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Ratgeber Untervermietung
Unsere eBooks bieten strukturierte Informationen, für Untermieter und Untervermieter.
- Untermietvertrag:
Rechte der Untermieter,
Rechte der Hauptmieter 2,99 € - Untervermieten als Mieter
3,49 € - Streit mit Vermieter wegen Untervermietung 3,49 €
- Kündigung des Untermietvertrags 3,49 €
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Eigenbedarfskündigung - Vermieter hat freie, freiwerdende Wohnung
Hat der Vermieter wegen Eigenbedarf die Wohnung gekündigt, dann muss der Vermieter eine freie oder freiwerdende Wohnung seinem Mieter im Rahmen der bestehenden Anbietpflicht zur Anmietung anbieten.
Kündigung wegen Eigenbedarf - Vermieter muss freie, freiwerdende Wohnung bieten
Der Vermieter, der einen Mietvertrag wegen Eigenbedarf kündigt, hat eine Anbietpflicht:
Alternativwohnung kann Eigenbedarfskündigung unglaubhaft machen
Vermieter müssen andere ihnen gehörende Wohnungen, die während der Kündigungsfrist freiwerden oder bereits frei sind, den von einer Eigenbedarfskündigung betroffenen Mieter anbieten.
- Wurde die Anbietpflicht verletzt, so besteht grundsätzlich ein Schadenersatzanspruch gegen den Vermieter gemäß der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs.
Eigenbedarf - Anbieten einer Alternativwohnung durch Vermieter.
Eigenbedarf - Vermieter bietet eine frei werdende Wohnungen nicht an
Mieter sollten bei Hinweisen darauf, dasss der Vermieter seine Anbietpflicht verletzt hat, sorgfältig festhalten, um welche Wohnung(en) es sich handelt, wann die Wohnung freigeworden ist bzw. ob eine Wohnung schon frei war.
Eigenbedarfskündigung - Verletzung der Anbietpflicht als Mieter beweisen
Beweise für die Verletzung der Anbietpflicht:
Z.B. Fotos des Klingelschildes, einen Zeugen, dass diese Fotos während der Kündigungsfrist gemacht wurden.
Zeugenangaben von Nachbarn, die bestätigen können, dass die Wohnung leer war oder der frühere Mieter ausgezogen ist.
Vielleicht ist es auch möglich Vorname, Name und neue Anschrift des ausgezogenen Mieters zu beschaffen.
Beweismittel im Mietprozess - wie kann ich das beweisen?
Eigenbedarfskündigung - Beweise für durch Vermieter verursachten Schaden
Der Schadenersatzanspruch richtet sich - so der Bundesgerichtshof - nur auf Zahlung eines Geldersatzes:
- ein Wiederbezug der aufgegebenen Wohnung ist nicht möglich.
Dass der Vermieter freiwillig Schadenersatz leistet, ist unwahrscheinlich.
Das heißt, Mieter müssen wahrscheinlich vor einem Gericht beweisen, welcher Schaden entstanden ist.
- Das sind im Prinzip alle Kosten, die nicht entstanden wären, wenn die Mieter in die Alternativwohnung hätten einziehen können.
Vorgetäuschter Eigenbedarf - mögliche Schäden der Mieter.
Haben Sie alle Beweise beisammen, so sollten Sie die Sache, die Durchsetzung des Schadenersatzes nicht zu lange liegen lassen - viele Einzelheiten vergisst man doch nach kurzer Zeit.
Nehmen Sie frühzeitig wegen der Forderung auf Schadenersatz anwaltlichen Rat in Anspruch.
Redaktion
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