Logo

Als Erbe des Mieters den Mietvertrag der Wohnung übernehmen

Erben des Mieters übernehmen den Mietvertrag der Wohnung, wenn keine anderen Berechtigten Vorrang haben.

Erben treten mit dem Todesfall automatisch in die Rechte und Pflichten ein

Das Gesetz bestimmt, dass mit dem Tod das Vermögen des Verstorbenen insgesamt auf eine oder mehrere Personen übergeht, nämlich auf die Erben, § 1922 BGB

Das Vermögen insgesamt bedeutet: Grundstücke, Wertgegenstände, Bargeld, aber auch Rechte und Pflichten aus Verträgen.

Auch Schulden des Verstorbenen gehen auf den Erben oder mehrere Erben über, und zwar ganz automatisch.
Todesfall, Schulden des Mieters - haften Erben gegenüber Vermieter? 

Mieter verstorben - Mietvertrag für Wohnung geht auf die Erben über

Auch der Mietvertrag des Verstorbenen gehört mit allen Vertragsrechten und Vertragspflichten zum Erbe. Er soll also mit dem Tod automatisch auf die Erben übergehen, § 564 BGB.

Verstorbener Mieter war nicht alleine Mieter der Wohnung

War die verstorbene Person nicht alleiniger Mieter, dann führen die überlebenden Mitmieter den Vertrag einfach fort. Es sollte aber der Vermieter über den Todesfall informiert werden.

Nicht immer geht der Mietvertrag der Wohnung auf den oder die Erben über

Bei Wohnungsmietverträgen können andere Vorrang an der Übernahme des Wohnungmietvertrags haben. Das sind:

Mieter verstorben, Mietvertrag geht auf die Erben über - wird das Erbe angenommen?

Ist kein vorrangig Berechtigter vorhanden, dann ist mit dem Todesfall der Mietvertrag automatisch auf die Erben übergegangen - und zwar unabhängig davon, ob sie von dem Mietvertrag einerseits, dem Todesfall andererseits etwas wussten.

Gibt es mehrere Erben, dann kann erforderlich sein, zunächst einmal zu klären, wer Erbrechte hat und wer sie wahrnehmen will.

Möglich ist z.B. eine Ausschlagung der Erbschaft, oder ein Verzicht zugunsten anderer Erben.

Erbe will Mietvertrag für die Wohnung, Mietvertrag für die Wohnung übernehmen

Will ein Erbe, eine Erbin den Mietvertrag des Verstorbenen Ã¼bernehmen, fortführen, dann sollte zunächst geprüft werden,

  • ob es vorrangig Berechtigte gibt - siehe oben -
  • ob mit diesem Mietvertrag beträchtliche Schulden übernommen werden, z.B. wegen unerlaubter Umbauten oder wirksamer Schönheitsreparaturverpflichtungen.

Eigentlich muss ein Erbe - wenn Alleinerbe und auch sonst keine Unklarheiten bestehen - gar nichts tun, um den Vertrag zu erben, weil er ja automatisch übergeht.

Es ist aber sinnvoll, dem Vermieter den Todesfall anzuzeigen, die Erben anzugeben und mitzuteilen, dass vorrangige Berechtigte nicht in den Vertrag eintreten. Es sollte nachweisbar sein, wann diese Mitteilung der Vermieterseite zugestellt wurde.
Todesfall, Mieter verstorben - Mitteilung an Vermieter.

Hinweis


Sind mehrere Personen Erben des verstorbenen Menschen, dann wird es komplizierter mit der Übernahme der Wohnung ebenso wie mit der Kündigung.

Mehrere Erben - Mietvertrag kündigen

Vermieter kann den vom Erben fortgeführten Wohnungsietvertrag kündigen

Vermieter haben in diesem Fall ein Sonderkündigungsrecht.
Todesfall - Vermieter kündigt Wohnung gegenüber Erben

Der Vermieter kann, wenn er vom Tod des Mieters, der Mieterin erfährt, gegenüber den Erben den Mietvertrag kündigen, § 564 BGB, und zwar innerhalb eines Monats nach Kenntnis von dem Todesfall und davon, dass keine anderen Personen in den Vertrag eintreten.

Erben des Mieters können den Mietvertrag der Wohnung kündigen

Auch die Erben können das Sonderkündigungsrecht für die Kündigung in Anspruch nehmen, müssen dabei auch die Monatsfrist für die Kündigung einhalten.

Das Sonderkündigungsrecht ist für Erben des Mieters interessant, wenn ein wirksamer Zeitmietvertrag besteht oder ein längerer Kündigungsausschluss vereinbart wurde und man sich von diesen Verpflichtungen lösen möchte.
Zeitmietvertrag oder Vertrag mit Kündigungsausschluss vorzeitig beenden

Mieter oder Erben können ohnehin einen unbefristeten Mietvertrag mit der gesetzlichen Frist kündigen.
Gesetzliche Kündigungsfrist für Mieter.

Todesfall - Wohnung in einer Genossenschaft übernehmen

Handelt es sich bei der Wohnung des / der Verstorbenen um eine Genossenschaftswohnung und war die verstorbene Person Mitglied der Genossenschaft, dann kann es zusätzliche Schwierigkeiten bei der Übernahme der Wohnung geben.

Als Erbe, Erbin Genossenschaftswohnung übernehmen: 
Todesfall - Wohnung in einer Genossenschaft übernehmen 



Redaktion


Hinweis

Durch Klick auf einen Tag erhalten Sie Inhalte zum Stichwort: