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Ratgeber Untervermietung
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Mitbewohner führen zur Überbelegung der Mietwohnung
Nehmen Mieter andere Personen in der Wohnung auf, so darf dies zu keiner Überbelegung führen und es müssen die jeweiligen Voraussetzungen beachtet werden, insbesondere auch, ob eine Erlaubnis des Vermieters die Voraussetzung für die Aufnahme von Mitbewohnern ist, oder ob eine Erlaubnis gar nicht erforderlich ist.
Erlaubnis vom Vermieter für Mitbewohner erforderlich?
Mieter dürfen – unter den jeweils zu beachtenden Voraussetzungen – andere Personen in ihrer Wohnung aufnehmen.
Ob eine Erlaubnis vom Vermieter für die Aufnahme von Mitbewohnern eingeholt werden sollte, das erfahren Sie in dem folgenden Artikel:
Mitbewohner - wer darf ohne Erlaubnis einziehen, für wen Genehmigung?
Aufnahme von Mitbewohnern in die Wohnung - was gilt als Ãœberbelegung der Mietwohnung?
Das Recht zur Aufnahme von anderen Personen in die Mietwohnung findet ausnahmslos seine Grenze an der Ãœberbelegung der Wohnung.
Die Überbelegung der Wohnung durch zu viele Personen, Mitbewohner, muss ein Vermieter in keinem Fall dulden, also auch nicht bei der Aufnahme eines nächsten Familienangehörigen.
Überbelegung Mietwohnung - Kündigungsgrund für Vermieter?
Was gilt als Ãœberbelegung der Wohnung?
Um festzustellen, ob es sich um eine Überbelgung der Wohnung handeln könnte, kann eine Faustformel angewendet werden:
Ein Zimmer pro Person oder 10 qm Wohnraum für Familienangehörige.
Für jede Person müssen 6 — 9 Quadratmeter in der Wohnung zur Verfügung stehen.
- Regelungen ergeben sich auch aus den Wohnungsaufsichtsgesetzen der Länder.
In Berlin sind z.B. Mindestwohnflächen im Wohnungsaufsichtsgesetz genannt:
9 qm für Erwachsene und 6 qm für Kinder unter 6 Jahren.
Diese Größen sind nicht bindend, werden aber, wenn es wegen einer möglichen Überbelegung zum Streit kommen sollte, in die Entscheidung des Gerichts einbezogen.
Überbelegung der Mietwohnung durch Aufnahme von Angehörigen
Eine Wohnung kann auch dadurch überbelegt werden, dass der Mieter Angehörige aufnimmt, wie den Lebenspartner oder auch Kinder.
​​​​​​​Kinder führen zur Überbelegung einer Wohnung - Kündigung
Weitere Hinweise:
Besucher: Besucher, Gäste in der Mietwohnung, ist das immer erlaubt?
Untermieter: Untermieterlaubnis - Erlaubnis zur Untervermietung
Familienmitglieder: Familienmitglieder – Erlaubnis für das Einziehen erforderlich?
Lebensgefährten: Lebensgefährte, Freundin, Freund soll in die Mietwohnung einziehen
Pflegepersonen: Pflegeperson – Erlaubnis für Aufnahme in Wohnung notwendig?
Insbesondere, wenn Sie eine Abmahnung wegen angeblicher Ãœberbelegung erhalten, sollten Sie umgehend anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen.
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