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Verwertungskündigung - Haus, Wohnung hat schlechte Bausubstanz

Der Vermieter kann mit der Verwertungskündigung gegenüber Mieter Erfolg haben, wenn das Haus eine schlechte Bausubstanz hat und selbst mit hohen Sanierungskosten nicht auf einen den heutigen Anforderungen entsprechenden Stand gebracht werden kann.

Kündigung des Mietvertrags der Wohnung durch Vermieter aus wirtschaftlichen Gründen

Eine Kündigung des Mietvertrags kann berechtigt sein, wenn der Vermieter darlegt, dass die wirtschaftliche Verwertung des Grundstücks so nicht möglich ist. Dafür reicht es aber nicht aus, dass bei Beendigung des Mietvertrags ein höherer Gewinn erzielt werden kann. Die Interessen des Mieters und des Vermieters sind sorgfältig abzuwägen.

Vermieter muss Gründe für Verwertungskündigung, z.B. schlechte Bausubstanz, beweisen

Die Gründe, auf die sich der Vermieter stützen will, muss er in dem Kündigungsschreiben so ausführlich darstellen, dass der Mieter prüfen kann, ob daraus eine Berechtigung zur Kündigung besteht.

Werden vom Vermieter erhebliche Nachteile nachgewiesen, dann kann eine Kündigung Erfolg haben.
Verwertungskündigung - Vermieter kündigt aus wirtschaftlichen Gründen.

Vermieter setzt sich mit Verwertungskündigung gegen Mieter durch

Der Bundesgerichtshof (BGH) entschied mit Urteil vom 9.2.2011 (Az. VIII ZR 155/10), es reiche aus, wenn der Vermieter darlegen kann, dass trotz einer umfangreichen Sanierung die Herstellung eines üblichen Standards nicht erreicht werden könne, dadurch die Wohnungen heutigen Anforderungen nicht entsprechen - z.B. wegen sehr niedriger Raumhöhen, sehr kleiner Fenster, steiler Treppen im Bestandsgebäude. 

Der Bundesgerichtshof bestätigte daher das Räumungsurteil.

Abriss und Neubau als Grund für eine Verwertungskündigung

Für eine Verwertungskündigung reicht es nicht aus, dass ein Grundstück ertragreicher bewirtschaftet werden könnte, wenn das vorhandene Haus abgerissen und das Grundstück neu bebaut wird.


Redaktion


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