Kostenlos für registrierte Nutzer
Registrierte Nutzer haben kostenlosen Zugriff auf alle
- Musterbriefe
- Protokolle
- Tabellen
- Checklisten
Bücher & eBooks zu diesem Thema
Fachkundige Autoren
- Veröffentlichen Artikel
- Zeigen ihr Fachwissen
- Haben eine Autorenseite
- Steigern ihre Sichtbarkeit
Wir freuen uns auf Ihre Mitarbeit!
Überbelegung der Mietwohnung - Kündigungsgrund für Vermieter?
Die Überbelegung einer Wohnung kann in manchen Fällen ein Grund für den Vermieter sein, das Mietverhältnis zu kündigen.
Wird eine Wohnung durch zu viele Bewohner genutzt, so spricht man von Überbelegung.
- Überbelegung kann vom Vermieter als Grund für eine Kündigung des Mietvertrages verwendet werden, und zwar für eine ordentliche (fristgemäße) Kündigung, möglicherweise sogar für eine fristlose Kündigung.
Überbelegung allein ist kein Kündigungsgrund für den Mietvertrag einer Mietwohnung
Eine Überbelegung gilt als vertragswidriger Gebrauch einer Mietwohnung. Die Überbelegung allein reicht aber nicht aus, um den Vermieter zur Kündigung zu berechtigen.
- Die Rechtsprechung verlangt, dass in einem solchen Fall zusätzlich die Rechte des Vermieters durch die Überbelegung erheblich verletzt sein müssen, was der Vermieter nachweisen muss.
Überbelegung als Grund für Kündigung einer Mietwohnung - Schutz für Familien
Grundsätzlich hat jeder Mieter das Recht, nahe Familienangehörige in seine Wohnung aufzunehmen. Gleichzeitig ist der Mieter aber auch verpflichtet, die Wohnung vertragsgemäß zu nutzen.
Es kommt immer auf den konkreten Einzelfall an. Familien haben z.B. in der Regel einen besonderen Schutz.
Kündigt ein Vermieter die Wohnung, weil ein Kind geboren wurde, die Wohnung damit rein rechnerisch überbelegt ist, so dürfte er in einem Rechtsstreit kaum Aussichten auf die Durchsetzung einer Kündigung haben.
Allerdings kann sich dies auch anders darstellen, wie ein Urteil zeigt:
Kinder führen zur Überbelegung einer Wohnung - Kündigung
Prüfung der Mietwohnung - liegt eine Überbelegung vor?
Im Rahmen der Prüfung einer womöglich vorliegenden Überbelegung ist immer zu berücksichtigen, wie die Wohnung ausgestattet und zugeschnitten ist, wie sich der Mietvertrag zur Durchführung der Schönheitsreparaturen (Pflicht des Mieters oder des Vermieters) verhält, welches Alter und Lebensgewohnheiten die Bewohner haben, und wie die Zusammensetzung der Hausbewohner im übrigen ist, und ob diese gestört werden.
Überbelegung einer Mietwohnung - was bedeutet das eigentlich?
Es kann auch eine Rolle spielen, ob Erwachsene eingezogen sind oder in die Wohnung ein Kind (wieder) einzieht und sich daraus eine Überbelegung ergibt.
Abmahnung des Vermieters wegen Überbelegung der Mietwohnung
Wurden Sie wegen Überbelegung abgemahnt, wurde Ihnen sogar deswegen die Wohnung gekündigt wird, lassen Sie sich sofort anwaltlich beraten!
Redaktion
Durch Klick auf einen Tag erhalten Sie Inhalte zum Stichwort: