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Kündigungsfrist Mietvertrag - Änderung nur zugunsten des Mieters
Die gesetzlichen Kündigungsfristen dürfen vertraglich nur zugunsten des Mieters abgeändert werden.
Das Gesetz sieht vor, dass Sie als Mieter / Mieterin von Wohnraum mit einer Frist von drei Monaten - der gesetzlichen Kündigungsfrist - kündigen dürfen: Gesetzliche Kündigungsfrist für Mietvertrag
Mieter und Vermieter können vereinbaren, dass der Mieter eine kurze Kündigungsfrist hat
Eine vertragliche Abänderung ist möglich, aber nicht in der Weise, dass Mieter eine längere Kündigungsfrist einhalten müssen.
- Die gegenteilige Regelung, dass Mieter mit kürzerer Frist kündigen dürfen (z.B. 2 Monate, statt der gesetzlichen Kündigungsfrist), ist zulässig.
Eine kürzere Kündigungsfrist für die Mieterseite gab es teilweise nach dem Mietrecht der DDR. Wenn Sie noch einen alten Mietvertrag haben und dort eine solche Regelung steht, gilt sie für die Kündigung von Mieterseite weiterhin.
Abkürzung der Kündigungsfrist für Vermieter im Mietvertrag für die Mietwohnung
Nicht möglich ist, im Mietvertrag zu vereinbaren, dass der Vermieter eine kürzere Kündigungsfrist haben soll als im Gesetz vorgesehen, § 573a Absatz 3 BGB.
Mietvertrag mit Verlängerungsklausel - längere Kündigungsfrist für Mieter einer Wohnung
Eine Verlängerung der Kündigungsfrist für die Mieter ist nach dem Gesetz eigentlich ausgeschlossen, § 573c Absatz 3 BGB. Es gibt aber Mietverträge, die vor dem 1.9.2001 abgeschlossen wurden, und in denen festgelegt wurde, dass sie zu einem bestimmten Zeitpunkt enden sollten und sich dann jeweils um ein Jahr verlängern.
Längere Kündigungsfrist für Mietvertrag der Mietwohnung?
Das kann sich im Ergebnis so auswirken, dass Sie doch länger als drei Monate an den Vertrag gebunden sind, wenn z.B. der richtige Kündigungszeitpunkt vor Eintritt der Verlängerung verpasst wird.
Beiderseitiger Kündigungsverzicht, Kündigungsausschluss für Wohnungsmietvertrag
Unter engen Voraussetzungen kann ein Zeitmietvertrag abgeschlossen werden, der dann vor Ablauf der Befristung gar nicht gekündigt werden kann.
Zeitmietvertrag, befristeter Mietvertrag - Voraussetzungen für die Befristung
Nach Ansicht des Bundesgerichtshofs ist es auch möglich, im Mietvertrag zu vereinbaren, dass beide Seiten für eine bestimmte Zeit - maximal für 4 Jahre - gar nicht kündigen können.
Beiderseitiger Kündigungsverzicht
BGH: Staffelmietvertrag mit Kündigungsverzicht für maximal 4 Jahre
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