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Geringes Einkommen - Prozesskostenhilfe - Durchsetzung Mieterrechte

Haben Mieter ein geringes Einkommen, dann soll Geldmangel kein Grund sein, Rechte im Prozess angemessen vertreten zu können. Bei einem geringen Einkommen besteht deshalb besteht Anspruch auf Prozesskostenhilfe (in manchen Gerichtsverfahren auch: Verfahrenskostenhilfe)

Voraussetzung für den Erhalt von Prozesskostenhilfe

  • Sie haben nur ein geringes, niedriges Einkommen 
  • und Ihre Klage (Rechtsverfolgung) oder Abwehr der gegnerischen Klage hat Aussicht auf Erfolg.

Sie müssen auf einem Formular eine Erklärung über Ihre persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse angeben, und dem Gericht die dazugehörigen Belege vorlegen.

Hier finden Sie das

darin auch Hinweise für das Ausfüllen. Das ist ein Service des Justizportals des Bundes und der Länder. 

Verlangt werden Belege über Ihr Einkommen, aber auch über Ihre laufenden Ausgaben,  z.B. der Mietvertrag, die letzte Mitteilung über die Miethöhe, Belege über laufende Versicherungskosten und andere Ausgaben.

Bei Bestehen einer Rechtsschutzversicherung gibt es keine Prozesskostenhilfe

Haben Sie für den Bereich, über den Sie prozessieren müssen, eine Rechtsschutzversicherung, wird keine Prozesskostenhilfe bewilligt.

Prozesskostenhilfe - Aussicht auf Erfolg einer Klage wird vom Gericht geprüft

Wenn Sie selbst eine Klage einreichen wollen, prüft das Gericht in einem Vorverfahren, ob es Ihre Klage für aussichtsreich hält.

Wenn Sie verklagt worden sind, geht es darum, ob das, was Sie zur Verteidigung gegen die Klage vorbringen können, die Möglichkeit eröffnet, dass es zu einer Klageabweisung kommt.

Hinweis


  • Wenn für Sie Prozesskostenhilfe in Betracht kommt, sollten Sie zur Besprechung mit Ihrem Rechtsanwalt die Belege für Einkommen und Ausgaben vollständig mitnehmen. 

Bei Bewilligung der Prozesskostenhilfe werden Kosten von der Staatskasse übernommen

Wenn Prozesskostenhilfe bewilligt wird, bedeutet das, dass Sie zunächst einmal keine Gerichtskosten bezahlen müssen, und auch Ihr Rechtsanwalt von der Staatskasse bezahlt wird.

  • Das ist zunächst einmal nicht mehr als ein zinsloser Staatskredit. Wenn Sie in den folgenden vier Jahren zu Einkommen oder Vermögen kommen, kann die Staatskasse von Ihnen verlangen, dass Sie die erhaltenen Gelder erstatten.

Kosten der Gegenseite, wenn der Prozess verloren wird, fallen nicht unter die Prozesskostenhilfe

Wer verliert, muss der anderen Seite die Kosten erstatten, unter Umständen auch anteilig, je nachdem ob das Verfahren nur teilweise gewonnen wird.

Hinweis


Wenn es nicht um Ihre Vertretung im Prozess geht, sondern um Beratung oder außergerichtliche Vertretung, dann sind die Regelungen über Beratungshilfe maßgeblich.



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