​​​​​​​eBooks
Ratgeber Untervermietung
Unsere eBooks bieten strukturierte Informationen, für Untermieter und Untervermieter.
- Untermietvertrag:
Rechte der Untermieter,
Rechte der Hauptmieter 2,99 € - Untervermieten als Mieter
3,49 € - Streit mit Vermieter wegen Untervermietung 3,49 €
- Kündigung des Untermietvertrags 3,49 €
Leseproben und Bestellung:
​​​​​​​eBook Reader sind kostenlos erhältlich.
Fachkundige Autoren
- Veröffentlichen Artikel
- Zeigen ihr Fachwissen
- Haben eine Autorenseite​​​​​​​
Keine Untermieterlaubnis vom Vermieter - Schadenersatz für Mieter
Hat der Vermieter, trotz Vorliegen eines berechtigten Interesses des Mieters, keine Erlaubnis für die Untervermietung erteilt, so können Mieter einen Anspruch auf Schadenersatz wegen entgangener Untermiete gegen den Vermieter haben.
Vermieter reagiert nicht auf die Anfrage für die Erlaubnis einer Untervermietung
Reagiert der Vermieter nicht auf die Anfrage für die Erlaubnis der Untervermietung, dann dürfen Mieter nicht davon ausgehen, dass es dem Vermieter gleichgültig ist, die Untervermietung sozusagen stillschweigend genehmigt ist. Die Untermieterlaubnis ist die Voraussetzung für eine Untervermietung.
Immer müssen Mieter prüfen, ob sie einen Nachweis haben, dass der Vermieter das Schreiben mit dem Antrag auf eine Untermieterlaubnis, erhalten hat.
- Ist das nicht möglich, dann müssen Mieter gegenüber dem Vermieter nochmals den Antrag stellen und dafür sorgen, dass die Zustellung nachweisbar ist.
Musterbrief - Erlaubnis für Untervermietung bekommen.
Eine Fristsetzung für die Beantwortung des Schreibens ist sinnvoll.
Untermieter zieht ohne die Erlaubnis des Vermieters ein
Zieht der Untermieter ohne Erlaubnis des Vermieters ein, so ist dies eine Vetragsverletzung, die schwerwiegende Folgen haben kann:
Untervermietung – Einzug eines Untermieters ohne Erlaubnis.
Ob die ohne Erlaubnis erfolgte Untervermietung tatsächlich den Vermieter zur Kündigung berechtigt, ist immer an den Umständen des Einzelfalls zu prüfen, so der Bundesgerichtshof.
Spricht der Vermieter wegen der nicht erlaubten Untervermietung eine Kündigung aus, so kann dies nicht möglich sein, wenn der Vermieter eigentlich die Genehmigung zur Untervermietung hätte erteilen müssen, der Mieter den Vermieter um die Erteilung der Erlaubnis, mit Angabe seines berechtigten Interesses, gebeten hat.
Abschluss Untermietvertrag - es gibt noch keine Genehmigung für die Untervermietung
In einem solchen Fall sollte beim Abschluss des Untermietvertrags, wenn die Genehmigung für die Untervermietung noch aussteht, ausdrücklich eine Regelung aufgenommen werden, dass der Untermietvertrag erst ab dem Zeitpunkt wirksam wird, wenn der Vermieter die Untermieterlaubnis tatsächlich erteilt.
- Der Untermietvertrag steht dann unter der Bedingung, dass der Vermieter der Untervermietung zustimmt.
Klage auf Erteilung der Untermieterlaubnis
Haben Mieter die Klage auf Erteilung der Erlaubnis zur Untervermietung erhoben
Klage auf Erteilung der Erlaubnis zur Untervermietung
und hat das Gericht den Vermieter zur Erteilung der Erlaubnis für die Untervermietung verurteilt, dann besteht für Mieter die Möglichkeit, Schadenersatz wegen der ihnen entgangenen Untermiete zu bekommen.
Nicht erteilte Untermieterlaubnis - entgangene Untermiete als Schadenersatz bekommen
Mieter haben ab dem Zeitpunkt des ehemals vorgesehenen Einzuges des Untermieters, der Untermieterin einen Anspruch gegen ihren Vermieter auf den Untermietbetrag, der ihnen in dieser Zeit gezahlt worden wäre.
Vermieter verweigert Untervermietung - Schadenersatz möglich
Die entgangene Untermiete muss beweisbar sein.
Schadenersatz gegen Vermieter wegen nicht erteilter Untermieterlaubnis durchsetzen
Die schriftliche Bestätigung, der Beweis für eine entgangene Untermiete, kann sich z.B. aus einem bereits abgeschlossenen Untermietvertrag mit dem vorgesehenen Untermieter ergeben.
Um den Schadenersatzanspruch realisieren zu können, können sich Mieter auch von dem vorgesehenen Untermieter eine schriftliche Bestätigung geben lassen, dass im Fall der erteilten Untermieterlaubnis, ab einem bestimmten Zeitpunkt (ggf. für eine bestimmte Dauer) eine bestimmte Untermiete gezahlt worden wäre.
- Da es sich hier um schwierige Rechtsfragen handelt, sollten Sie sich – bezogen auf Ihren konkreten Einzelfall — rechtlich beraten lassen.
Lesetipps
Durch Klick auf einen Tag erhalten Sie Inhalte zum Stichwort: