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Ratgeber Untervermietung
Unsere eBooks bieten strukturierte Informationen, für Untermieter und Untervermieter.
- Untermietvertrag:
Rechte der Untermieter,
Rechte der Hauptmieter 2,99 € - Untervermieten als Mieter
3,49 € - Streit mit Vermieter wegen Untervermietung 3,49 €
- Kündigung des Untermietvertrags 3,49 €
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Untervermietung - Erlaubnis vom Vermieter für Einzug Mitbewohner
Wollen Mieter in die Wohnung jemanden als Mitbewohner bzw. Untermieter aufnehmen, dann müssen die Voraussetzungen geprüft werden, ob der Vermieter dies erlauben muss.
Für eine Untervermietung braucht man meist die Genehmigung des Vermieters
Wenn es sich bei einer Person um eine(n) Untermieter/in handelt, dann benötigen Mieter in den meisten Fällen die Erlaubnis Ihres Vermieters:
Untermieter - Darf ich jemanden einfach einziehen lassen?
Manche Mitbewohner dürfen ohne Erlaubnis des Vermieters in die Wohnung einziehen
Ob Mieter einfach jemanden einziehen lassen dürfen, ist davon abhängig, um welche Person es sich handelt, bzw. aus welchem Grund eine Aufnahme einer Person womöglich erforderlich ist.
Weitere Informationen finden Sie unter den nachstehenden Links:
Geht es um:
- Familienangehörige
- Ehegatten, eingetragene Lebenspartner
- Lebensgefährten (Freund, Freundin)
- Wohngemeinschaften
- Besucher
- Haushaltshilfen
- Pflegekräfte
- Touristen
Untervermietung von Zimmern der Wohnung - Gründe für Erlaubnis vom Vermieter
Vermieter müssen bei Vorliegen bestimmter Gründe eine Untervermietung genehmigen:
Erlaubnis zur Untervermietung vom Vermieter einholen, bekommen
Erlaubnis Untervermietung - berechtigtes Interesse ist Voraussetzung
Untervermieten - Miete zu hoch, zu teuer als Grund
Aufenthalt im Ausland als Grund für eine Erlaubnis zur Untervermietung der Wohnung
Es kann durchaus möglich sein, dass ein Aufenthalt im Ausland ein berechtigtes Interesse für Mieter ist, der Vermieter die Untervermietung erlauben muss:
Untervermietung – Erlaubnis wegen Auslandsaufenthalt vom Vermieter
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