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Ratgeber Untervermietung
Unsere eBooks bieten strukturierte Informationen, für Untermieter und Untervermieter.
- Untermietvertrag:
Rechte der Untermieter,
Rechte der Hauptmieter 2,99 € - Untervermieten als Mieter
3,49 € - Streit mit Vermieter wegen Untervermietung 3,49 €
- Kündigung des Untermietvertrags 3,49 €
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Untervermietung – Anspruch auf generelle Erlaubnis für Mieter?
Haben Mieter Anspruch auf eine Untervermietung von Teilen der Wohnung, dann gilt in der Regel die Erlaubnis des Vermieters nur für einen bestimmten Untermieter.
Mieter hat dem Vermieter sein berechtigtes Interesse für eine Untervermietung zu nennen
Voraussetzung für die Erteilung der Erlaubnis ist das berechtigte Interesse des Mieters. Dieses muss der Mieter in seinem Antrag auf Erlaubnis benennen.
- Dieses berechtigte Interesse besteht schon darin, wenn man aus wirtschaftlichen Gründen, weil die Miete für die Wohnung allein nicht mehr tragbar ist, die Untervermietungserlaubnis bekommen möchte:
Erlaubnis Untervermietung - berechtigtes Interesse ist Voraussetzung
Antrag auf Untervermietung - Vermieter will Angaben zum Untermieter
Dem Vermieter einfach zu schreiben, ich möchte die Erlaubnis für eine Untervermietung, kann der Vermieter allerdings zurückweisen.
Er kann verlangen, dass in dem Antrag für die Untervermietung nähere Angaben zum künftig beabsichtigten Untermieter vom Mieter gemacht werden - der Vermieter ist nicht verpflichtet, eine allgemeine Erlaubnis für die Untervermietung zu erteilen.
- Untervermietung - Erlaubnis vom Vermieter bekommen, beantragen
- Musterbrief - Untervermietungserlaubnis vom Vermieter bekommen
Anspruch auf eine pauschale Erlaubnis zur Untervermietung für Mieter einer Wohnung
Einen Anspruch des Mieters gegen den Vermieter auf eine generelle – also nicht personengebundene – Erlaubnis zur Untervermietung gibt es nicht.
- Eine generelle, nicht personengebundene Erlaubnis ist ein freiwilliges Zugeständnis des Vermieters und ist nicht sehr häufig.
Untervermietung ist an Person gebunden - Einzug neuer Untermieter
Der Vermieter hat eine pauschale Erlaubnis zur Untervermietung erteilt
Hat der Vermieter (ausnahmsweise) eine generelle und nicht personengebundene Erlaubnis zur Untervermietung erteilt, so müssen Mieter bei einem künftigen Wechsel des Untermieters lediglich den Namen des jeweiligen neu einziehenden Untermieters mitteilen.
Austausch Untermieter, neuer Untermieter - neue Erlaubnis für Untervermietung einholen
Hat der Vermieter die Erlaubnis zur Untervermietung - wie üblich – (nur) für einen bestimmten Untermieter erteilt, damit eine personengebundene Erlaubnis für einen Untermieter, eine Untermieterin erteilt
- so müssen Sie bei einer beabsichtigten neuen Untervermietung / Wechsel des Untermieters wieder einen Antrag auf Erlaubnis zur Untervermietung stellen und erneut die Zustimmung des Vermieters für den neuen Untermieter einholen.
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