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Ratgeber Untervermietung
Unsere eBooks bieten strukturierte Informationen, für Untermieter und Untervermieter.
- Untermietvertrag:
Rechte der Untermieter,
Rechte der Hauptmieter 2,99 € - Untervermieten als Mieter
3,49 € - Streit mit Vermieter wegen Untervermietung 3,49 €
- Kündigung des Untermietvertrags 3,49 €
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Schaden des Mieters durch fremde Personen
Werden Schäden von ganz Fremden angerichtet, dann spielt das Mietrecht kaum eine Rolle. Es handelt sich dann, weil sich das außerhalb der Vertragsbeziehung zwischen Mieter und Vermieter abspielt von einer Schadensverursachung durch sogenannte Dritte.
Fremde verursachen gegenüber Mietern einer Wohnung einen Schaden
Sehr häufig ist der Verursacher eines Schadens nicht zu ermitteln.
Ihr Fahrrad wird auf der Straße vor dem Haus beschädigt oder gestohlen.
Es wird Hausrat, ein Fahrrad aus dem Keller gestohlen.
Wenn der Schadensverursacher bekannt ist, und dies auch tatsächlich beweisbar ist, dann ist es möglich, Schadenersatzansprüche durchzusetzen.
Fahhrad des Mieters wurde gestohlen - wer ersetzt den Schaden?
Da selten festzustellen ist, wer das Fahrrad gestohlen hat: vielleicht besteht gegen diesen Schaden eine Versicherung.
- Es ist zu prüfen, ob die Hausratversicherung den Schaden decken muss.
- Eine spezielle Fahrrad-Versicherung bietet umfangreiche Leistungen, also Versicherungsschutz gegen Diebstahl, auch Versicherungsschutz bei Vandalismus, Unfallschäden usw. Gerade bei wertvollen Fahrrädern kann sich eine solche Versicherung lohnen.
Verschulden des Vermieters oder Nachbarn am Entstehen eines Schadens des Mieters
Wenn ein Verschulden des Vermieters oder eines Nachbarn die Beschädigung möglich gemacht hat, kann deren Mitverantwortung in Betracht kommen.
- Ihr Fahrrad wird auf dem Hof beschädigt, weil das Haustürschloss seit langem defekt ist.
- Sie stürzen, weil der Vermieter Glatteis nicht hat beseitigen lassen oder das nasse Laub nicht entfernt wurde
Mithaftung an einem dem Mieter entstandenen Schaden kann in Frage kommen
Hat ein Vermieter oder ein Nachbar jemanden beauftragt, z.B. einen Handwerker oder eine Umzugsfirma, dann kann außer diesem Schädiger auch der Vermieter, der Verwalter, der Nachbar oder auch ein anderer Beauftragter zum Schadenersatz verpflichtet sein, wenn diese daran ein Verschulden trifft. Dies ist dann im Einzelfall zu prüfen.
Handwerker beschädigen Sachen, Eigentum des Mieters
Winterdienst nicht erfolgt - Schaden des Mieters wegen Unfall auf Eis und Schnee
Wenn durch eine mangelhafte Schnee- und Eisbeseitigung eine Verletzung entsteht, dann kann möglicherweise die Firma, die den Winterdienst hätte ausführen müssen, zum Schadenersatz herangezogen werden. Aber vielleicht kommt auch eine Mithaftung des Vermieters in Frage - dies ist im Einzelfall zu klären.
- Bei Personenschäden kann möglicherweise eine Unfallversicherung verpflichtet sein, den Schaden zu decken. Eine bestehende Versicherung ist schnell über den Unfall und den Hergang zu informieren.
In solchen Fällen sind immer so schnell wie möglich die Beweise zu sichern, z.B. durch Zeugen, ärztliches Attest usw.
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