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Angefragter Suchbegriff: Erbe
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Als Erbe eines verstorbenen Mieters sollten Sie sehr rasch prüfen, ob Sie das Erbe annehmen oder die Erbschaft ausschlagen wollen. Verstorbener Mieter - Erbe annehmen oder ablehnen?  Zum Erbe des verstorbenen Mieters gehört auch
Nachlassverwaltung kann für den Nachlass des verstorbenen Mieters beantragt werden, wenn unklar ist, was genau zum Erbe - zum Nachlass - gehört. Ist eine Mieterin, ein Mieter verstorben, dann treten automatisch die Erben an die Stelle des / der
Wird das Haus, in dem sich die Mietwohnung befindet verkauft oder wechselt der Eigentümer einer vermieteten Eigentumswohnung, dann geht der Mietvertrag auf den Käufer, den neuen Eigentümer über und die Miete ist an den neuen Eigentümer zu zahlen
Ein Mietvertrag oder Untermietvertrag kann auch so vereinbart werden, dass der Mieter anstatt der Mietzahlung, Arbeit oder eine sonstige andere Leistung für den Vermieter erbringt, z.B. Tätigkeiten im Haushalt. Statt Miete
Nur der Mieter kann Vertragsansprüche gegenüber dem Vermieter / dem Verwalter erheben. Wohnen mehrere Personen in der Mietwohnung, dann ist wichtig zu wissen, ob sie Mieter sind, oder nur Mitbewohner. Wer ist als Mieter im Mietvertrag
Sind Familienangehörige Mieter, Vertragspartner des Vermieters? Familienangehörige eines Mieters sind grundsätzlich nicht (alleine) Vertragspartner des Vermieters: Wer ist Vertragspartner des Vermieters: Vertragspartner des Vermieters ist nur der Mieter  Ehegatten, Lebenspartner als Mieter,
Normalerweise ist nur derjenige Mieter der Wohnung, der im Mietvertrag als Mieter eingetragen ist, und den Mietvertrag unterschrieben hat. Bei Ehegatten, die im Vertrag als Mitmieter aufgeführt waren, im Rahmen des
Lebensgefährten, Lebensgefährtinnen, Partner, Partnerin, Verlobte sind meist nicht auch Mieter der Wohnung. Wer ist Mieter der Wohnung? Mieter im rechtlichen Sinn ist normalerweise nur derjenige, der ausdrücklich im Vertrag (oder
Nach dem Tod des Mieters kann der Vermieter ausnahmsweise ein Sonderkündigungsrecht gegenüber demjenigen haben, der in den Mietvertrag eintritt. Eintritt, Übernahme des Mietvertrags der Wohnung nach Todesfall des Mieters Vor allem
Ehegatten, Familienangehörige, Lebenspartner und auch andere Personen, die mit dem Verstorbenen in einem gemeinsamen Haushalt gelebt haben, können den Mietvertrag für dessen Wohnung übernehmen. Vorrang hat nur ein etwa vorhandener weiterer Mieter:



