übrigen in allen mietvertraglichen Angelegenheiten, insbesondere auch bei der Kündigung, zu vertreten.

  • Eine solche Vollmacht muss dem Vermieter zur Kenntnis gebracht werden und sollte der Kündigung im Original beigefügt werden.
  • Sie müssen möglicherweise nachweisen, dass der Vermieter die Kündigung erhalten hat.
    Achten Sie auf eine nachweisbare Zustellung.

Todesfall - Vermieter kann wegen Tod eines Mieters anderen Mietern nicht kündigen

Dem Vermieter steht bei Versterben eines von mehreren Mietern deswegen grundsätzlich kein Kündigungsrecht zu.

Es bestehen für Vermieter die gesetzlichen Kündigungsgründe:
Ordentliche Kündigung der Wohnung durch Vermieter - Gründe

Außerordentliche Kündigung der Mietwohnung durch Vermieter



    Redaktion


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