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Vermieter verweigert Untervermietung - Schadenersatz möglich

Wird die Erlaubis zur Untervermietung vom Vermieter verweigert, trotz eindeutigen Anspruchs auf die Erlaubnis, dann kann ein Anspruch auf Schadenersatz gegen den Vermieter bestehen.

Verweigerung der Untermieterlaubnis - Prüfung des Anspruchs auf Schadenersatz

Mieter einer Wohnung haben einen Anspruch auf Erlaubnis für eine Untermietung eines Teils der Wohnung, wenn ein berechtigtes Interesse besteht:

Erlaubnis Untervermietung - berechtigtes Interesse ist Voraussetzung

Vermieter verweigert Untermieterlaubnis für Zimmer der Mietwohnung

Mieter müssen dem Vermieter ihr berechtigtes Interesse darlegen und auch alle notwendigen Daten über den gewünschten Untermieter / die Untermieterin mitteilen:
Untervermietung - Erlaubnis vom Vermieter bekommen, beantragen

Wenn Sie das alles getan haben und der Vermieter dennoch die Erlaubnis zur Untervermietung verweigert, können Sie den Anspruch auf Erlaubnis einklagen.

Keine Erlaubnis zur Untervermietung - Schadenersatz für entgangene Untermiete

Erst am Ende eines Prozesses entscheidet ein Gericht darüber, ob der Anspruch auf die Erlaubnis zur Untervermietung gegeben ist.

Wird festgestellt, dass der Anspruch bestand, so kommt ein Schadenersatzanspruch wegen entgangener Untermiete in Betracht. 

  • Der Schadenersatzanspruch kann zugleich mit der Klage auf Erlaubnis der Untervermietung vor Gericht mit zur Entscheidung gebracht werden, aber auch erst später. Mieter müssen nur darauf achten, dass der Anspruch nicht verjährt.

Schadenersatzanspruch wegen verweigerter Untermieterlaubnis gegen Vermieter

Voraussetzung für einen Schadenersatzanspruch ist dann:

  • Sie können nachweisen, dass der vorgesehene Untermieter / die Untermieterin zur Anmietung bereit gewesen ist
  • Sie können nachweisen, was als Untermiete bezahlt worden wäre.

Nicht klar entschieden ist bisher, für wie lange die Schadenersatzpflicht besteht.

    Lassen Sie sich fachkundig beraten!


    Redaktion


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