Logo

Erlaubnis für Untervermietung wegen Auslandsaufenthalt

Beabsichtigen Mieter wegen eines Auslandsaufenthalts die Untervermietung, dann sollten sie idealerweise in der Regel weiterhin einen Teil der Wohnung nutzen.

Untervermietung - Erlaubnis des Vermieters wegen Auslandsaufenthalt erforderlich

Entsteht nach Abschluss des Mietvertrags ein Bedarf, ein "berechtigtes Interesse" für Mieter an einer Untervermietung, dann kann ein durchsetzbarer Anspruch gegen den Vermieter bestehen, dass dieser eine entsprechende Erlaubnis erteilt, § 553 BGB.

  • Ein begründbarer Auslandsaufenthalt des Mieters kann ein berechtigtes Interesse sein. Es wird durchaus akzeptiert, dass sich Hauptmieter aus beruflichen oder persönlichen Gründen für einen vorübergehenden, begrenzten Zeitraum an einem anderen Ort aufhalten, die Untervermietung dann möglich ist.
    Immer muss ein berechtigtes Interesse an der Untervermietung bestehen, welches bei einem Auslandsaufenthalt gegeben sein kann: 
    Erlaubnis Untervermietung - berechtigtes Interesse ist Voraussetzung   

Langer Auslandsaufenthalt als berechtigtes Interesse für die Untermieterlaubnis

Auch ein mehrjähriger Auslandsaufenthalt des Mieters kann ein berechtigtes Interesse an der Überlassung eines Teils seiner Wohnung an eine andere Person begründen und zum Anspruch auf die Erlaubnis zur Untervermietung gegenüber dem Vermieter führen.

Untermieterlaubnis wegen berufsbedingtem Auslandaufenthalt des Mieters - BGH-Urteil

Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass für einen mehrjährigen berufsbedingten Aufenthalt eines  Hamburger Mieters in Kanada die Untermieterlaubnis zu erteilen ist
Auslandsaufenthalt als berechtigtes Interesse für Untervermietung

  • Der Bundesgerichtshof stellte in diesem Fall auch fest:
    Es reicht aus, wenn ein Zimmer nur gelegentlich vom Hauptmieter genutzt wird.

Untervermietung der gesamten Wohnung wegen längerem Aufenthalt im Ausland

Für eine Untervermietung der gesamten Wohnung besteht für Mieter kein Anspruch - ein Teil der Wohnung, z.B. für das Lagern von Sachen, ein Zimmer weterhin nutzen, wird als Voraussetzung dafür gesehen, dass ein Großteil der Wohnung zeitlich befristet untervermietet werden kann.

  • Für den Erhalt der Erlaubnis ist daher darauf zu achten, dass die Wohnung nicht vollständig untervermietet wird. 
  • Das bedeutet: Ein Zimmer weiterhin nutzen, in dem sich sich dann persönliche Sachen des Hauptmieters der Wohnung befinden. Ob ein abgetrennter Bereich der Wohnung, z.B. bei einem großen Flur, in Frage kommen kann, dafür kommt es auf den Einzelfall an - besser ist immer die Nutzung eines Zimmers:
    Genehmigung für eine Untervermietung der gesamten Wohnung 
  • Was ist, wenn der Vermieter wegen längerer Abwesenheit des Mieters den Untermieter kennenlernen will?
    Vermieter will Untermieter kennenlernen 

Auch die Untervermietung einer Einzimmerwohnung wegen Auslandsaufenthalt ist möglich

Selbst die Untervermietung einer Einzimmerwohnung kann möglich sein
Untervermietung einer Einzimmerwohnung - Gründe für Erlaubnis 

    Dirk Beckmann, Rechtsanwalt
    10557 Berlin
    Zur Autorenseite von Dirk Beckmann


    Hinweis

    Durch Klick auf einen Tag erhalten Sie Inhalte zum Stichwort: