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Zeitmietvertrag Wohnung - Todesfall - Sonderkündigungsrecht für Erben

Für den Alleinerben eines alleinstehenden Mieters ist ein abgeschlossener gültiger Zeitmietvertrag kein Problem: Erben haben ein Sonderkündigungsrecht. Das regelt § 564 BGB.

Sonderkündigungsrecht für Zeitmietvertrag bei Todesfall - weitere Mieter sind Vertragspartner

Dies ist anders, wenn ein weiterer Mieter oder mehrere weitere Mieter Vertragspartner des Vermieters sind.
​​​​​​​Der Mietvertrag wird dann mit diesem oder mit den vorhandenen mehreren Mietern einfach fortgeführt.

Zeitmietvertrag eines alleinstehenden Verstorbenen können die Erben vorzeitig beenden

  • Die Kündigung des Zeitmietvertrages ist innerhalb eines Monats nach Kenntnis des Todesfalls durch den oder die Erben möglich. 

Todesfall - Erben kündigen Zeitmietvertrag des Verstorbenen, wann endet das Mietverhältnis?

  • Die Kündigung beendet dann den Mietvertrag mit der gesetzlichen Kündigungsfrist von drei Monaten. 

Sonderkündigungsrecht der Erben für Mietwohnung - Wie muss die Kündigung aussehen?

Die Kündigung muss schriftlich erfolgen, und sie muss den Hinweis enthalten, dass Sie von dem Sonderkündigungsrecht als Erben Gebrauch machen.

Sie sollten nachweisen können, dass der Vermieter diese Kündigung - rechtzeitig - erhalten hat. Beachten Sie die weiteren Hinweise im Portal unter Sonderkündigungsrecht der Erben!

Hinweis


Stirbt ein Mieter und haben mehrere Mieter einen Zeitmietvertrag unterschrieben, so haftet jeder einzelne Mieter für die Erfüllung des Mietvertrages – ein Sonderkündigungsrecht ist dann ausgeschlossen.


Redaktion


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