Logo

Kündigung Mietvertrag, wirtschaftliche Gründe - Verwertungskündigung

Einen in der Praxis eher selten vorkommenden Kündigungsgrund für den Vermieter sieht das Gesetz vor, wenn das bestehende Mietverhältnis den Vermieter an einer angemessenen wirtschaftlichen Verwertung des Grundstücks hindert und er dadurch erhebliche Nachteile erleidet.

Kann Vermieter aus wirtschaftlichen Gründen die Wohnung kündigen?

Voraussetzung für eine solche Kündigung aus wirtschaftlichen Gründen  (§ 573 Abs. 2 Ziffer 3 BGB) ist:

  • Der Vermieter beabsichtigt eine wirtschaftliche Verwertung des Grundstücks und hat dafür vernünftige, nachvollziehbare Gründe, z.B. Umbau oder Abriss und Neubau des Gebäudes,
  • das Mietverhältnis behindert ihn an der Durchführung dieser Absichten,
  • dadurch erleidet er erhebliche Nachteile.

Verwertungskündigung - Gerichte prüfen die Verwertungsabsicht

Die Gerichte prüfen sehr genau, welche Verwertungsabsicht der Vermieter hat: 

  • Die Verwirklichung dieser Absicht muss demnächst bevorstehen (keine Vorratskündigung). 
  • Die erheblichen Nachteile des Vermieters müssen in naher Zukunft zu erwarten sein, und er muss dies sehr detailliert nachweisen. 

Verwertungskündigung für eine Wohnung, Haus - wie prüfen Gerichte?

Im Einzelfall wird dann gegenübergestellt, ob die Nachteile für den Mieter oder für den Vermieter überwiegen.

  • Gegen eine solche Kündigung können Sie sich nicht allein verteidigen, sondern brauchen fachkundige Hilfe!

Verwertungskündigung - angestrebte Nutzung nicht zulässig

Es kann eine Rolle spielen, ob die Nutzung, die der Vermieter in der Zukunft realisieren will, überhaupt rechtlich möglich ist.

Hindernisse können durch öffentliches Recht bestehen, z.B.

  • Es wäre ein Abriss von Gebäudeteilen erforderlich, es wird aber z.B. wegen eines Zweckentfremdungsverbots keine Abrissgenehmigung erteilt;
  • die vom Vermieter gewünschte Nutzung ist nach dem Bau- und Planungsrecht gar nicht zulässig;
  • das Gebäude liegt in einem Erhaltungsgebiet, einem Sanierungs- oder Entwicklungsgebiet nach dem Baugesetzbuch (BauGB und die gewünschte Nutzung stimmt mit den Zielen für dieses Gebiet nicht überein.

Auskünfte, ob es besondere öffentlich-rechtliche Regelungen für das Gebiet gibt, können die Behörden der Stadt erteilen, z.B. die Baubehörde oder Stadt-Planungsbehörde.

Kündigung eines Mietvertrages der Wohnung - Vermieter möchte höhere Miete bekommen

Wenn der Vermieter kündigt, damit er durch Beendigung des Mietverhältnisses künftig eine höhere Miete bekommt, oder die Wohnung, das Haus besser verkaufen kann, dann ist eine solche Kündigung aus - angeblich - wirtschaftlichen Gründen unwirksam. 


Redaktion


Hinweis

Durch Klick auf einen Tag erhalten Sie Inhalte zum Stichwort: