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Prozesskosten - Gerichtsentscheidung zu Streitwert und Kostenquote

Wird ein Gerichtsprozess nicht von der einen oder der anderen Seite voll gewonnen, dann werden meist die Prozesskosten durch eine sogenannte Kostenquote verteilt, über die vom Gericht entschieden wird.

  • Grundsätzlich gilt:
    Wer einen Prozess verliert, trägt alle Prozesskosten, also die Gerichtskosten, einschließlich etwaiger Sachverständigenkosten, die eigenen Anwaltskosten und auch die Anwaltskosten der Gegenseite.

Prozess von keiner Seite voll gewonnen - wer trägt welche Prozesskosten?

Gewinnt keine der beiden Seiten den Prozess voll, dann wird geprüft, in welchem Umfang sich jede der beiden Seiten durchsetzen konnte. Das ist der Maßstab für die Kostenverteilung.

Gericht setzt die Streitwerte, Gegenstandswerte fest

Das Gericht muss normalerweise über die Kosten des Prozesses entscheiden. Dazu setzt es fest, wieviel der jeweilige Streitpunkt "wert" ist, die sogenannten Gegenstandswerte oder Streitwerte. Die sind wiederum Grundlage für die Gerichtskosten und die Anwaltskosten, die nach Streitwerttabellen zu berechnen sind.

Prozesskosten - Gericht entscheidet über Kostenverteilung

Geht der Prozess nicht "glatt" mit einem Sieg der einen oer der anderen Seite aus, dann wird vom Gericht über die Kostenverteilung entschieden. Hat die eine Seite eine Klage erhoben und die andere in demselben Prozess eine Widerklage, dann werden die Werte zusammengerechnet zu einem Gesamtwert.

  • Einzelne Kostenpositionen können vorab der einen oder der anderen Seite auferlegt werden,
    z.B. wenn Sachverständigenkosten nur für einen Punkt entstanden sind, in dem eine Partei klar verloren hat.

Gericht bildet Kostenquote für die Prozesskosten

Ansonsten entscheidet das Gericht, welche Kläger und welche Beklagten jeweils welchen Anteil der Kosten zu tragen haben. Das kann durch Bruchteilsangabe geschehen, oder durch Prozentangaben.

Beispiele


Der Kläger hat 2/3 der Kosten, die Beklagte hat 1/3 der Kosten zu tragen.
Oder: Die Klägerin trägt 56 % der Kosten, der Beklagte 44 % der Kosten.

Sind auf einer Seite mehrere Kläger oder Beklagte vorhanden, kann das auch etwas komplizierter aussehen.

Kosten werden gegeneinander aufgehoben - Kostenaufhebung als Kostenquote

Entscheidet das Gericht "Die Kosten werden gegeneinander aufgehoben", dann bedeutet das:

Die Gerichtskosten trägt jede Seite zur Hälfte.
Die Anwaltskosten trägt jede Partei selbst.

Einigung, Vergleich über Kostenquote

Die Prozessparteien können sich auch über die Kostenverteilung einigen.

  • Wird ein Vergleich geschlossen, also eine Einigung über den Rechtsstreit insgesamt, dann erfolgt meist auch eine Kostenverteilung im Vergleich selbst.
  • Wird darüber nichts vereinbart, dann gilt die Kostenaufhebung.
  • Auch wenn der Prozess für erledigt erklärt wird, also ohne Urteil in der Sache ausgeht, können sich die Parteien über die Kosten einigen und damit Gerichtskosten sparen.

Sowohl beim Vergleich als auch im Falle der Erledigung ist es möglich, die Entscheidung über die Kosten dem Gericht zu überlassen. Dann allerdings erhebt das Gericht 3 Gerichtsgebühren, während sonst in diesen Fällen meist nur 1 Gerichtsgebühr zu verlangen ist.

Kostenausgleichungsbeschluss, Kostenfestsetzungsbeschluss

Auf der Grundlage der Kostenquote berechnen dann die Rechtspfleger:innnen, wieviel die einzelnen Beteiligten an andere Prozessbeteiligte zahlen müssen. Darüber wird ein Kostenfestsetzungsbeschluss erlassen.

Kostenfestsetzungsbeschluss

Dieser Beschluss kann angegriffen werden, wenn falsch gerechnet worden ist, oder Kosten zu Unrecht mit einbezogen wurden. 

  • Aus einem Kostenfestsetzungsbeschluss kann nach Ablauf von zwei Wochen nach der Zustellung des Beschlusses vollstreckt werden.
Hinweis


Wenn Ihnen ein Kostenfestsetzungsbeschluss zugestellt wird, der Sie zu Zahlungen verpflichtet, und Zweifel bestehen, ob der Beschluss richtig ist, sollten Sie umgehend fachkundige Beratung in Anspruch nehmen.



Redaktion


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