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Detektiv beauftragen für Prozess - Kostenerstattung?

Wird ein Detektiv beauftragt, um einen Sachverhalt für einen Prozess zu klären, kann es dazu kommen, dass die Gegenseite im Rahmen der Kostenerstattung für den Prozess auch die dafür aufgewendeten Kosten erstatten muss.

Kostenerstattung im Zivilprozess, auch im Mietrecht: Wer verliert, zahlt

Wenn Mieter verklagt werden, oder wenn sie selbst einen Prozess gegen den Vermieter einleiten, steht am Ende häufig ein Urteil des Gerichts: Entweder hat die eine oder die andere Seite vollständig gewonnen, oder die Klage war nur zum Teil erfolgreich. Im Urteil wir auch entschieden, welche Seite die Kosten zu tragen hat.

  • Hat eine Seite vollständig gewonnen, dann muss die Gegenseite die Kosten tragen,
    wer verliert, zahlt.
  • Ist der Prozess nicht glatt von einer Seite gewonnen worden, sondern die Klage nur teilweise erfolgreich, dann werden die Kosten quotiert.

Prozesskosten - Gerichtsentscheidung zu Streitwert und Kostenquote

Wer prüft, was zu den Prozesskosten gehört?

Durch das Urteil wird festgelegt, welche Seite welchen Anteil der Kosten zu tragen hat, also z.B.
"die Kosten trägt der Kläger" (vollständig) oder
"von den Kosten trägt der Kläger 30%, die Beklagte 70%"

Aber welche Kosten dann in dem Topf sind, wird durch die Kostenfestsetzung entschieden, § 104 ZPO.
Kostenfestsetzungsbeschluss - Prozess im Mietrecht

Die beiden Seiten reichen ihre Rechnungen ein, Rechtspfleger:innnen erlassen einen Beschluss.
Der kann angefochten werden - dann entscheiden Richter endgültig.

Detektivkosten als Prozesskosten, Kostenerstattung

Mieter hatten eine Eigenbedarfskündigung bekommen, und es wurde eine Räumungsklage gegen sie eingereicht. Weil sie den angegebenen Eigenbedarf der Vermieterseite für vorgetäuscht hielten, beauftragten die Mieter einen Detektiv. Am Ende konnten sie das Gericht davon überzeugen, dass der Eigenbedarf nicht bestand, die Räumungsklage wurde abgewiesen, die Vermieterseite wurde verurteilt, die Kosten des Prozesses zu tragen.

Die Mieter reichten eine Pauschalrechnung des Detektivs ein und beantragten, dass auch diese Kosten erstattet werden sollen.

Gericht: Detektivkosten sind erstattungsfähig

Das Landgericht Berlin entschied in einem Beschluss vom 22.12.2022 (Az. 80 T 489/22 ), dass die Erstattung von Detektivkosten grundsätzlich durchaus möglich sei.

  • Detektivkosten könnten erstattungsfähig sein, wenn die dadurch erstrebten Informationen erforderlich sind, um dem Gericht Tatsachen vortragen zu können.
  • Das sei hier durchaus erkennbar, denn der Detektiv habe dann als Zeuge mitgeteilt, welche Tatsachen er ermittelt hat - und diese seien für den Ausgang des Prozesses wichtig gewesen.

Aber: Rechnung über Detektivkosten muss detailliert sein

Trotzdem, so das Landgericht, müssten die Vermieter in diesem Fall nicht die Detektivkosten erstatten, denn die seien pauschal berechnet worden, und weder aus der Rechnung noch aus einer ergänzenden eidesstattlichen Erklärung des Detektivs sei ersichtlich, wie viele Stunden er im Einzelnen für welche Ermittlungstätigkeit aufwenden musste.

Tipp

Mieter sollten also, wenn sie einen Detektiv beauftragen, auch wenn ein Pauschalpreis festgelegt wird, vereinbaren, dass der Detektiv Aufzeichnungen macht, wieviel Zeit er für welche Ermittlungen aufwendet, damit er das am Ende auch in einer Rechnung dargelegen kann.



Redaktion


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