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Zeitmietvertrag - Vertrag mit Kündigungsausschluss als Erbe kündigen

Erben eines verstorbenen Mieters können ohne Problem den Mietvertrag kündigen, auch wenn ehemals mit dem Vermieter ein zeitlich begrenzter Kündigungsausschluss, ein Kündigungsverzicht vertraglich vereinbart war, und der Mieter innerhalb dieses Zeitraumes verstorben ist.

Zeitmietvertrag, Kündigungsausschluss, Kündigungvsverzicht für die Wohnung vereinbart

Ein Mietvertrag über Wohnraum wird normalerweise auf unbestimmte Zeit geschlossen. Das bedeutet dann, dass der Mieter jederzeit mit der gesetzlichen Frist kündigen kann.

Kündigung des Mietvertrags durch Mieter - welche Kündigungsfrist gilt?

Auch die Erben können dann mit dieser Frist den Mietvertrag des Verstorbenen kündigen.

Mietvertrag - Sonderkündigungsrecht für Erben bei einem vereinbarten Kündigungsausschluss

Erben haben aber ein Sonderkündigungsrecht, § 580 BGB:

Dieses Sonderkündigungsrecht besteht auch dann, wenn im Vertrag eine Kündigung ausgeschlossen ist, erst zu einem späteren Zeitpunkt möglich wäre.

Sonderkündigungsrecht für Erben - Mietvertrag mit Kündigungsausschluss - Zeitmietvertrag

Die Kündigung muss schriftlich erfolgen, und sie muss den Hinweis enthalten, dass der oder die Erben von dem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen.

  • Die Kündigung beendet dann den Mietvertrag mit der gesetzlichen Kündigungsfrist von drei Monaten.
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