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Ratgeber Untervermietung
Unsere eBooks bieten strukturierte Informationen, für Untermieter und Untervermieter.
- Untermietvertrag:
Rechte der Untermieter,
Rechte der Hauptmieter 2,99 € - Untervermieten als Mieter
3,49 € - Streit mit Vermieter wegen Untervermietung 3,49 €
- Kündigung des Untermietvertrags 3,49 €
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Erbschaft nicht ausgeschlagen, Annahme Erbschaft verstorbener Mieter
Eine Erbschaft kann ausdrücklich angenommen werden.
Auch durch bestimmtes Handeln von erbberechtigten Hinterbliebenen kann eine Erbschaft als angenommen gelten bzw. rechtlich so eingeordnet werden.
Und es gilt auch als Annahme der Erbschaft, wenn die Erbschaft nicht innerhalb von sechs Wochen ausgeschlagen wird.
Als Erbe eines Wohnungsmieters die Erbschaft annehmen oder ausschlagen?
Wenn ein Wohnungsmieter verstorben ist und Sie Erbe oder Erbin sind, dann müssen Sie sich frühzeitig überlegen, ob Sie die Erbschaft annehmen wollen:
Todesfall - Was Erben des verstorbenen Mieters wissen, prüfen sollten
Ausschlagung der Erbschaft - verstorbener Mieter, Erbe annehmen?
Durch ausdrückliche Erklärung oder durch Handlungen wird man Erbe eines verstorbenen Mieters
- Wenn Sie ausdrücklich erklären, dass Sie das Erbe annehmen, müssen Sie sich an dieser Erklärung grundsätzlich festhalten lassen.
- Wenn Sie sich wie ein Erbe verhalten, also insbesondere Sachen aus der Wohnung an sich nehmen, die der/dem Verstorbenen gehört haben, kann darin bereits eine Annahme der Erbschaft gesehen werden.
Erbschaft wurde innerhalb der gesetzlichen Frist nicht ausgeschlagen
- Aber auch wenn Sie gar nichts tun, wird Ihre Stellung als Erbe wirksam, wenn Sie die Erbschaft nicht ausgeschlagen haben.
Achtung: Hier läuft eine sechs-Wochen-Frist ab Kenntnis vom Todesfall (§ 1944 BGB)!
Es kommt noch in Betracht, diese "Annahme" anzufechten. Wenn die Ausschlagungsfrist verpasst ist, oder neue Schulden auftauchen, sollten Sie sich von einer Rechtsanwältin, einem Rechtsanwalt, die auf Erbrecht spezialisiert sind, beraten lassen.
Kündigung des Mietvertrags durch die Erben des verstorbenen Mieters
- Durch eine Kündigung des Mietvertrages (durch alle Erben) kann die Haftung für Verpflichtungen aus dem Vertrag beschränkt werden:
Todesfall - Kündigung Mietvertrag durch die Erben des Mieters
Diese Kündigung muss schon innerhalb eines Monats (§ 563 Abs. 3 BGB, § 564 BGB) nach Kenntnis vom Todesfall beim Vermieter sein.
Ob Sie wirklich Erbe sind und ob neben Ihnen noch andere Personen erben, ist manchmal nicht ohne weiteres festzustellen.
Auch kann zweifelhaft sein, ob es sinnvoll ist, die Erbschaft anzunehmen, oder ob das Erbe überwiegend aus Schulden besteht:
Todesfall - Haften Erben für Schulden des Mieters aus Mietverhältnis?
Nehmen Sie frühzeitig anwaltlichen Rat in Anspruch!
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