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Kündigung des Mietvertrags der Wohnung nach Tod des Mieters

Nach dem Tod eines Mieters kann der Mietvertrag für die Wohnung gekündigt werden. Es besteht für den / die weiteren Mieter und auch für den oder die Erben ein Sonderkündigungsrecht. Ein Sonderkündigungsrecht kann auch für Vermieter bestehen.

Mehrere Mieter - ein Mieter ist verstorben, es besteht ein Sonderkündigungsrecht 

Wenn von mehreren Mietern einer verstorben ist, dann besteht ein Sonderkündigungsrecht des überlebenden Mieters, bzw. der überlebenden Mieter. 

  • Das kann insbesondere dann wichtig sein, wenn für die Wohnung ein Mietvertrag mit fester Laufzeit besteht, ein Zeitmietvertrag oder ein Vertrag mit Kündigungsausschluss, aus dem man sich lösen will.

Verstorbener Mieter - Erben haben Sonderkündigungsrecht für die Mietwohnung

Ist der alleinige (oder letzte) Mieter verstorben, besteht für die Wohnung ein Sonderkündigungsrecht der Erben: 
Todesfall - Kündigung Mietvertrag durch die Erben des Mieters 

Haftung der Erben für Verbindlichkeiten des verstorbenen Mieters mit Kündigung einschränken

Die Kündigung kann ggf. notwendig sein, um die Haftung der Erben für etwaige Verpflichtungen aus dem Mietvertrag auf die Weise zu beschränken, so dass Erben nicht mit ihrem eigenen Vermögen haften:  
Erben - Haftung für Verbindlichkeiten aus Mietvertrag begrenzen 
Erbe des verstorbenen Mieters - Erbschaft annehmen, ausschlagen?

Kündigung durch Erben: Wohnung rechtzeitig zurückgeben

Mieter verstorben - für die Ausübung des Sonderkündigungsrechts besteht eine Frist

Die vorstehend beschriebenen Sonderkündigungsrechte können nur innerhalb eines Monats nach Kenntnis vom Todesfall ausgeübt werden.

Sind die Fristen abgelaufen, dann können Erben immer noch das Recht der ordentlichen Kündigung ausüben, unter Umständen mit im Mietvertrag vorgesehenen Beschränkungen (Verlängerungsklausel). 

Achtung: Das Recht der ordentlichen Kündigung können die Erben nur gemeinschaftlich ausüben, bzw. ein Erbe, der von den anderen die entsprechende Vollmacht hat, die dem Vermieter (im Original) mit der Kündigung zu übergeben ist. 

Mieter verstorben - auch der Vermieter hat ein Sonderkündigungsrecht für die Wohnung

Auch Vermieter sind berechtigt, das Mietverhältnis innerhalb eines Monats, nachdem ein Vermieter vom Tod des Mieters Kenntnis erlangt hat, die Wohnung außerordentlich, gemäß des Sonderkündigungsrechts mit der gesetzlichen Frist gegenüber Erben zu kündigen. 
Todesfall - Eintritt in den Mietvertrag - Kündigung durch Vermieter 

Die Frist für die Kündigung beginnt in dem Zeitpunkt, an dem der Vermieter vom Tod des Mieters Kenntnis erlangt hat.
Mitteilung an den Vermieter, dass der Mieter verstorben ist

  • Dieses Kündigungsrecht gegenüber Erben besteht für Vermieter allerdings nicht, wenn der / die Erben mit dem Verstorbenen einen gemeinsamen Haushalt geführt hat, geführt haben, Erben als (ehemalige) Mitglieder des Haushalts des Verstorbenen in den Mietvertrag eintreten.
    Todesfall - in den Mietvertrag eintreten bei gemeinsamen Haushalt
    Todesfall - Mietvertrag des Verstorbenen übernehmen
    Das Eintrittsrecht von Lebenspartnern, Familienangehörigen, Ehegatten oder Haushaltsangehörigen des verstorbenen Mieters besteht gesetzlich, gemäß § 563 BGB. Dort heißt es:

    "...Der Ehegatte oder Lebenspartner, der mit dem Mieter einen gemeinsamen Haushalt führt, tritt mit dem Tod des Mieters in das Mietverhältnis ein.

    (2) Leben in dem gemeinsamen Haushalt Kinder des Mieters, treten diese mit dem Tod des Mieters in das Mietverhältnis ein, wenn nicht der Ehegatte oder Lebenspartner eintritt. Andere Familienangehörige, die mit dem Mieter einen gemeinsamen Haushalt führen, treten mit dem Tod des Mieters in das Mietverhältnis ein, wenn nicht der Ehegatte oder der Lebenspartner eintritt. Dasselbe gilt für Personen, die mit dem Mieter einen auf Dauer angelegten gemeinsamen Haushalt führen."

    Tod des Mieters - können Familienangehörige in der Wohnung bleiben? 
  • Personen, denen das Recht zusteht, in den Mietvertrag einzutreten, können Vermieter nur kündigen, wenn besonders schwerwiegende Gründe vorliegen würden, z.B. wenn eine Störung des Hausfriedens durch diese Person Ã¶fter vogekommen ist.
    Tod des Mieters - Kündigung des Vermieters gegenüber Erben 




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