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Kündigung Mietvertrag, wirtschaftliche Gründe - Verwertungskündigung

Einen in der Praxis eher selten vorkommenden Kündigungsgrund für den Vermieter sieht das Gesetz vor, wenn das bestehende Mietverhältnis den Vermieter an einer angemessenen wirtschaftlichen Verwertung des Grundstücks hindert und er dadurch erhebliche Nachteile erleidet.

Kann Vermieter aus wirtschaftlichen Gründen die Wohnung kündigen?

Voraussetzung für eine solche Kündigung aus wirtschaftlichen Gründen  (§ 573 Abs. 2 Ziffer 3 BGB) ist:

  • Der Vermieter beabsichtigt eine wirtschaftliche Verwertung des Grundstücks und hat dafür vernünftige, nachvollziehbare Gründe, z.B. Umbau oder Abriss und Neubau des Gebäudes,
  • das Mietverhältnis behindert ihn an der Durchführung dieser Absichten,
  • dadurch erleidet er erhebliche Nachteile.

Verwertungskündigung - Gerichte prüfen die Verwertungsabsicht

Die Gerichte prüfen sehr genau, welche Verwertungsabsicht der Vermieter hat: 

  • Die Verwirklichung dieser Absicht muss demnächst bevorstehen (keine Vorratskündigung). 
  • Die erheblichen Nachteile des Vermieters müssen in naher Zukunft zu erwarten sein, und er muss dies sehr detailliert nachweisen. 

Verwertungskündigung für eine Wohnung, Haus - wie prüfen Gerichte?

Im Einzelfall wird dann gegenübergestellt, ob die Nachteile für den Mieter oder für den Vermieter überwiegen.

Gegen eine solche Kündigung können Sie sich nicht allein verteidigen, sondern brauchen fachkundige Hilfe!

Kündigung eines Mietvertrages, um dadurch eine höhere Miete zu bekommen

Wenn der Vermieter kündigt, damit er durch Beendigung des Mietverhältnisses künftig eine höhere Miete bekommt, oder die Wohnung, das Haus besser verkaufen kann, dann ist eine solche Kündigung aus - angeblich - wirtschaftlichen Gründen unwirksam. 


Redaktion


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