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Todesfall - als Erbe den Mietvertrag der Wohnung übernehmen

Todesfall: Erben des Mieters, der Mieterin übernehmen den Mietvertrag der Wohnung, wenn keine anderen Berechtigten Vorrang haben.

Erben treten mit dem Todesfall automatisch in die Rechte und Pflichten ein

Das Gesetz bestimmt, dass mit dem Tod das Vermögen des / der Verstorbenen insgesamt auf eine oder mehrere andere Personen übergeht, nämlich auf die Erben, § 1922 BGB

Das Vermögen insgesamt bedeutet: Grundstücke, Wertgegenstände, Bargeld, aber auch Rechte und Pflichten aus Verträgen und auch etwaige Schulden gehen auf den Erben / die Erbin oder mehrere Erben über, und zwar ganz automatisch.

Mieter verstorben - Mietvertrag für Wohnung geht auf die Erben über

Auch der Mietvertrag des Verstorbenen, gehört mit allen Vertragsrechten und Vertragspflichten zum Erbe. Er soll also mit dem Tod automatisch auf die Erben übergehen, § 564 BGB.

Mietvertrag der Wohnung geht nicht auf die Erben über, wenn andere bevorrechtigt sind

Allerdings haben bei Wohnungsmietverträgen andere den Vorrang:

Hinweis

War die verstorbene Person nicht alleiniger Mieter, dann führen die überlebenden Mitmieter den Vertrag einfach fort. Es sollte aber der Vermieter über den Todesfall informiert werden.

Mieter verstorben - Mietvertrag geht auf die Erben über - wird das Erbe angenommen?

Ist kein vorrangig Berechtigter vorhanden, dann ist mit dem Todesfall der Mietvertrag automatisch auf die Erben übergegangen - und zwar unabhängig davon, ob sie von dem Mietvertrag einerseits, dem Todesfall andererseits etwas wussten.

Gibt es mehrere Erben, dann kann erforderlich sein, zunächst einmal zu klären, wer Erbrechte hat und wer sie wahrnehmen will. Möglich ist z.B. eine Ausschlagung der Erbschaft, oder ein Verzicht zugunsten anderer Erben.

Erbe will Mietvertrag für die Wohnung fortführen, Mietvertrag für die Wohnung übernehmen

Will ein Erbe, eine Erbin den Mietvertrag des verstorbenen Menschen übernehmen, fortführen, dann sollte zunächst geprüft werden,

  • ob es vorrangig Berechtigte gibt - siehe oben -
  • ob mit diesem Mietvertrag beträchtliche Schulden übernommen werden, z.B. wegen unerlaubter Umbauten oder wirksamer Schönheitsreparaturverpflichtungen.

Eigentlich muss ein Erbe - wenn Alleinerbe und auch sonst keine Unklarheiten bestehen - gar nichts tun, um den Vertrag zu erben, weil er ja automatisch übergeht.

Es ist aber sinnvoll, dem Vermieter den Todesfall anzuzeigen, die Erben anzugeben und mitzuteilen, dass vorrangige Berechtigte nicht in den Vertrag eintreten. Es sollte nachweisbar sein, wann diese Mitteilung der Vermieterseite zugestellt wurde.

Denn der Vermieter hat in diesem Fall ein Sonderkündigungsrecht.
Todesfall, Mieter verstorben - Mitteilung an Vermieter

Hinweis


Sind mehrere Personen Erben des verstorbenen Menschen, dann wird es komplizierter mit der Übernahme der Wohnung ebenso wie mit der Kündigung.

Mehrere Erben - Mietvertrag kündigen

Vermieter kann den von Erben fortgeführten Mietvertrag kündigen

Der Vermieter kann, wenn er von dem Tod des Mieters, der Mieterin erfährt, gegenüber den Erben den Mietvertrag kündigen, § 564 BGB, und zwar innerhalb eines Monats nach Kenntnis von dem Todesfall und davon, dass keine anderen Personen in den Vertrag eintreten.

Erben des Mieters, der Mieterin können den Mietvertrag der Wohnung kündigen

Auch die Erben können das Sonderkündigungsrecht in Anspruch nehmen, müssen dabei aber auch die Monatsfrist einhalten.

Allerdings kann die Mieterseite normalerweise ohnehin den Mietvertrag mit der gesetzlichen Frist kündigen.

Gesetzliche Kündigungsfrist für Mieter

Das Sonderkündigungsrecht ist für Mieter-Erben daher nur interessant, wenn ein wirksamer Zeitmietvertrag besteht oder ein längerer Kündigungsausschluss vereinbart wurde.

Zeitmietvertrag oder Vertrag mit Kündigungsausschluss vorzeitig beenden

Todesfall - Wohnung in einer Genossenschaft übernehmen

Handelt es sich bei der Wohnung des / der Verstorbenen um eine Genossenschaftswohnung und war die verstorbene Person Mitglied der Genossenschaft, dann kann es zusätzliche Schwierigkeiten bei der Übernahme der Wohnung geben.

Als Erbe, Erbin Genossenschaftswohnung übernehmen - Satzung prüfen



Redaktion


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