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Erben des Mieters - Beendigung Mietvertrag - Rückgabe Mietwohnung

Wird der Mietvertrag von den Erben des Mieters beendet, dann muss die fristgerechte Rückgabe der Wohnung zum Termin der Beendigung des Mietvertrags erfolgen.

Mieter verstorben - Mietvertrag geht auf die Erben über

Ist der alleinige Mieter einer Wohnung verstorben, und wird der Mietvertrag nicht vom etwaigen mitwohnenden Ehegatte, Lebensgefährten oder Mitbewohner übernommen ( Eintritt in den Mietvertrag) dann geht der Mietvertrag auf den Erben (oder die Erben) über.
Ãœbernahme des Mietvertrags, Eintreten in den Mietvertrag

Beendigung des Mietvertrages für Mietwohnung durch Erben

Sowohl die Erben als auch der Vermieter haben einen Monat lang ein Sonderkündigungsrecht. Wird dieses Sonderkündigungsrecht nicht ausgeübt, dann läuft der Mietvertrag weiter - mit dem Erben oder mehreren Erben als neuen Mietern - bis der Mietvertrag von einer der Seiten beendet wird.

Die Erben müssen jedenfalls bis zum Ende des Mietvertrages die Miete zahlen.

Schulden des verstorbenen Mieters - Haftung der Erben kann beschränkt werden

Vermögen des Verstorbenen:  das positive Vermögen, aber auch die Schulden gehen auf die Erben über.

Die Haftung für Schulden des verstorbenen Mieters (z.B. Mietschulden, Betriebskostennachzahlungen, Schadenersatz) gegenüber dem Vermieter

  • kann aber auf das Erbe beschränkt werden, so dass sie nicht aus dem eigenen Vermögen der Erben bezahlt werden müssen.

Todesfall - Erben können die Haftung für Schulden des Verstorbenen beschränken

Das kann z.B. geschehen dadurch, dass die Nachlassverwaltung  oder die Nachlassinsolvenz beantragt wird, oder indem die Erben die sogenannte Dürftigkeitseinrede erheben.

Rückgabe der Mietwohnung an Vermieter durch Erben des Mieters

Ist der Mietvertrag beendet, dann müssen die Erben sicherstellen, dass die Wohnung zum Endzeitpunkt, in der Regel am letzten Tag der Kündigungsfrist, zurückgegeben wird.

Ordnungsmäßige Rückgabe der Wohnung am Mietvertragsende

  • Wird das versäumt, wird die Wohnung nicht rechtzeitig zurückgegeben, dann kann dadurch die Beschränkung der Haftung entfallen.
  • Es kann dann eine unbeschränkte Haftung der Erben entstehen für Forderungen, die nach dem Rückgabetermin fällig werden.

Das bestätigte der Bundesgerichtshof in einem Urteil vom 25.9.2019 (Az. VIII ZR 122/18).



Redaktion


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