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Gesetzliche Kündigungsfrist für Mietvertrag
Wenn Sie als Mieter Ihren Mietvertrag ganz normal "ordentlich" kündigen wollen (gesetzliche Kündigungsfrist), gilt nach dem Gesetz folgendes:
Mietvertrag - Welche Kündigungsfrist gilt für den Mieter?
- Ist Ihre Kündigung spätestens bis zum dritten Werktag eines Monats beim Vermieter eingegangen, dann beendet sie den Mietvertrag zum Ende des darauf folgenden übernächsten Monats.
- Für Kündigungen zählt der Samstag als Werktag, das heißt nur Sonntage oder Feiertage, die in die ersten drei Tage des Monats fallen, verschieben den Tag, an dem die Kündigung spätestens beim Vermieter eingegangen sein muss.
Die ordentliche Kündigung hat immer zum letzten Tag der jeweiligen Periode der dreimonatigen Kündigungsfrist zu erfolgen.
Musterbrief - Ordentliche fristgemäße Kündigung Mietvertrag
Beispiel für das Berechnen der gesetzlichen Kündigungsfrist für Mietvertrag Mietwohnung
Eine Kündigung, die bis Mittwoch, 2. März beim Vermieter eingeht, beendet den Mietvertrag zum 31. Mai.
Umgekehrt:
Wenn Sie Ihren Mietvertrag zum 30. November kündigen wollen, rechnen Sie drei Monate zurück, das wäre der 31. August.
Dann zählen Sie drei Tage vorwärts bis zum dritten Werktag. Sind der 1., der 2. und der 3. September Werktage, dann muss die Kündigung bis zum 3. September beim Vermieter sein. Ist dazwischen ein Sonntag (oder Feiertag), dann haben Sie einen Tag länger Zeit.
Diese Kündigungsfrist gilt für die "normale" ordentliche Kündigung.
Achten Sie immer darauf, dass Sie die Zustellung der Kündigung nachweisen können: Zustellungsnachweis - sicherer Versand für Schreiben, Briefe
und auch den Zeitpunkt der Zustellung:
Zeitpunkt der Zustellung von Briefen - Nachweis des Zugangs wichtig
Der Vermieter muss eine Kündigung nicht bestätigen:
Kündigung Mietvertrag durch Mieter - Vermieter antwortet nicht
Kündigungsfrist für Kündigung Mietvertrag - Vermieter wohnt ebenfalls in der Wohnung
- Etwas anderes kann gelten, wenn Sie Wohnraum in der vom Vermieter selbst mit bewohnten Wohnung gemietet haben:
Untervermietung, Untermietvertrag - welche Kündigungsfrist gilt?
Kündigungsfrist für Zeitmietvertrag, befristeter Mietvertrag
Ein rechtlich wirksam bestehender Zeitmietvertrag kann nur in ganz begründeten Ausnahmefällen vorzeitig gekündigt, beendet werden.
Wenn ein Zeitmietvertrag, befristeter Mietvertrag abgeschlossen worden ist, dann kann dieser möglicherweise erst zum Ende der vereinbarten Zeit beendet werden.
Auch ein Kündigungsausschluss kann für eine bestimmte Zeit vereinbart sein.
- Zeitmietvertrag, Vertrag mit Kündigungsausschluss vorzeitig beenden
In diesen Fällen sollten Sie unbedingt vor einer Kündigung fachkundige Hilfe in Anspruch nehmen.
Sonderkündigungsrechte für den Mietvertrag einer Mietwohnung
Für die Sonderkündigungsrechte gilt meist eine Frist von zwei bis drei Monaten (hier müssen Sie aber überprüfen, bis wann Sie das Sonderkündigungsrecht ausüben können!).
Die Kündigungsfrist gilt natürlich nicht für eine fristlose Kündigung.
- Entscheidend ist, dass Ihre Kündigung rechtzeitig beim Vermieter bzw. der Verwaltung ankommt. Dies sollten Sie auch nachweisen können.
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