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Ratgeber Untervermietung
Unsere eBooks bieten strukturierte Informationen, für Untermieter und Untervermieter.
- Untermietvertrag:
Rechte der Untermieter,
Rechte der Hauptmieter 2,99 € - Untervermieten als Mieter
3,49 € - Streit mit Vermieter wegen Untervermietung 3,49 €
- Kündigung des Untermietvertrags 3,49 €
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Todesfall - Mitteilung an Vermieter wegen Ãœbernahme Mietvertrag
Ist ein Mieter, eine Mieterin verstorben, dann sollte der Vermieter der Wohnung schriftlich eine Mitteilung zum eingetretenen Todesfall erhalten.
Todesfall - dem Vermieter Nachricht, Kenntnis geben, dass der Mieter verstorben ist
Das ist auch dann sinnvoll, wenn eine andere Person als Mitmieter im Mietvertrag steht, und der Vertrag fortgesetzt werden soll, oder wenn der Ehegatte oder Lebenspartner mit in der Wohnung gewohnt hat und den Mietvertrag weiterführen will.
Todesfall, Mietvertrag weiterführen - Mitmieter, Ehegatte, Lebenspartner
Todesfall - wer kann den Mietvertrag für die Mietwohnung übernehmen?
Hat jemand mit dem Verstorbenen in der Wohnung gewohnt und will derjenige oder diejenige weiterhin in der Wohnung bleiben, den Mietvertrag übernehmen, dann sollte möglichst rasch eine anwaltliche Beratung in Anspruch genommen werden.
Todesfall - als Mitbewohner Mietvertrag vom Mieter übernehmen
In welcher Form muss der Vermieter vom Tod des Mieters informiert werden?
Für die Mitteilung ist keine besondere Form zu beachten.
Es reicht die einfache Mitteilung, z.B. die Ãœbersendung einer Todesanzeige.
Bedenken Sie:
- Eine Person, die zum Eintritt in den Mietvertrag berechtigt ist, muss vielleicht nachweisen, dass der Vermieter über den Tod des Mieters informiert wurde, der Vermieter diese Mitteilung erhalten hat.
Mieter gestorben - Wer soll Mitteilung an Vermieter schicken? - Gibt es keine Person, die in den Mietvertrag eintreten möchte, dann ist es Sache der Erben oder sonstigen Angehörigen, den Vermieter zu informieren.
Erben des Mieters - Beendigung Mietvertrag - Rückgabe Mietwohnung
Sterbeurkunde als Nachweis des Todesfalls gegenüber Vermieter
- Der Vermieter kann als Nachweis über den Todesfall verlangen, dass die Sterbeurkunde vorgelegt wird.
Die Vorlage des Erbscheins kann er zunächst einmal nicht verlangen (die Erbscheinerteilung kann mehrere Monate dauern).
Vermieter erhält keine Kenntnis vom Todesfall - keine Übernahme des Mietvertrags
Es ist als Vertragsverletzung angesehen worden, wenn dem Vermieter der Tod des Mieters gar nicht mitgeteilt worden ist - gegenüber dem (zu spät) in den Mietvertrag eingetretenen Mitbewohner kann das dann ein Kündigungsgrund sein.
Mieter verstorben - hat der Vermieter dann das Recht den Mietvertrag zu kündigen?
- Der Vermieter hat das Recht zu einer Kündigung, wenn Mitbewohner oder Erben in den Mietvertrag eintreten.
Todesfall - Vermieter kündigt Mietvertrag gegenüber Mitbewohner
Todesfall - Vermieter kündigt Mietvertrag gegenüber Erben - Der Vermieter muss dieses Recht innerhalb eines Monats nach Kenntnis vom Tod des Mieters ausüben. Daher kann es sehr wichtig sein, nachzuweisen, wann der Vermieter Ihre Mitteilung erhalten hat.
Redaktion
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