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Rechtsstreit mit dem Vermieter - Berechnung der Gerichtskosten

Zu den Prozesskosten im Mietrechtsstreit gehören auch Gerichtskosten - wie werden die Gerichtskosten berechnet, wer zahlt die Gerichtskosten?

Mietrechtsstreit - der Kläger hat die Gerichtskosten zu zahlen

Das Gericht berechnet zunächst dem Kläger einen Vorschuss auf die Gerichtskosten und fängt erst an, die Sache, die Klage zu bearbeiten, wenn die Kosten eingezahlt sind. 

  • Ausnahme: Dem Kläger, der Klägerin wird Prozesskostenhilfe bewilligt. 
  • Am Ende des Prozesses wird dann entschieden, ob die Klägerseite oder die Beklagtenseite die Kosten des Rechtsstreits einschließlich der Gerichtskosten zu tragen hat, oder ob die Kosten zwischen beiden Seiten verteilt werden.
    Gerichtsentscheidung über die Kosten - Kostenquote

Gerichtskosten für Mietrechtsstreit berechnen - Kosten sind abhängig vom Streitwert

Maßgeblich dafür, welche Kosten entstehen, ist der sogenannte Gegenstandswert oder Streitwert:

Geht es um viel, ist der Streitwert hoch; geht es um geringe Streitigkeiten, ist er niedrig.
Gegenstandswert, Streitwert in Prozessen um Wohnraum.

Beispiel

Sie erheben Klage auf Rückzahlung Ihrer Kaution mit Zinsen, insgesamt 2.724 €

Wert: bis 3.000,00 €  |  1,0 Gerichtsgebühr: 119,00 €

Wer muss die Gerichtskosten für einen Mietrechtsprozess bezahlen?

Wird keine Prozesskostenhilfe bewilligt, dann fordert die Justizkasse als Vorschuss zunächst vom Kläger drei Gebühren an (z.B. 3 x EUR 119,00 = EUR 357,00). 

Wer am Ende die Gerichtskosten ganz oder anteilig tragen muss, richtet sich danach, wer den Prozess ganz oder teilweise verliert.
Ãœber diese Kostenverteilung entscheidet das Gericht, und es rechnet dann auch aus, wer noch etwas einzahlen bzw. der Gegenseite erstatten muss.

  • Für einen Prozess in erster Instanz enstehen bis zu drei Gebühren für Gerichtskosten, für ein Berufungsverfahren bis zu vier Gebühren. 

Beispiel für die Berechnung von Gerichtskosten im Mietrechtsstreit

Haben Mieter die Klage eingereicht und haben sie den Prozess überwiegend gewonnen, dann haben sie am Ende des Rechtsstreits einen Anspruch auf Erstattung von Gerichtskosten:

Beispiel

Sie haben eine Klage beim Amtsgericht erhoben und mussten dafür 357,00 € an Gerichtskosten einzahlen.
Das Gericht entscheidet mit Ausgang des Prozesses, dass beide Parteien, Mieter und Vermieter die Kosten des Rechtsstreits zu je 1/2 zahlen müssen (weil Sie nur zur Hälfte Recht bekommen haben).
Dann können Sie - bzw. Ihr Anwalt - beantragen, dass der Vermieter Ihnen 1/2 der eingezahlten Gerichtskosten, nämlich 178,50 € erstatten muss, und das wird dann vom Gericht mit einem gesonderten Kostenfestsetzungsbeschluss so berechnet und festgesetzt.

In einigen Fällen reduzieren sich auch die Gerichtskosten im Nachhinein. 

Gerichtskosten reduzieren sich, wenn die Parteien einen Vergleich schließen

Hauptbeispiel: Es wird ein Vergleich geschlossen, das Gericht muss kein Urteil fällen. Dann würden sich die Gerichtskosten im obigen Beispiel nur auf 119,00 € belaufen, und die Justizkasse zahlt dann 238,00 € wieder aus - an wen, hängt wieder davon ab, wie die Kostenverteilung geregelt wird.

Zeugen und Sachverständige - Gericht verlangt die Einzahlung von Kostenvorschuss

Werden im Prozess Zeugen gehört oder entstehen Sachverständigenkosten, dann müssen auch dafür Vorschüsse eingezahlt werden. Das Gericht fordert einen Vorschuss an von der Seite, die es für beweisbelastet hält, die also die Tatsache, um die es geht, beweisen muss.

Solche Kosten werden am Ende häufig gesondert einer Seite auferlegt, wenn diese mit dem Beweis erfolglos geblieben ist.

Beispiel

Für eine Mieterhöhung kommt es darauf an, ob das Bad kleiner oder größer ist als 4 qm. Die Mieterseite behauptet, das Bad sei kleiner als 4 qm, dann würde die Mieterhöhung geringer ausfallen. Das soll durch ein Sachverständigengutachten festgestellt werden.
Die Mieterseite ist beweisbelastet, muss also den Vorschuss einzahlen.
Bestätigt der Sachverständige, dass das Bad kleiner ist als 4 qm, dann muss die Vermieterseite die Gutachterkosten tragen.
Kommt der Sachverständige zum gegenteiligen Ergebnis, dann bleiben die Gutachterkosten bei der Mieterseite.

Gesamtkosten des Prozesses - Anwaltskosten und Gerichtskosten

Die gesamten Kosten des Prozesses werden am Ende vom Gericht verteilt je nach Ausgang des Prozesses, also wer hat den Rechtsstreit gewonnen oder insgesamt oder zum Teil verloren. 

Neben den Gerichtskosten und ggf. den Entschädigungen für Zeugen und Sachverständige entstehen im Prozess auch Anwaltskosten: 
Anwalt beauftragen - Welche Anwaltskosten können entstehen? 


Redaktion


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