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Ratgeber Untervermietung
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Verwertungskündigung für Wohnung aus wirtschaftlichen Gründen
Der Vermieter kann eine Verwertungskündigung aussprechen, wenn er nachvollziehbare Gründe anführen kann, dass er bei Aufrechterhaltung des Mietvertrags an einer angemessenen wirtschaftlichen Verwertung seines Eigentums gehindert ist.
Verwertungskündigung - Vermieter kündigt aus wirtschaftlichen Gründen Wohnung oder Haus
Folgende Gründe kann der Vermieter für eine Kündigung z.B. anführen:
- Er will das Gebäude insgesamt umbauen, um z.B. Wohnungen besseren Zuschnitts zu schaffen, die besser vermietbar sind.
- Er will einen Altbau, der dringend saniert werden muss, sanieren, was zum Wegfall oder völliger Veränderung der vermieteten Wohnung führen wird.
- Er will das Gebäude abreißen und das Grundstück neu mit Wohnungen bebauen, um dann z.B. Eigentumswohnungen zu bilden und zu verkaufen.
- Er will das Gebäude abreißen und eine völlig andere Bebauung durchführen, z.B. Gewerbe- und Wohneinheiten errichten.
- Er will Wohnungen zusammenlegen oder eine große Wohnung in mehrere kleine Wohnungen aufteilen.
Kündigung des Vermieters - Wirtschaftliche Gründe im Kündigungsschreiben?
Wenn der Vermieter solche Gründe in der Kündigung anführt, sollte man dies als Mieter nicht einfach beiseite schieben.
Es ist nicht ausgeschlossen, dass der Vermieter damit Erfolg hat. Es kommt sehr genau darauf an, wie im Einzelnen in dem Kündigungsschreiben die Kündigung begründet ist:
- Der Vermieter muss nachweisen, dass ihm die Vermietung nicht mehr zumutbar ist oder die Vermietung die wirtschaftliche Verwertung verhindert.
Die Gerichte prüfen im Einzelfall sehr genau, ob die vom Vermieter / Eigentümer angegebenen Gründe zutreffen und wirklich für eine Kündigung ausreichen. Es wird dabei auch abgewogen, ob dem Mieter (oder dem Vermieter) wesentliche Nachteile entstehen.
Verwertungskündigung durch Vermieter - Widerspruch gegen Kündigung des Mietvertrags
Begründet werden kann ein Widerspruch gegen die Verwertungskündigung durch Angaben, wieso der Vermieter an der wirtschaftlichen Verwertung nicht gehindert ist, ihm keine wesentlichen Nachteile entstehen.
Verwertungskündigung für Wohnung wegen sehr hoher Kosten für eine Instansetzung
Allein die Tatsache, dass für eine Instandsetzung erhebliche Kosten entstehen, kann nicht ausreichend sein:
Urteil: Verwertungskündigung nach Vernachlässigung der Instandhaltungspflicht
Widerspruch gegen Verwertungskündigung wegen sozialer Härtegründe
Man kann man auch wegen dem Vorliegen sozialer Härtegründe, Vorliegen eines Härtefalls der Kündigung widersprechen, begründen, wieso die Kündigung unverhältnismäßig, unzumutbar ist:
Ordentliche Kündigung Mietvertrag - Widerspruch aus sozialer Härte
- Die Frist für den Zugang des Widerspruchs beim Vermieter:
2 Monate vor Beendigung des Mietverhältnisses.
Verwertungskündigung - wie lange ist die einzuhaltende Kündigungsfrist?
- Die Kündigungsfrist bestimmt sich aus der Dauer des Mietverhältnisses:
Kündigungsfrist des Vermieters bei einer ordentlichen Kündigung - Es gilt gemäß § 573 BGB für eine ordentliche Kündigung des Vermieters grundsätzlich eine Kündigungsfrist von 3 Monaten.
Die Kündigungsfrist verlängert sich gemäß der Dauer des Mietverhältnisses:
Nach 5 Jahren auf 6 Monate,
nach 8 Jahren auf 9 Monate.
Nehmen Sie bei Erhalt einer solchen Kündigung unbedingt fachkundigen Rat in Anspruch. Es ist wichtig, den Widerspruch gut zu begründen, denn es kann durchaus sein, dass die Verwertungskündigung nicht erfolgreich ist.
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