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Untervermietung - Erlaubnis vom Vermieter für Einzug Mitbewohner
Wollen Mieter in Ihre gemietete Wohnung jemanden als Mitbewohner oder Untermieter aufnehmen wollen, dann müssen die Voraussetzungen geprüft werden, ob der Vermieter die Untervermietung erlauben muss.
Für eine Untervermietung braucht man meist die Genehmigung des Vermieters
Wenn es sich bei einer Person um eine(n) Untermieter/in handelt, dann benötigen Sie in den meisten Fällen die Erlaubnis Ihres Vermieters:
Untermieter - Darf ich jemanden einfach einziehen lassen?
Manche Mitbewohner dürfen ohne Erlaubnis des Vermieters in die Wohnung einziehen
Ob Sie dies dürfen, ist davon abhängig, um welche Person es sich handelt.
Weitere Informationen
Geht es um:
Untervermietung von Zimmern der Wohnung - Gründe für Erlaubnis vom Vermieter
Vermieter muss bei Vorleigen bestimmter Gründe eine Untervermietung genehmigen:
Erlaubnis zur Untervermietung vom Vermieter einholen, bekommen
Erlaubnis Untervermietung - berechtigtes Interesse ist Voraussetzung
Untervermieten - Miete zu hoch, zu teuer als Grund
Aufenthalt im Ausland als Grund für eine Erlaubnis zur Untervermietung der Wohnung
Es kann durchaus möglich sein, dass eine Aufenthalt im Ausland ein berechtigtes Interesse für Mieter ist, dass der Vermieter die Untervermietung erlauben muss:
Untervermietung – Erlaubnis wegen Auslandsaufenthalt vom Vermieter
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