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Untervermietung - Erlaubnis vom Vermieter bekommen

Wollen Mieter eine Untervermietung für Teile, Zimmer der Wohnung vornehmen, dann ist der Vermieter, vor Einzug eines Untermieters,  wegen der Erlaubnis zu fragen.

Vorraussetzungen für die Erlaubnis einer Untervermietung durch den Vermieter

Voraussetzungen sind 

- das Vorliegen eines berechtigten Interesses.
Erlaubnis Untervermietung - berechtigtes Interesse ist Voraussetzung 

Das berechtigte Interesse des Mieters ist schon dann anzunehmen, wenn vernünftige Gründe für eine Untervermietung bestehen. 

- Die Wohnung darf nicht zu klein sein, es darf keine Überbelegung entstehen.

- Aber sogar für eine Einzimmerwohnung kann eine Untervermietung möglich sein:
Untervermietung einer Einzimmerwohnung - Gründe für Erlaubnis 

- In der Person des Untermieters darf kein wichtiger Grund für eine Ablehnung bestehen.

Die Erlaubnis zur Untervermietung sollte immer schriftlich beantragt werden.

Hinweis


  • Nicht für alle Personen ist für den Einzug eine Erlaubnis des Vermieters erforderlich:

Wer darf beim Mieter einziehen, wann Erlaubnis? 

Welche Angaben sind im Schreiben für Antrag auf Erlaubnis zur Untervermietung zu machen?

Das Schreiben des Mieters muss folgende Angaben enthalten:

Manche Vermieter verlangen die Angabe von Alter und Beruf des Untermieters.

Es ist zu empfehlen, diese Angaben von vornherein zu machen, um eine Verzögerung für eine zu erteilende Genehmigung zu vermeiden.

Hinweis


Der Vermieter kann eine Untermieterlaubnis zeitlich befristen. Rechtzeitig vor Ablauf muss die Verlängerung beantragt werden: Verlängerung durchsetzen.

Ebenso ist es möglich, dass der Vermieter die Erlaubnis an einen bestimmten Untermieter bindet: 

Untervermietung – hat der Mieter Anspruch auf eine generelle Erlaubnis?

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Untermieterlaubnis bekommen - Angaben zu Alter und Beruf des Untermieters 

  • Auch manche Gerichte verlangen das, daher sollte der Beruf bereits ungefragt im Antrag an den Vermieter mitgeteilt werden.
Hinweis


Musterbrief für die Beantragung der Erlaubnis zur Untervermietung: 

Antrag auf Erlaubnis zur Untervermietung

Erlaubnis zur Untervermietung - Vermieter will Nachweis zum Einkommen des Untermieters

Mieter sind nicht verpflichtet, gegenüber dem Vermieter die Einkommensverhältnisse des Untermieters mitzuteilen.

Aber der Hauptmieter der Wohnung (der "Untervermieter") kann von seinem Bewerber, der Bewerberin eine

Selbstauskunft verlangen.

Hinweis


Zum Einkommen des Untermieters stellen Vermieter gerne eine Nachfrage.
Überlegen sollte man, ob wegen einer unkomplizierten Erteilung einer Genehmigung solche Angaben vielleicht (gleich) im Schreiben bzw. doch gemacht werden. Oder ob Sie den Vermieter für den Fall des Falles darauf hinweisen, dass solche Angaben bezüglich des Einkommens des Untermieters nicht gemacht werden müssen - das kann zu Verzögerungen für die Erteilung der Erlaubnis führen.

Einholung einer Untervermietungserlaubnis - dem Vermieter eine Frist setzen

Es ist zu empfehlen, dem Vermieter im Antrag für die Untermieterlaubnis eine bestimmte Frist, mit Datum, zur Erteilung der Erlaubnis zu setzen.

Empfehlung:  14 Tage Frist ab Datum der Absendung des Schreibens. 

Erlaubnis zur Untervermietung - Vermieter reagiert nicht, erteilt keine Genehmigung, was tun?

Antwortet der Vermieter auf den Antrag nicht, so ist es möglich, nach Ablauf der Frist, Klage auf Erteilung der Erlaubnis zur Untervermietung zu erheben.

Meist ist es sinnvoll, erst noch einmal zu mahnen und eine Nachfrist zu setzen.

Vermieter wegen der Erteilung der Untermieterlaubnis mahnen

In der Mahnung (Nachfrist ca. 10 Tage) -  kann die Ankündigung stehen, dass nach ergebnislosem Ablauf der Frist die Klage auf Erlaubniserteilung für die Untervermietung erhoben wird.
Klage auf Erlaubnis zur Untervermietung gegen Vermieter der Wohnung 

Und im Mahnschreiben kann auch stehen, dass ggf. Schadenersatz wegen der entgangenen Untermiete geltend gemacht wird  - ein solcher Hinweis kann aber die Atmosphäre zum Vermieter "vergiften". 
Untermieterlaubnis vom Vermieter verweigert - Schadenersatz möglich 

Keine Untermieterlaubnis vom Vermieter - Kündigung eines länger laufenden Mietvertrags

Erteilt der Vermieter keine Erlaubnis und besteht der Anspruch auf die Erteilung der Untermieterlaubnis, dann ist für Mieter eine „außerordentliche Kündigung mit gesetzlicher Frist“ (3 Monate) für den Mietvertrag möglich.

  • Mieter können sich in solchen Fällen aus einem befristeten Mietverhältnis oder auch aus einem Mietvertrag mit Kündigungsausschluss vorzeitig lösen, ein länger laufendes Mietverhältnis vorzeitig beenden.


Hinweis

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