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Klage auf Erlaubnis zur Untervermietung gegen Vermieter der Wohnung
Haben Sie gegenüber dem Vermieter die Untermieterlaubnis gemäß eines vorhandenen berechtigten Interesses beantragt und hat der Vermieter Ihnen die Erlaubnis zur Untervermietung nicht erteilt, so können Sie die Klage auf Erteilung der Erlaubnis zur Untervermietung erheben.
Bevor Sie eine Klage einreichen, sollten Sie dies ausdrücklich dem Vermieter mitteilen - so kann ggf. doch erreicht werden, dass der Vermieter die Erlaubnis erteilt.
Die Erlaubnis ist auch im BGB geregelt: § 553 ​​​​​​​
Als Mieter Erlaubnis zur Untervermietung der Wohnung vom Vermieter einklagen
Damit die Klage für Sie erfolgreich ist, müssen folgende Voraussetzungen vorliegen:
- Sie müssen einen ordnungsgemäßen Antrag auf Erteilung der Erlaubnis zur Untervermietung gestellt haben:
Untermieterlaubnis - Erlaubnis zur Untervermietung - Sie müssen ein berechtigtes Interesse haben, das in den meisten Fällen vorhanden ist:
Erlaubnis Untervermietung - berechtigtes Interesse ist Voraussetzung ​​​​​​​
- Sie müssen die vorgesehene Untervermietung auf einen Teil Ihrer Wohnung beschränkt haben, also nicht die gesamte Wohnung untervermieten wollen:
Untervermietung – nur von Zimmern, eines Teils der Wohnung - Das berechtigte Interesse an der Untervermietung darf erst nach Abschluss des Mietvertrags entstanden sein:
Untervermietung – maßgeblicher Zeitpunkt des Interesses - Die Untervermietung darf für Ihren Vermieter nicht unzumutbar sein.
Der Einzelfall wird vor Gericht geprüft und dem Gericht sind Ihre Interessen überzeugend und beweiskräftig darzulegen.
Obwohl Sie sich vor dem Amtsgericht nicht unbedingt von einem Rechtsanwalt vertreten lassen müssen, ist zu empfehlen, dass Sie einen Rechtsanwalt beauftragen.
- Es kann auch in Frage kommen, wegen einer unberechtigten Verweigerung der Erlaubnis zur Untervermietung, Schadenersatz vom Vermieter zu erhalten:
Untervermietung - Vermieter verweigert Erlaubnis - Schadenersatz
​​​​​​​Klage auf Erlaubnis zur Untervermietung beim zuständigen Amtsgericht einreichen
Die Klage ist beim Amtsgericht einzureichen.
Rechtsstreit - Als Mieter einen Prozess mit dem Vermieter anfangen
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