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Ratgeber Untervermietung
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Vorgetäuschter Eigenbedarf - Schadenersatz für Mieter
Wird ein Mietvertrag wegen angeblichen Eigenbedarfs gekündigt, und erweist sich dies später als vorgetäuscht, dann schuldet der frühere Vermieter ggf. Schadenersatz.
Kündigung wegen Eigenbedarf - der Vermieter muss einen zulässigen Grund haben
Zunehmend werden Wohnungsmietverträge vom Vermieter mit der Begründung gekündigt, dass angeblich Eigenbedarf besteht:
Eigenbedarf - Kündigung des Vermieters muss nachvollziehbar sein
Zwar ist die Anwendbarkeit von Eigenbedarf sehr ausgedehnt worden, aber es müssen nach wie vor gute Gründe für einen Eigenbedarf schriftlich vorgebracht werden. Man kann also feststellen, auf welche Gründe sich der Eigentümer berufen hat.
Nach dem Auszug stellt sich heraus - Eigenbedarf des Vermieters war vorgetäuscht
Wenn Sie wegen einer solchen Eigenbedarfskündigung ausgezogen sind, und sich später herausstellt, dass in die Wohnung doch nicht derjenige eingezogen ist, dessen Bedarf als Grund für den Eigenbedarf angegeben wurde, sollten Sie dies sorgfältig klären.
Der Vermieter hat in der Kündigung angegeben, er benötige die Wohnung für seinen Sohn Moritz Müller, der nun angeblich an diesem Ort studieren will.
Sie stellen ein paar Monate nach Ihrem Auszug fest, dass auf dem Klingelschild zwei völlig andere Namen stehen.
Es liegt nahe, dass der Eigenbedarf vorgetäuscht war, aber das muss näher überprüft werden, z.B. dadurch, dass ein Zeuge an der Wohnung klingelt und nach dem Sohn des Vermieters fragt; auch eine Anfrage bei der Meldebehörde nach der gegenwärtigen Anschrift des Sohnes kann sinnvoll sein.
Vorgetäuschter Eigenbedarf - Mieter können Anspruch auf Schadenersatz haben
Ist der Eigenbedarf nur vorgetäuscht worden, dann muss der Vermieter Ihnen alle Schäden ersetzen, die Ihnen entstanden sind dadurch, dass Sie auf die Richtigkeit dieser Eigenbedarfsgründe vertraut haben. Das ergibt sich aus § 249 BGB und § 280 BGB.
Das setzt voraus, dass Sie die Vortäuschung des Eigenbedarfs beweisen können. Es gibt verschiedene Strategien, mit denen der Vermieter versuchen kann, diesen Vorwurf zu widerlegen.
- Sie können also nicht sicher sein, Ihren Schaden ersetzt zu bekommen.
Vorgetäuschter Eigenbedarf - welche Schäden können entstehen
Anspruch auf Schadenersatz kann sich beziehen auf:
- Umzugskosten
- Renovierungskosten
- Mietdifferenz für die neue Wohnung:
Vorgetäuschter Eigenbedarf - Schaden wegen höherer Miete - Kosten für die Einrichtung, wenn die alte nicht in die neue Wohnung passt
- und alle anderen Kosten, die auf diesen Umzug zurückgehen.
Weitere Ausführungen zu den möglichen Schadenersatzansprüchen finden Sie hier.
Welche Ansprüche im Einzelnen gestellt werden, muss sorgfältig geprüft werden.
Nehmen Sie unbedingt anwaltliche Beratung in Anspruch.
Schadenersatzansprüche nicht nur bei Räumungsurteil
Schadenersatz kann nicht nur dann verlangt werden, wenn Sie sich haben verklagen lassen und zur Räumung verurteilt wurden, sondern möglicherweise auch dann, wenn Sie eigenständig ausziehen, unter Umständen sogar dann, wenn Sie mit dem Vermieter einen Vergleich über den Auszug geschlossen haben:
Eigenbedarf vorgetäuscht - Schadenersatz trotz Einigung mit Vermieter?
Nehmen Sie unbedingt anwaltliche Beratung in Anspruch.
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