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Ratgeber Untervermietung
Unsere eBooks bieten strukturierte Informationen, für Untermieter und Untervermieter.
- Untermietvertrag:
Rechte der Untermieter,
Rechte der Hauptmieter 2,99 € - Untervermieten als Mieter
3,49 € - Streit mit Vermieter wegen Untervermietung 3,49 €
- Kündigung des Untermietvertrags 3,49 €
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Klage auf Erlaubnis zur Untervermietung gegen Vermieter der Wohnung
Wurde beim Vermieter die Erlaubnis zur Untervermietung gemäß eines vorhandenen berechtigten Interesses beantragt und hat der Vermieter die Erlaubnis zur Untervermietung nicht erteilt, so können Mieter Klage auf Erteilung der Erlaubnis zur Untervermietung gegen den Vermieter erheben.
Klage auf Erlaubnis zur Untervermietung - Vermieter über beabsichtigte Klage informieren
Bevor Sie eine Klage einreichen, sollten Sie dies ausdrücklich dem Vermieter mitteilen - so kann ggf. doch erreicht werden, dass der Vermieter die Erlaubnis erteilt.
Die Erlaubnis ist auch im BGB geregelt: § 553
Als Mieter Erlaubnis zur Untervermietung der Wohnung vom Vermieter einklagen
Damit die Klage für Sie erfolgreich ist, müssen folgende Voraussetzungen vorliegen:
- Sie müssen einen ordnungsgemäßen Antrag auf Erteilung der Erlaubnis zur Untervermietung gestellt haben:
Untermieterlaubnis - Erlaubnis zur Untervermietung - Sie müssen ein berechtigtes Interesse haben, das in den meisten Fällen vorhanden ist:
Erlaubnis Untervermietung - berechtigtes Interesse ist Voraussetzung ​​​​​​​
- Sie müssen die vorgesehene Untervermietung auf einen Teil Ihrer Wohnung beschränkt haben, also nicht die gesamte Wohnung untervermieten wollen:
Untervermietung – nur von Zimmern, eines Teils der Wohnung - Das berechtigte Interesse an der Untervermietung darf erst nach Abschluss des Mietvertrags entstanden sein:
Untervermietung – maßgeblicher Zeitpunkt des Interesses - Die Untervermietung darf für Ihren Vermieter nicht unzumutbar sein.
​​​​​​​Vermieter wegen Erteilung einer Untermieterlaubnis verklagen
Der Einzelfall wird vor Gericht geprüft und dem Gericht sind Ihre Interessen überzeugend und beweiskräftig darzulegen.
Mietrechtsstreit - zuständig in erster Instanz ist das Amtsgericht
Obwohl Sie sich vor dem Amtsgericht nicht unbedingt von einem Rechtsanwalt vertreten lassen müssen, ist zu empfehlen, dass Sie einen Rechtsanwalt beauftragen.
Untervermietung verweigert - Klage auf Erlaubnis gegen Vermieter
- Es kann auch in Frage kommen, wegen einer unberechtigten Verweigerung der Erlaubnis zur Untervermietung, Schadenersatz vom Vermieter zu erhalten:
Untervermietung - Vermieter verweigert Erlaubnis - Schadenersatz
​​​​​​​Klage auf Erlaubnis zur Untervermietung beim zuständigen Amtsgericht einreichen
Die Klage ist beim Amtsgericht einzureichen.
Rechtsstreit - Als Mieter einen Prozess mit dem Vermieter anfangen
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